Sie müssen sich zu Prüfungen innerhalb der vorgegebenen Fristen über den Online-Service der Hochschule anmelden. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich!
Außerdem sollten Sie sich informieren, ob Sie für die angemeldeten Prüfungen ohne Vorbehalt zugelassen sind. Dazu können Sie ebenfalls den Online-Service nutzen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsbüro. Wenn zum Prüfungstermin festgestellt wird, dass Sie nicht zugelassen sind bzw. ein Vorbehalt besteht, können Sie an dieser Prüfung nicht teilnehmen.
Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin können Sie Ihre Anmeldung zur Prüfung ohne Angabe von Gründen per Online-Service zurücknehmen.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten wollen, so müssen Sie den Rücktritt durch ein ärztliches Attest belegen, da ansonsten gemäß der Prüfungsordnung Ihr Nichterscheinen als Fehlversuch gewertet wird.
Wird die Prüfung nach Beginn aufgrund einer akuten Erkrankung abgebrochen, gelten ebenso die Attestregelungen der Prüfungsordnung unverändert, wie nachfolgend unter "Rücktritt von Prüfungen" beschrieben.
Beachten Sie bitte ferner die wichtigen Hinweise zu den Prüfungen im Abschnitt Prüfungstermine.