Hochschulzugangsberechtigung
Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik (Abschlussnote mindestens "gut" 2,5).
Eine Lehrveranstaltung zur Selbst- und Fremderfahrung mit einem Umfang von mindestens 4 ECTS.
Diese Leistung kann in der Selbst- und Fremderfahrung im Rahmen der Ausbildung im BA "Soziale Arbeit" des Fachbereichs Sozialwesen der Hochschule Niederrhein nachgeholt werden.
Eignungsprüfung mit Bonusregelung
Durch die Teilnahme an einer fachspezifischen, schriftlich durchgeführten Eignungsprüfung (Multiple Choice, 60 Minuten) kann ein Bonus -in Abhängigkeit von der Note- für das Auswahlverfahren erzielt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren. Die Prüfung findet einmal im Jahr im Sommersemester statt.
Anmeldefrist zur Prüfung:
Informationen und Termine finden Sie rechts unter Detaillierte Infos zum Studiengang.
Der Bonus gilt nur für das im selben Jahr stattfindende Auswahlverfahren für das Wintersemester.