Studierendenservice

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

NRW SemesterTicket – DeutschlandTicket

08.01.2024: Update zum bundesweiten Semesterticket vom AStA

Temporäre Lösung für interessierte Studierende ab 01. Mai:

- Studierende können über eine App ein Upgrade-Ticket erwerben.

- Ladet die App eines Verkehrsunternehmens herunter und erhaltet dort das DeutschlandTicket-Upgrade für 12,33 € im Abo. Es wird ausschließlich der Differenzbetrag zwischen dem DeutschlandTicket (49,00 €) und dem Semester-Monatsbeitrag gezahlt (36,67 €) = 12,33 €.

Eine Kündigung des Abos ist jederzeit zum Ende eines Monats ohne weitere Kosten möglich. Hierzu muss die Kündigung über die App bis spätestens zum 10. des entsprechenden Monats vorgenommen werden. Für Studierende ohne Smartphone gibt es keine Möglichkeit, das Upgrade über alternative Vertriebswege zu erhalten.

Innerhalb des VRRs und innerhalb NRWs fahrt ihr ab dem 1.5.2023 – wie gewohnt – mit eurem SemesterTicket der Hochschule. Verlasst ihr das Bundesland, muss neben dem DeutschlandTicket-Upgrade im Rahmen einer Kontrolle ggf. noch der Studierendenstatus nachgewiesen, indem der Studierendenausweis und/oder das lokale SemesterTicket vorgezeigt wird. Zusätzlich kann der Fahrausweisprüfer dazu auffordern, zwecks Identitätsprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

- Es ist ein fakultatives Ticket, d.h. es gibt keine Zwangsabnahme.

- Ziel: Es wird gemeinsam mit allen ÖPNV-und Verbundpartnern ein Solidarmodell für das SemesterTicket Deutschland entwickelt

Überweisen Sie uns nicht die Differenz! Der Betrag wird umgehend erstattet.

Studierendenbüro
Campus Krefeld Süd

 

 

Öffnungzeiten

Montag bis Freitag von 8:00 - 15:00 Uhr

Reinarzstr. 49, 47805 Krefeld / Raum AE 06

Das Team im Studierendenbüro

Das Studierendenbüro der Hochschule Niederrhein hat seinen Sitz am Campus Krefeld Süd. Die Ansprechpartner:innen helfen gerne weiter, um Fragen rund um das Studium (z.B. zu Einschreibung, Rückmeldung, Semesterbeiträgen, Praktika als Studienvoraussetzung, etc.) zu klären. Sollten Sie über die Informationen auf diesen Internetseiten hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Dipl.-Finanzwirtin Gisela Blättermann
Leitung Studierendenbüro
Lena Düllmann, B.A.
Projekt- und Koordinationsaufgaben im Studierendenbüro
Diana Feller
Gebührenmanagement
Nicole Blum
Fachbereich 08 Wirtschaftswissenschaften - englische und französische Studiengänge & MBA Fachbereich 09 Wirtschaftsingenieurwesen
Nurkan Ernst
Fachbereich 08 Wirtschaftswissenschaften
Agnes Meiners
Mitarbeiterin Studierendenbüro Fachbereichsübergreifend
Laura Firlus
Fachbereich 01 Chemie Fachbereich 02 Design Fachbereich 03 Elektrotechnik und Informatik
Larissa Kostorz, B.A.
Fachbereich 04 Maschinenbau und Verfahrenstechnik Fachbereich 05 Oecotrophologie
Kathrin Großimlinghaus
Fachbereich 06 Sozialwesen Ansprechpartnerin Beruflich Qualifizierte
Sieglinde Ramlow-Papenfuß
Fachbereich 07 Textil- und Bekleidungstechnik Fachbereich 10 Gesundheitswesen Mutterschutz Unfallversicherung

Wir sind für Sie da!

…und begrüßen Sie auf den Seiten der Prüfungsämter Krefeld und Mönchengladbach.

Wir, die Teams der zentralen Prüfungsämter in Krefeld und Mönchengladbach, unterstützen und beraten Sie, die Studierenden, in allen Prüfungsangelegenheiten während Ihres Studiums, also von der ersten Prüfungsanmeldung bis hin zur Ausgabe Ihrer Abschlussdokumente.

Wir beraten Sie hinsichtlich prüfungsrechtlicher Regelungen, bearbeiten Anträge, verbuchen Noten, stellen Bescheinigungen aus, nehmen Atteste entgegen… Zudem sind wir Kontaktstelle zu den Prüfungsausschüssen der Fachbereiche und unterstützen die Ausschüsse und die Prüfer:innen bei ihren Aufgaben. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele für Sie wichtige Informationen. Darüber hinaus ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen wichtig, weshalb wir Sie in unseren Öffnungszeiten gerne vor Ort beraten.

Prüfungsamt Mönchengladbach

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Wir vereinbaren auch gern einen Termin mit Ihnen!

ACHTUNG neue Besucher-Adresse
Rheydter Straße 291
41065 Mönchengladbach
Gebäude K, Raum K E03

Post-Adresse
Reinarzstraße 49
47805 Krefeld

E-Mail
pruefungsamt@hs-niederrhein.de

 

Ihr Serviceteam

Timo Netten
IT-Systemadministrator Prüfungsverwaltung fachbereichsübergreifende Sachbearbeitung
Daniel Babik
IT-Systemadministrator Prüfungsverwaltung Fachbereich Oecotrophologie Fachbereich Sozialwesen
Hedwig Joslowski
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Annika Dahlschen
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Gunhild Baumann
Englischsprachige Studiengänge des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik sowie Wirtschaftswissenschaften
Simone Windus
Fachbereichs Sozialwesen
Nadja Ewerhardy
Deutschsprachige Studiengänge des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik
Melanie Mengert
Projekt- und Koordinationsaufgaben in der Prüfungsverwaltung
Dipl.-Verw.-Wirt Ulrich Feldhüsen
Leiter Prüfungsamt

Prüfungsamt Krefeld

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Wir vereinbaren auch gern einen Termin mit Ihnen!

Adresse
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Raum 6 im Studierendenservice

E-Mail
pruefungsamt@hs-niederrhein.de

 

Ihr Serviceteam

Markus Keisers
IT-Systemadministration Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Ceyda Yüksel
Fachbereich Design Fachbereich Elektrotechnik und Informatik
Sarah Geiling
Fachbereich Chemie Fachbereich Gesundheitswesen
Gunhild Baumann
Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen
Melanie Mengert
Projekt- und Koordinationsaufgaben in der Prüfungsverwaltung
Dipl.-Verw.-Wirt Ulrich Feldhüsen
Leiter Prüfungsamt

Online-Service

HIO Online Portal:

Online-Portal für Studierende

  • Abrufen von Prüfungsergebnissen
  • Prüfungsan- und abmeldungen im Rahmen der An- und Abmeldefristen
  • Online Anträge (Exmatrikulation, Erstattung, Beurlaubung, Personenstandsänderung)
  • den Ausdruck von Leistungsübersichten, Studienbescheinigungen inkl. Bafög, Ausweis als Selbstdownload
  • TAN-Erzeugung

 

Für die Nutzung benötigen Sie einen Internet-Zugang (Cookies-Aktivierung im Browser)!

Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung eines Smartphones die Darstellung nicht optimal angezeigt wird.

Formulare zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für diverse Antragsverfahren innerhalb der Prüfungsverwaltung zum Herunterladen.

Anmeldung der Bachelor-/ Masterarbeit

Hier finden Sie alle relevanten Formulare zur Anmeldung Ihrer Bachelor-/ Masterarbeit. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen der Formulare entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung. Abschlussarbeiten, die nach dem 01.04.2023 genehmigt wurden, werden in Moodle-Exam hochgeladen.

Registration of the Bachelor/Master thesis

Here you will find all relevant forms for the registration of your Bachelor's / Master's thesis. For detailed information on how to proceed and how to fill in the forms, please refer to the information and assistance.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Vor Ablauf der Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag die Bearbeitungszeit der Bachelor-/ Masterarbeit von der prüfungsausschussvorsitzenden Person um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist Abschnitt 1 dieses Formulars auszufüllen und vor Ablauf der Abgabefrist an das Prüfungsamt zu senden. Bitte achten Sie bei der Antragsstellung darauf, entsprechende Durchlaufzeiten zu berücksichtigen, da der Antrag durch diverse Stellen geprüft werden muss. Kurzfristig vor Ablauf der Abgabefrist eingereichte Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt bzw. rechtzeitig geprüft werden.

Request for extension of the thesis deadline

Before the deadline and only in justified exceptional cases, the working time of the Bachelor's/Master's thesis can be extended by up to four weeks by the Chair of the Examinations Board. The extension of the deadline must be requested. For this purpose, section 1 of this form must be filled out and sent to the examination office before the deadline. When submitting the request, please make sure to allow for appropriate turnaround times, as the request must be reviewed by various offices. Applications submitted at short notice before the deadline may not be considered or reviewed in time.

Beantragung der Praxisphase

Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Zulassung und Bewertung der Praxisphase/ des Praxissemesters/ des themengebundenen Projektstudiums/ des Projekts/ des Projektmoduls. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen des Formulars entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung.


Wichtig:
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie von den zuständigen Personen Ihres Fachbereichs.

Registration of the practical semester

Here you will find the form for the application for admission and assessment of the practical phase/ practical semester/ subject-related project study/ project/ project module. For detailed information on how to proceed and fill out the form, please refer to the notes and help.


Important:
For more detailed information on the documents to be submitted and the procedure, please contact the responsible persons in your Faculty.

Beantragung des Auslandsstudiensemesters

Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Zulassung und Bewertung des Auslandsstudiensemesters. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen des Formulars entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung.


Wichtig:
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie von den zuständigen Personen Ihres Fachbereichs.

Registration of the study abroad semester

Here you can find the form for the application for admission and evaluation of the study abroad semester. For detailed information on how to proceed and fill out the form, please refer to the notes and help.


Important:
For more detailed information on the documents to be submitted and the procedure, please contact the responsible persons in your Faculty.

Attest - Rücktritt bei Prüfungsunfähigkeit

Dieses Attest dient als Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit. Sie können dieses einreichen, wenn die Rücktrittsfrist zur Online-Abmeldung verstrichen ist, Sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht an der bevorstehenden Prüfung teilnehmen können. Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung bei einem Arzt / einer Ärztin vorstellig geworden sein und den unteren Teil des Attests dort ausfüllen lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die begonnene Prüfung abbrechen müssen. Das Attest ist spätestens am Prüfungstag elektronisch per E-Mail an das Prüfungsamt zu senden. Für nähere Informationen lesen Sie sich die Richtlinien zum Prüfungsrücktritt sorgfältig durch.
Wir wünschen gute Besserung und schnelle Genesung.

 

Withdrawal from exam due to health reasons

This form serves as a request for withdrawal from an exam due to inability to take the exam. You can submit this if the withdrawal deadline has passed, but you are unable to take the upcoming exam for health reasons. You must visit a doctor on the day of the exam at the latest and have the lower part of the form filled out by the doctor. This also applies in the event of aborting and leaving the already started exam for health reasons. The withdrawal form (certificate of incapacity) must be submitted digitally via email by no later than the day of the relevant examination to the responsible Examinations Office. For further information, read the "Guidelines for withdrawal from examinations".
We wish you a speedy recovery.

Wechsel von Schwerpunkt, Studienrichtung, Prüfungsordnung

Studierende der Hochschule Niederrhein, die innerhalb ihres Studiengangs

  • den Schwerpunkt
  • die Studienrichtung oder
  • die Prüfungsordnung           
                

wechseln wollen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail an das Studierendenbüro senden.

Ein Wechsel in einen anderen Studiengang an der HSNR ist damit nicht möglich. Die Bewerbung für einen anderen Studiengang,
dazu zählt auch der Wechsel der Studienform (Teilzeit, Vollzeit),
erfolgt über das HIO-Online-Portal für das erste oder höhere Semester. Hierzu berät Sie gerne das Team der Zentralen Studienberatung.

Antrag auf einen Wechsel (intern)

Wie bewerbe ich mich richtig?

Muss ich mich an der Hochschule Niederrhein bewerben oder über Hochschulstart? Es gibt für Bewerber viele Fragen, die beantwortet werden müssen.

Auf der Seite "Bewerbung und Einschreibung" finden Sie ausführlichere Informationen.

Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

Änderung z. B. des Personenstands, Namensänderungen

Änderungen Ihrer Daten können Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge bekannt geben.

Dazu zählen Bekanntgabe neuer Namen aufgrund von Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft, sowie Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit. Laden Sie bitte entsprechende Nachweise hoch.

Änderung der Personenstandsdaten

Bei Änderungen des Vornamens/Geschlechtseintrags nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) oder dem Personenstandsgesetz (PStG) gilt:Sie können ihren Vornamen/Geschlechtseintrag bereits ändern lassen, bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem PStG oder dem TSG abgeschlossen ist. Dazu ist entweder

  • der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität oder
  • der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts oder
  • der Antrag an das Amtsgericht auf Änderung des Vornamens/Geschlechtseintrags

zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen.

Wir unterstützen Sie mit Ihrem Anliegen gerne und möchten so Ihre besondere Situation würdigen.

Wichtige Infos zum Semesterbeitrag!

Die Hochschule Niederrhein erhebt zur Einschreibung und Rückmeldung zu jedem Semester Beiträge für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft der HSNR. Darin ist auch das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie für ganz NRW enthalten.

Der Studierendenausweis sowie Studienbescheinigungen / Immatrikulationsbescheinigungen und weitere Dokumente können nach der erfolgten Rückmeldung über das HIO-Online-Portal  abgerufen und ausgedruckt werden.

In der iHN – App  sind neben dem Ticket auch Studierenden- und Bibliotheksausweis hinterlegt.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024
beträgt 359,38 €
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:

103,00 €  Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Düsseldorf
18,90 €  Asta-Beitrag
237,48 € Semesterticket

Zweithörer:innen zahlen eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 € pro Semester.

 

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2023/24
beträgt 326,92 €
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:

88,00 €  Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Düsseldorf
18,90 €  Asta-Beitrag
220,02 € Semesterticket

Zweithörer:innen zahlen eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 € pro Semester.

Bankverbindung

Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33

Studierende: Bitte geben Sie den im HIO-Online-Portal angegebenen Verwendungszweck an. (Mein Studium - Studienservice - Zahlungen)

Verwendungszweck: "20241IhreMatrikelnummer" - Bsp.: 202411234567

Bewerber:in: Bitte geben Sie den bei der Online-Einschreibung angegebenen Verwendungszweck an. (Immatrikulationdaten - Gebühren)

Verwendungszweck: "20241IhreBewerbernummer" - Bsp.: 2024112345

Studiengänge mit zusätzlichen Gebühren

Materialbezugsgebühr in folgenden berufsbegleitenden Studiengängen

  • BA Verbundstudiengang Wirtschaft und Recht: 113,19 Euro/Semester
  • BA Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht: 108,47 Euro/Semester

Bitte in einer Summe (Materialgebühr + Semesterbeitrag) überweisen!

 

Weiterbildungsstudierende

  • MA Wirtschaftsrecht: 1.250 Euro/ Semester
  • MA Sozialmanagement: 1.350 Euro/Semester (ab dem 6.Semester die Hälfte)

Eingeschriebene Weiterbildungsstudierende können formlos den Beitritt zur Studierendenschaft beantragen. Dann ist zusätzlich zu der oben genannten Gebühr auch der AStA- und Semesterticketbeitrag zu entrichten. Das Semesterticket ist über die Webseite Hochschul-App iHN zum Selbstausdruck hinterlegt und in der iHN App verfügbar..

Der AStA der Hochschule Niederrhein hat für alle eingeschriebenen Studierenden das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket verpflichtend eingeführt. Die Kosten für das Semesterticket sind automatisch im Semesterbeitrag enthalten. Mit diesem Ticket können Studierende flexibel kreuz und quer mit dem Nahverkehr durch NRW fahren und sämtliche zuschlagsfreien Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen.

Zusätzliche Vorteile im VRR (Verkehrsverbund Rhein Ruhr):

Im VRR können Sie Ihr Fahrrad ganztägig kostenlos mitnehmen. Zudem ist die Mitnahme einer weiteren Person von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen und Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig möglich.

Geltungsumfang

Das Semesterticket gilt jeweils für ein Semester (6 Monate). Es ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Zeitfahrausweis und gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Semestertickets an eine andere Person ist unzulässig.

Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semestertickets ausgeschlossen:

  • Gasthörer:innen
  • Zweithörer:innen
  • Jungstudierende
  • Zertifikatsstudierende


Erstattung der Semestertickets

Studierende, die das Semesterticket in begründeten Fällen nicht umfänglich nutzen können, haben die Möglichkeit, beim AStA einen Antrag auf Erstattung zu stellen.

Studierende in Notsituationen können einen Härtefallantrag stellen.

Hier findet man die Anträge und Erklärungen zum Vorgehen

asta.hn/service/formulare-antraege/

Form des Tickets

Das Semesterticket kann sowohl als Ausdruck als auch als App mitgeführt werden. Es gilt nur in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepasses.

Anleitung zum Herunterladen des Semestertickets

Hier geht es zur Ticket-App

Semesterticket-Ordnung der Studierendenschaft der Hochschule Niederrhein

Rückmeldung

Studierende, die an der Hochschule Niederrhein immatrikuliert sind, müssen sich zu jedem Semester zurückmelden, d.h. zum Weiterstudium anmelden.

 

Die Rückmeldung erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags auf dem Konto der Hochschule Niederrhein.
Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung wie Betrag und Bankverbindung sind im Online-Portal für Studierende unter "Mein Studium" - "Studierendenservice" – "Zahlungen“ zu finden.

Bei einer Rückmeldung innerhalb der Nachfrist fällt eine zusätzliche Verspätungsgebühr von 13,00 € an. Der Semesterbeitrag und die Verspätungsgebühr werden als Gesamtbetrag auf das Konto der HSNR überwiesen.

 

Mit der erfolgten Rückmeldung können der Studierendenausweis und Bibliotheksausweis, Studienbescheinigungen (auch für BAföG) sowie weitere Bescheinigungen als PDF unter "Mein Studium" - "Studierendenservice" - "Bescheide" aufgerufen und ausgedruckt werden.

Das Semesterticket ist über die Webseite zur Hochschul-App iHN zum Selbstausdruck hinterlegt.

 

iHN APP

Über die iHN App bietet die Hochschule Niederrhein den Studierenden die Möglichkeit, das Semesterticket für den NRW-weiten öffentlichen Nahverkehr als eTicket direkt auf dem Smartphone abzurufen. Auch der Studierendenausweis kann über die APP sowie der Barcode für die Bibliothek und die Kassenautomaten dargestellt werden.
Ausführliche Anleitung

 

Studierende können sich – anstelle der Rückmeldung - unter bestimmten Umständen vom Studium beurlauben lassen. Die möglichen Gründe sowie die notwendigen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Beurlaubung.

Einen Beurlaubungsantrag erstellen Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Die Beurlaubung kann nur für die Dauer des ganzen Semesters erfolgen. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

Zeitpunkt und Umfang einer Beurlaubung

Die Beurlaubung ist grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefristen zum nächsten Semester zu beantragen.

Eine Beurlaubung über ein Semester hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig und muss erneut beantragt werden.

Insgesamt können bis zu sechs Urlaubssemester gewährt werden.

Abweichend davon können für die Erziehung von Kindern je Kind bis zu sechs Urlaubssemester gewährt werden.

Rückwirkende Beurlaubungen sind nicht möglich

Beurlaubungen wegen eines Auslandsstudiums sind möglich, soweit es nicht integrierter Bestandteil des Studiums ist und sofern nicht während des Auslandsstudiums anrechenbare Leistungen erbracht werden..

Prüfungen

Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen oder Leistungspunkte zu erwerben.

Ausnahme:

  • die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • bei Beurlaubung wegen Erziehung von Kindern sowie der Pflege von Angehörigen.

Semesterbeitrag

Auch bei einer Beurlaubung ist der Semesterbeitrag zu entrichten.

Ausnahmen von dieser Regel in folgenden Fällen:

  • Krankheit
  • Bundesfreiwilligendienst 
  • Studium an einer ausländischen Hochschule

Hinweis für BAföG - Empfänger

Die Beurlaubung kann die Einstellung von BAföG-Leistungen zur Folge haben. Studierende mit BAföG sollten daher unverzüglich das BAföG-Amt über ihre Beurlaubung unterrichten.

Informationen zum BAföG

Nach Antragseingang

Das Studierendenbüro prüft Ihren Antrag auf Beurlaubung und die zur Begründung eingereichten Nachweise. 

Ist der Antrag genehmigt sehen Sie dies im HIO-Online-Portal und können daraufhin Ihre angepassten Bescheide und den Studierendenausweis downloaden.

Exmatrikulation auf Antrag

Sofern Sie Ihr Studium an der Hochschule Niederrhein nicht fortsetzen möchten, können Sie sich jederzeit auf Antrag exmatrikulieren.
Neueingeschriebene Studierende können die „Rücknahme der Einschreibung“ beantragen, wenn sie ein Studienangebot einer anderen Hochschule annehmen wollen.


Einen Exmatrikulationsantrag können Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge stellen.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Exmatrikulation von Amts wegen

Eine Exmatrikulation wird vom Studierendenbüro der Hochschule Niederrhein vorgenommen, wenn Sie

  • Ihre Abschlussprüfung bestanden haben (Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Prüfung bestanden wurde),
  • eine in der Prüfungsordnung geforderte Prüfung endgültig nicht bestanden haben,
  • den Prüfungsanspruch verloren haben,
  • sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben.

Rückerstattungen

Folgende Regelungen gelten für die (teilweise) Erstattung des Semesterbeitrags bei einer Exmatrikulation

  • wegen Rücknahme der Einschreibung für Neueingeschriebene: der Semesterbeitrag
  • vor Semesterbeginn (01.03. bzw. 01.09.): der Semesterbeitrag
  • vor Vorlesungsbeginn: der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Düsseldorf
  • nach Vorlesungsbeginn: keine Erstattung

Einen Antrag auf Rückerstattung erstellen Sie im HIO-Online-Portal unter Meine Studium und Anträge.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Zuständig für das Semesterticket ist der AStA. Wenden Sie sich bitte daher bei Exmatrikulationen im laufenden Semester an den Allgemeinen Studierendenausschuss unter https://www.asta.hn/

Semesterticket-Ordnung der Studierendenschaft der Hochschule Niederrhein

Bescheinigungen

Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Rentenversicherung.

Folgen der Exmatrikulation

Ihre Krankenkasse wird darüber informiert, dass Sie nicht mehr an der Hochschule Niederrhein studieren.
Sofern Sie BAföG erhalten haben, sind Sie verpflichtet, das Amt für Ausbildungsförderung über die Exmatrikulation zu unterrichten.
Ihre E-Mail-Adresse und Zugangsdaten der HSNR behalten ihre Gültigkeit bis 31 Tage nach der Exmatrikulation und werden dann gelöscht.

Im Folgenden finden Sie die Angaben zu den Semester- und Vorlesungszeiten, die das Ministerium für Wissenschaft und Forschung festgelegt hat: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/vorlesungszeiten. Informationen zu Vorkursen für Studienanfänger, einem früheren Beginn der Vorlesungen oder Prüfungen finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche. Begrüßungsveranstaltungen für Studienanfänger: Ersti-Infos

Sommersemester 2023

Semesterbeginn 01. März 2023
Semesterende 31. August 2023
Vorlesungsbeginn 20. März 2023
Vorlesungsende 14. Juli 2023

Wintersemester 2023/24

Semesterbeginn 01. September 2023
Semesterende 29. Februar 2024
Vorlesungsbeginn 25. September 2023
Vorlesungsende 09. Februar 2024

Sommersemester 2024

Semesterbeginn 01. März 2024
Semesterende 31. August 2024
Vorlesungsbeginn 01.April 2024
Vorlesungsende 26.Juli 2024

Wintersemester 2024/25

Semesterbeginn 01. September 2024
Semesterende 28. Februar 2025
Vorlesungsbeginn 23. September 2024
Vorlesungsende 07. Februar 2025

Sommersemester 2025

Semesterbeginn 01. März 2025
Semesterende 31. August 2025
Vorlesungsbeginn 24. März 2025
Vorlesungsende 18. Juli 2025

Wintersemester 2025/26

Semesterbeginn 01. September 2025
Semesterende 28. Februar 2026
Vorlesungsbeginn 22. September 2025
Vorlesungsende 06. Februar 2026

Sommersemester 2026

Semesterbeginn 01. März 2026
Semesterende 31. August 2026
Vorlesungsbeginn 06. April 2026
Vorlesungsende 31. Juli 2026

Öffnungszeiten der Gebäude

in der Vorlesungszeit

Campus Krefeld Süd

Montag bis Freitag
6.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Samstag
7.30 Uhr bis 16.30 Uhr  (Geb. J bis 18.00 Uhr)

Campus Krefeld West

Montag - Freitag
06:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Campus Mönchengladbach

Montag - Freitag
06:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Samstag
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Die nachfolgenden Ausführungen dienen dazu, den aktuellen Stand der Auslegung für Sie zusammenzufassen. Wir können aber keine verbindliche Beratung anbieten oder Rechtsauskunft erteilen.

Grundsatz

Gemäß § 1 MiLoG hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns (derzeit brutto 8,84 Euro je Zeitstunde) durch den Arbeitgeber.

Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG und haben somit grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn. 

Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt (§ 22 Abs. 1 S. 2 MiLoG).

Gesetzliche Ausnahmen vom Mindestlohn

Der Gesetzgeber hat in § 22 MiLoG bestimmte Personengruppen aus dem Anwendungsbereich des MiLoG ausgenommen.

Praktikantinnen und Praktikanten

  • die unter 18 Jahre sind und keinen Berufsabschluss haben

Minderjährige Praktikantinnen und Praktikanten ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen, da sie rechtlich gesehen noch nicht als Arbeitnehmer gelten.

  • die ein Pflichtpraktikum aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung leisten

Beispiele hierfür sind von der Prüfungsordnung als zu absolvieren festgelegte Praxissemester, Praxisphasen oder Praxisprojekte. Sie unterfallen für die durch die Prüfungsordnung geregelte Mindestdauer nicht dem Mindestlohn. Ebenfalls zu den Pflichtpraktika gehören die Vorpraktika, die gemäß Prüfungsordnung Zugangsvoraussetzung für das Studium sind und in der Regel vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren sind.

Für den Fall, dass das Praktikumsunternehmen einen entsprechenden Nachweis zum Pflichtpraktikum verlangt, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro.

  • ein freiwilliges, bis zu drei Monaten dauerndes, zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienendes Praktikum leisten

EinOrientierungspraktikum findet in der Regel vor der Wahl eines Studiengangs statt. Dafür ist eine Einschreibung nicht erforderlich. Orientierungspraktika nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung dürften nicht mehr anzunehmen sein, da die fachliche Orientierungsphase in der Regel abgeschlossen sein wird.(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Broschüre "Das Mindestlohngesetz im Detail", 5.1. 4.3.)

  • ein freiwilliges, bis zu drei Monaten dauerndes studienbegleitendes Praktikum leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat

Ein studienbegleitendes Praktikum erfordert, dass die Praktikantin oder der Praktikant an einer Hochschule eingeschrieben ist. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Bachelor-/Masterabschluss bereits erreicht ist oder noch Prüfungen ausstehen. Die Exmatrikulation nach bestandener Bachelor-/Masterprüfung erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Prüfung bestanden wurde.

Die Zahl der freiwilligen Praktika während des Studiums ist nicht begrenzt, Es können mehrere Praktika ohne Mindestlohn absolviert werden. Sie dürfen aber jeweils nicht länger als drei Monate dauern, müssen bei verschiedenen Arbeitgebern stattfinden und der Ausbildungszweck sollte erkennbar im Vordergrund stehen.

Ein zweites mindestlohnfreies Praktikum bei demselben Arbeitgeber ist nur möglich, wenn es sich um eine andere Praktikumsart handelt. Auf ein Pflicht- oder Orientierungspraktikum kann beim selben Arbeitgeber noch ein studienbegleitendes dreimonatiges Praktikum folgen, ohne dass für dieses eine Mindestlohnpflicht besteht (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Broschüre „Das Mindestlohngesetz im Detail“, 5.1.3.4).

Dauert ein freiwilliges Praktikum (Orientierungspraktikum oder studienbegleitendes Praktikum) länger als drei Monate, so fällt es komplett unter die Mindestlohnpflicht und ist vom ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Dies gilt auch, wenn ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Broschüre „Das Mindestlohngesetz im Detail“, 5.1.4.1).

Bachelor-/Masterarbeiten in Unternehmen

Zu der Frage, ob in diesen Fällen der Mindestlohn gilt führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Web-Seite der-Mindestlohn-wirkt unter Allgemeine Fragen zum Mindestlohn aus:

„Bei der bloßen Anfertigung von studienbezogenen Abschlussarbeiten (wie einer Bachelor- oder Masterarbeit) oder Doktorarbeiten handelt es sich um kein Praktikumsverhältnis, da sich der Studierende im Unternehmen keiner betrieblichen Tätigkeit unterzieht. Soweit er auch nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist, besteht keine Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns kann jedoch dann bestehen, wenn anlässlich der Abschlussarbeit ein (begleitendes) Praktikum vereinbart worden ist, in dessen Rahmen der Studierende auch betrieblich tätig wird, und kein nach dem Mindestlohngesetz vorgesehener Ausnahmefall gegeben ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.“

Demnach gilt es im Einzelfall zu unterscheiden, ob die Studentin oder der Student hauptsächlich mit der Erstellung ihrer/seiner Abschlussarbeit im Unternehmen beschäftigt ist oder ob sie/er dem Unternehmen auch weitere Arbeitsleistungen erbringt, also in die betriebliche Tätigkeit eingebunden ist. Im ersten Falle läge kein Arbeitsverhältnis zwischen der Studentin/ dem Studenten und dem Unternehmen vor und demzufolge wäre auch kein Mindestlohn zu zahlen.

Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren ab 01.01.2022

Elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Für die Aufnahme eines Studiums ist eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachzuweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Gemäß § 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab.

Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

 

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

 

Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die Hochschule Niederrhein ab 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen – Meldungen in Papierform können dann grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden.

Bewerber:innen

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.

Studierende

Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.

Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.

Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind

Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus elektronisch über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Beginn des Studiums beantragt werden.

Studierende, die über die freie Heilfürsorge versichert sind

Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus elektronisch über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.

Briefe, beziehungsweise eingescannte Nachweise, werden nicht anerkannt, die jeweiligen Krankenkassen übermitteln die Meldungen auf elektronischen Weg direkt an die HSNR.

Hinweise für internationale Studierende

Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 an uns zu melden.

Unsere Absendernummer lautet H 0000 354.

Information in English

NEW!
Electronic student notification procedure starting in January 2022

Applicants

On 1 January 2022 the new electronic student notification procedure of the statutory health insurance providers will come into force. This new electronic notification dialogue between the health insurance providers and the Hochschule Niederrhein enables paperless communication and sustainable optimisation of the notification procedure. The health insurance card or a printed certificate of membership is no longer sufficient. We now need the digital confirmation of your health insurance when you enrol. Please contact your health insurance provider as soon as possible.

What will change?

Until the end of the winter semester 21/22 you had to submit a printed document of your health insurance provider to enrol at a university. In future this “document” will be provided in digital form by the health insurance providers.

Information for students insured with statutory health insurance providers

As a university applicant please request the insurance status Meldegrund 10 from your selected German statutory health insurance provider. Your health insurance provider will then send us the necessary notification. For this reason please always quote our reference number (Absendenummer): H 0000 354.

Information for privately insured students

As a general rule, all students must be insured with a statutory health insurance provider. However, if you are privately insured, you can be exempted from the statutory insurance requirement. Please request your exemption from any German statutory insurance provider and the Meldegrund 10 for the Hochschule Niederrhein.
This health insurance provider will then send us the necessary notification.

Students

These changes will not affect students who are already enrolled and no action on their part is necessary.They would only be affected if they change their health insurance provider.
In this case we will need an electronic notification from your new health insurance provider (Meldegrund M11 - Krankenkassenwechsel) that the health insurance provider has changed. Please contact your health insurance provider as soon as possible. Your health insurance provider will then send us the necessary notification. For this reason please always quote our reference number Absendenummer: H 0000 354.

Online Service für Studierende

Die Hochschule Niederrhein unterstützt und erleichtert das Studium durch eine Vielzahl von IT-Services! Auf folgendem Link finden Sie die Übersicht über alle IT- Service-Angebote wie z. B. Informationen zum Semesterstart, Software für Studierende sowie Informationen zur Prüfungsverwaltung, dem Semesterticket und weiteren wichtigen Themen rund ums Studium!

IT-Support an der Hochschule Niederrhein für Studierende

Eingeschriebene Studierende sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Sportunfälle im Rahmen des HN-Sportangebotes.

Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht versichert.

Wann besteht Versicherungsschutz?

  • auf dem Weg zur Hochschule und zur Immatrikulation
  • während des Besuchs von Lehrveranstaltungen und Seminaren
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Exkursionen ins In- und Ausland oder Repetitorien
  • während des Besuchs der Bibliothek
  • beim Hochschulsport
  • bei der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung

Was ist bei einem Unfall zu tun?

  • Bei einem Unfall in der Hochschule oder auf dem Weg zur Hochschule melden Sie diesen per Unfallanzeige.
  • Die ausgefüllte und vom Sicherheitsbeauftragten Ihres Fachbereiches unterschriebene Unfallanzeige ist umgehend im Studierendenbüro in Krefeld einzureichen, siehe Kontakt.
  • Das Studierendenbüro unterrichtet die Unfallkasse NRW über den Unfall. Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen an die Unfallkasse weitergeleitet werden. Angaben zur Krankenversicherung sind nicht erforderlich. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Unfallkasse ab.
  • Sobald die Meldung durch das Studierendenbüro an die Unfallkasse erfolgt ist, erhalten Sie eine Kopie der Meldung.

 

Kein Versicherungsschutz

Kein Versicherungsschutz besteht:

 

  • bei Studienarbeiten außerhalb der Hochschule
  • bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten
  • während eines Praktikums in einem Unternehmen, auch wenn es nach der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist
  • bei einem dualen Studium während der Zeiten im Betrieb
  • bei einem Studium oder Praktikum im Ausland
  • bei privaten Studienfahrten oder Lerngruppen zu Hause
  • bei privaten Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf)
  • bei privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

 

Bei Praktika oder während der praktischen Ausbildung im dualen Studium sind Studierende als Beschäftigte über das Unternehmen unfallversichert.  

Insbesondere bei Auslandsaufenthalten wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz empfohlen.

Kontakt

Studierendenbüro

 

Fragen zu Haftung und Versicherung

Sieglinde Ramlow-Papenfuß

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf von Veranstaltungen verpflichtend vorgibt oder ein im Rahmen des Studiums verpflichtend vorgegebenes Praktikum abzuleisten ist.

Für Betroffene gilt...

1.  Gemäß § 15 des Mutterschutzgesetzes sollen Sie der Hochschule Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Wenn Sie stillen, sollen Sie dies der Hochschule ebenfalls so früh wie möglich mitteilen.

 

2.  Sie fallen grundsätzlich unter die Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes, also die i. d. R. sechswöchige Frist vor und die i. d. R. achtwöchige Frist nach der Entbindung. Wollen Sie während der Schutzfrist Veranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen, müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der Hochschule erklären.

 

3.  Die Hochschule hat gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes die Gefährdungen zu ermitteln, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder Ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Sie hat aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

 

Selbstverständlich kann die Hochschule Niederrhein ihren Pflichten nach Nummer 2 und Nummer 3 nur nachkommen, wenn Sie ihr die Schwangerschaft – wie im Gesetz vorgesehen – auch mitgeteilt haben.

Mitteilung der Schwangerschaft

Weitere Schritte

Die Schwangerschaftsmitteilung/Verzichtserklärung bitte elektronisch ausgefüllt und mit dem Nachweis des Mutterpasses von Ihrer Hochschulemailadresse (@stud.hn.de) an folgende Emailadressen versenden: studierendenbuero(at)hs-niederhein.de und pruefungsamt(at)hs-niederrhein.de

Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Zu den Themen der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familienaufgaben informieren Sie sich über folgenden Link:

www.hs-niederrhein.de/buero-fuer-chancengerechtigkeit/vereinbarkeit/

Wenn Sie das Baby-Willkommenspaket erhalten möchten, finden Sie hier den Antrag:

https://www.hs-niederrhein.de/fileadmin/dateien/chancengerechtigkeit/Babywillkommenspaket_Studierende_neu.pdf

Ihre Kontaktperson:

Sieglinde Ramlow-Papenfuß

Raum: A E06

Telefon: + 49 (0)2151 822 2734

Nach Mitteilung der Schwangerschaft...

Wir melden uns per E-Mail bei Ihnen, um einen Gesprächstermin (telefonisch oder persönlich) zu vereinbaren.

In dem Gespräch sollte geklärt werden, wie Ihre persönliche Studienplanung für die kommenden Monate aussieht. Denkbare Gefährdungen können somit bereits näher eingegrenzt, spezifiziert oder von vornherein ausgeschlossen werden.

Je nach Ergebnis der Vorklärung könnte ein weiterer Termin im Fachbereich erforderlich sein, um herauszufinden, ob und welche konkrete Gefährdungen vorliegen oder zu erwarten sind. Ist Letzteres zu bejahen, würde die Hochschule entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.

In jedem Fall bietet Ihnen die Hochschule ein Gespräch über weitere Anpassungen der Studienbedingungen an.

Gemäß § 14 des Mutterschutzgesetzes werden das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und das erwähnte Gesprächsangebot dokumentiert und gemäß § 27 Abs. 3 der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde auf Verlangen übermittelt.