Studierendenbüro - Callcenter:
Telefon: +49 (0)2151 822 2288
E-Mail: studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de
Sprechstunde:
Montag bis Freitag von 9:00 - 16:00 Uhr
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Öffnungzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 15:00 Uhr
Reinarzstr. 49, 47805 Krefeld / Raum AE 06 -
in dieser Zeit können Sie gerne ins Büro kommen.
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Das Studierendenbüro der Hochschule Niederrhein hat seinen Sitz am Campus Krefeld Süd. Die Ansprechpartner:innen helfen gerne weiter, um Fragen rund um das Studium (z.B. zu Einschreibung, Rückmeldung, Semesterbeiträgen, Praktika als Studienvoraussetzung, etc.) zu klären. Sollten Sie über die Informationen auf diesen Internetseiten hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Elektrotechnik und Informatik
Laura Firlus
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2731
laura.firlus(at)hs-niederrhein.de
Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Kathrin Großimlinghaus
Raum: A E07a
Telefon: +49 (0)2151 822 2733
kathrin.grossimlinghaus(at)hs-niederrhein.de
Oecotrophologie
Larissa Kostorz B.A.
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2728
larissa.kostorz(at)hs-niederrhein.de
Sozialwesen
Kathrin Großimlinghaus
Raum: A E07a
Telefon: +49 (0)2151 822 2733
kathrin.grossimlinghaus(at)hs-niederrhein.de
Textil- und Bekleidungstechnik
Sieglinde Ramlow-Papenfuß
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2734
sieglinde.ramlow-papenfuss(at)hs-niederrhein.de
Wirtschaftswissenschaften
Masterstudiengänge
Nicole Blum
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2727
nicole.blum(at)hs-niederrhein.de
Bachelorstudiengänge
Larissa Kostorz, B.A.
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2728
larissa.kostorz(at)hs-niederrhein.de
Wirtschaftsingenieurwesen
Nicole Blum
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2727
nicole.blum(at)hs-niederrhein.de
Gesundheitswesen
Sieglinde Ramlow-Papenfuß
Raum: A E06
Telefon: +49 (0)2151 822 2734
sieglinde.ramlow-papenfuss(at)hs-niederrhein.de
…und begrüßen Sie auf den Seiten der Prüfungsämter Krefeld und Mönchengladbach.
Wir, die Teams der zentralen Prüfungsämter in Krefeld und Mönchengladbach, unterstützen und beraten Sie, die Studierenden, in allen Prüfungsangelegenheiten während Ihres Studiums, also von der ersten Prüfungsanmeldung bis hin zur Ausgabe Ihrer Abschlussdokumente.
Wir beraten Sie hinsichtlich prüfungsrechtlicher Regelungen, bearbeiten Anträge, verbuchen Noten, stellen Bescheinigungen aus, nehmen Atteste entgegen… Zudem sind wir Kontaktstelle zu den Prüfungsausschüssen der Fachbereiche und unterstützen die Ausschüsse und die Prüfer:innen bei ihren Aufgaben. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele für Sie wichtige Informationen. Darüber hinaus ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen wichtig, weshalb wir Sie in unseren Öffnungszeiten gerne vor Ort beraten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Wir vereinbaren auch gern einen Termin mit Ihnen!
Hinweis: abweichende Öffnungszeiten
07.10.2024, Mo.: ab 14:00 Uhr geschlossen
08.10.2024, Di.: von 8:00 bis 13:00 Uhr geschlossen
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Rheydter Straße 291
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Gebäude K, Raum K E03
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am Dienstag, dem 08.10.2024, bleibt das Prüfungsamt Krefeld geschlossen
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47805 Krefeld
Raum 6 im Studierendenservice
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HIO Online Portal:
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Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für diverse Antragsverfahren innerhalb der Prüfungsverwaltung zum Herunterladen.
Hier finden Sie alle relevanten Formulare zur Anmeldung Ihrer Bachelor-/ Masterarbeit. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen der Formulare entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung. Abschlussarbeiten, die nach dem 01.04.2023 genehmigt wurden, werden in Moodle-Exam hochgeladen.
Here you will find all relevant forms for the registration of your Bachelor's / Master's thesis. For detailed information on how to proceed and how to fill in the forms, please refer to the information and assistance.
Vor Ablauf der Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag die Bearbeitungszeit der Bachelor-/ Masterarbeit von der prüfungsausschussvorsitzenden Person um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist Abschnitt 1 dieses Formulars auszufüllen und vor Ablauf der Abgabefrist an das Prüfungsamt zu senden. Bitte achten Sie bei der Antragsstellung darauf, entsprechende Durchlaufzeiten zu berücksichtigen, da der Antrag durch diverse Stellen geprüft werden muss. Kurzfristig vor Ablauf der Abgabefrist eingereichte Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt bzw. rechtzeitig geprüft werden.
Before the deadline and only in justified exceptional cases, the working time of the Bachelor's/Master's thesis can be extended by up to four weeks by the Chair of the Examinations Board. The extension of the deadline must be requested. For this purpose, section 1 of this form must be filled out and sent to the examination office before the deadline. When submitting the request, please make sure to allow for appropriate turnaround times, as the request must be reviewed by various offices. Applications submitted at short notice before the deadline may not be considered or reviewed in time.
Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Zulassung und Bewertung der Praxisphase/ des Praxissemesters/ des themengebundenen Projektstudiums/ des Projekts/ des Projektmoduls. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen des Formulars entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung.
Wichtig:
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie von den zuständigen Personen Ihres Fachbereichs.
Here you will find the form for the application for admission and assessment of the practical phase/ practical semester/ subject-related project study/ project/ project module. For detailed information on how to proceed and fill out the form, please refer to the notes and help.
Important:
For more detailed information on the documents to be submitted and the procedure, please contact the responsible persons in your Faculty.
Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Zulassung und Bewertung des Auslandsstudiensemesters. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und zum Ausfüllen des Formulars entnehmen Sie bitte den Hinweisen und der Hilfestellung.
Wichtig:
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie von den zuständigen Personen Ihres Fachbereichs.
Here you can find the form for the application for admission and evaluation of the study abroad semester. For detailed information on how to proceed and fill out the form, please refer to the notes and help.
Important:
For more detailed information on the documents to be submitted and the procedure, please contact the responsible persons in your Faculty.
Dieses Attest dient als Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit. Sie können dieses einreichen, wenn die Rücktrittsfrist zur Online-Abmeldung verstrichen ist, Sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht an der bevorstehenden Prüfung teilnehmen können. Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung bei einem Arzt / einer Ärztin vorstellig geworden sein und den unteren Teil des Attests dort ausfüllen lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die begonnene Prüfung abbrechen müssen. Das Attest ist spätestens am Prüfungstag elektronisch per E-Mail an das Prüfungsamt zu senden. Für nähere Informationen lesen Sie sich die Richtlinien zum Prüfungsrücktritt sorgfältig durch.
Wir wünschen gute Besserung und schnelle Genesung.
This form serves as a request for withdrawal from an exam due to inability to take the exam. You can submit this if the withdrawal deadline has passed, but you are unable to take the upcoming exam for health reasons. You must visit a doctor on the day of the exam at the latest and have the lower part of the form filled out by the doctor. This also applies in the event of aborting and leaving the already started exam for health reasons. The withdrawal form (certificate of incapacity) must be submitted digitally via email by no later than the day of the relevant examination to the responsible Examinations Office. For further information, read the "Guidelines for withdrawal from examinations".
We wish you a speedy recovery.
Studierende der Hochschule Niederrhein, die innerhalb ihres Studiengangs
wechseln wollen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail an das Studierendenbüro senden.
Ein Wechsel in einen anderen Studiengang an der HSNR ist damit nicht möglich. Die Bewerbung für einen anderen Studiengang,
dazu zählt auch der Wechsel der Studienform (Teilzeit, Vollzeit),
erfolgt über das HIO-Online-Portal für das erste oder höhere Semester. Hierzu berät Sie gerne das Team der Zentralen Studienberatung.
Ich möchte mich neu an der Hochschule Niederrhein bewerben oder den Studiengang wechseln, dann muss ich mich über das HIO-Online-Portal bewerben. Dazu zählt auch der Wechsel der Studienform (Teilzeit, Vollzeit).
Auf der Seite "Bewerbung und Einschreibung" finden Sie weitere und ausführlichere Informationen zur Bewerbung.
Wechsel innerhalb des Studienganges gewünscht?
Studierende der Hochschule Niederrhein, die innerhalb ihres Studiengangs
wechseln wollen, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail an das Studierendenbüro senden.
Änderungen Ihrer Daten können Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge bekannt geben.
Dazu zählen Bekanntgabe neuer Namen aufgrund von Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft, sowie Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit. Laden Sie bitte entsprechende Nachweise hoch.
Änderung der Personenstandsdaten
Bei Änderungen des Vornamens/Geschlechtseintrags nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) oder dem Personenstandsgesetz (PStG) gilt:Sie können ihren Vornamen/Geschlechtseintrag bereits ändern lassen, bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem PStG oder dem TSG abgeschlossen ist. Dazu ist entweder
zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen.
Wir unterstützen Sie mit Ihrem Anliegen gerne und möchten so Ihre besondere Situation würdigen.
Die Hochschule Niederrhein erhebt zur Einschreibung und Rückmeldung zu jedem Semester Beiträge für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft der HSNR. Darin ist auch das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie für ganz NRW enthalten.
Der Studierendenausweis sowie Studienbescheinigungen / Immatrikulationsbescheinigungen und weitere Dokumente können nach der erfolgten Rückmeldung über das HIO-Online-Portal abgerufen und ausgedruckt werden.
In der iHN – App sind neben dem Ticket auch Studierenden- und Bibliotheksausweis hinterlegt.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25
beträgt 299,35 €
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:
103,00 € Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Düsseldorf
19,95 € Asta-Beitrag
176,40 € Semesterticket
Informationen zum Semesterticket für das Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier.
Zweithörer:innen zahlen eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 € pro Semester.
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024
beträgt 359,38 €
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:
103,00 € Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Düsseldorf
18,90 € Asta-Beitrag
237,48 € Semesterticket
Zweithörer:innen zahlen eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 € pro Semester.
Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33
Studierende: Bitte geben Sie den im HIO-Online-Portal angegebenen Verwendungszweck an. (Mein Studium - Studienservice - Zahlungen)
Verwendungszweck: "20242IhreMatrikelnummer" - Bsp.: 202421234567
Bewerber:in: Bitte geben Sie den bei der Online-Einschreibung angegebenen Verwendungszweck an. (Immatrikulationdaten - Gebühren)
Verwendungszweck: "20242IhreBewerbernummer" - Bsp.: 2024212345
Materialbezugsgebühr in folgenden berufsbegleitenden Studiengängen
Bitte in einer Summe (Materialgebühr + Semesterbeitrag) überweisen!
Weiterbildungsstudierende
NEU ab dem WiSe 2024/25:
Zum WiSe 2024/2025 löst das Deutschlandticket für Studierende das bisherige NRW-Semesterticket ab. Mit dem neuen Ticket können Studierende ab dem 1. September bundesweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Das Ticket ist nur über die iHN-App abrufbar und muss auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Ausgedruckte Tickets werden nicht mehr akzeptiert. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis.
Schwerbehinderte Studierende, die bei Vorlage eines amtlichen Schwerbehindertenausweises und des Beiblatts mit gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) unentgeltlich befördert werden können, melden sich bitte zur Befreiung des Semesterticketbeitrages mit den entsprechenden Nachweisen beim Studierendenbüro per E-Mail.
In bestimmten Fällen kann der AStA bereits bezahlte Semesterticketbeiträge auf Antrag zurückerstatten. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des AStA
Das Ticket ist nur über die iHN-App abrufbar und muss auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Ausgedruckte Tickets werden nicht mehr akzeptiert. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis.
iHN APP
Über die iHN App bietet die Hochschule Niederrhein den Studierenden die Möglichkeit, das Semesterticket für den NRW-weiten öffentlichen Nahverkehr als eTicket direkt auf dem Smartphone abzurufen. Auch der Studierendenausweis kann über die APP sowie der Barcode für die Bibliothek und die Kassenautomaten dargestellt werden.
Folgende Studierende sind nicht zu Nutzung des Semestertickets berechtigt:
Studierende, die an der Hochschule Niederrhein immatrikuliert sind, müssen sich zu jedem Semester zurückmelden, d.h. zum Weiterstudium anmelden.
Die Rückmeldung erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags auf dem Konto der Hochschule Niederrhein.
Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung wie Betrag und Bankverbindung sind im Online-Portal für Studierende unter "Mein Studium" - "Studierendenservice" – "Zahlungen“ zu finden.
Bei einer Rückmeldung innerhalb der Nachfrist fällt eine zusätzliche Verspätungsgebühr von 9,00 € an. Der Semesterbeitrag und die Verspätungsgebühr werden als Gesamtbetrag auf das Konto der HSNR überwiesen.
Mit der erfolgten Rückmeldung können der Studierendenausweis und Bibliotheksausweis, Studienbescheinigungen (auch für BAföG) sowie weitere Bescheinigungen als PDF unter "Mein Studium" - "Studierendenservice" - "Bescheide" aufgerufen und ausgedruckt werden.
Das Ticket ist nur über die iHN-App abrufbar und muss auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Ausgedruckte Tickets werden nicht mehr akzeptiert. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis. Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie hier.
iHN APP
Über die iHN App bietet die Hochschule Niederrhein den Studierenden die Möglichkeit, das Semesterticket für den NRW-weiten öffentlichen Nahverkehr als eTicket direkt auf dem Smartphone abzurufen. Auch der Studierendenausweis kann über die APP sowie der Barcode für die Bibliothek und die Kassenautomaten dargestellt werden.
Wintersemester
01.07. - 08.08.
Nachfrist zzgl. Verspätungsgebühr: 09.08. - 31.08.
Sommersemester
01.01. - 08.02.
Nachfrist zzgl. Verspätungsgebühr: 09.02. - 28./29.02.
Studierende können sich – anstelle der Rückmeldung - unter bestimmten Umständen vom Studium beurlauben lassen. Die möglichen Gründe sowie die notwendigen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Beurlaubung.
Einen Beurlaubungsantrag erstellen Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Die Beurlaubung kann nur für die Dauer des ganzen Semesters erfolgen. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Die Beurlaubung ist grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefristen zum nächsten Semester zu beantragen.
Eine Beurlaubung über ein Semester hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig und muss erneut beantragt werden.
Insgesamt können bis zu sechs Urlaubssemester gewährt werden.
Abweichend davon können für die Erziehung von Kindern je Kind bis zu sechs Urlaubssemester gewährt werden.
Rückwirkende Beurlaubungen sind nicht möglich
Beurlaubungen wegen eines Auslandsstudiums sind möglich, soweit es nicht integrierter Bestandteil des Studiums ist und sofern nicht während des Auslandsstudiums anrechenbare Leistungen erbracht werden..
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen oder Leistungspunkte zu erwerben.
Ausnahme:
Auch bei einer Beurlaubung ist der Semesterbeitrag zu entrichten.
Ausnahmen von dieser Regel in folgenden Fällen:
Die Beurlaubung kann die Einstellung von BAföG-Leistungen zur Folge haben. Studierende mit BAföG sollten daher unverzüglich das BAföG-Amt über ihre Beurlaubung unterrichten.
Das Studierendenbüro prüft Ihren Antrag auf Beurlaubung und die zur Begründung eingereichten Nachweise.
Ist der Antrag genehmigt sehen Sie dies im HIO-Online-Portal und können daraufhin Ihre angepassten Bescheide und den Studierendenausweis downloaden.
Sofern Sie Ihr Studium an der Hochschule Niederrhein nicht fortsetzen möchten, können Sie sich jederzeit auf Antrag exmatrikulieren.
Neueingeschriebene Studierende können die „Rücknahme der Einschreibung“ beantragen, wenn sie ein Studienangebot einer anderen Hochschule annehmen wollen.
Einen Exmatrikulationsantrag können Sie über das HIO-Online-Portal unter Mein Studium und Anträge stellen.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Eine Exmatrikulation wird vom Studierendenbüro der Hochschule Niederrhein vorgenommen, wenn Sie
Folgende Regelungen gelten für die (teilweise) Erstattung des Semesterbeitrags bei einer Exmatrikulation
Einen Antrag auf Rückerstattung erstellen Sie im HIO-Online-Portal unter Meine Studium und Anträge.
Bitte rufen Sie regelmäßig Ihren Antrag auf und überprüfen ihn auf Nachrichten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Zuständig für das Semesterticket ist der AStA. Wenden Sie sich bitte daher bei Exmatrikulationen im laufenden Semester an den Allgemeinen Studierendenausschuss unter https://www.asta.hn/
Semesterticket-Ordnung der Studierendenschaft der Hochschule Niederrhein
Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Rentenversicherung.
Ihre Krankenkasse wird darüber informiert, dass Sie nicht mehr an der Hochschule Niederrhein studieren.
Sofern Sie BAföG erhalten haben, sind Sie verpflichtet, das Amt für Ausbildungsförderung über die Exmatrikulation zu unterrichten.
Ihre E-Mail-Adresse und Zugangsdaten der HSNR behalten ihre Gültigkeit bis 31 Tage nach der Exmatrikulation und werden dann gelöscht.
Im Folgenden finden Sie die Angaben zu den Semester- und Vorlesungszeiten, die das Ministerium für Wissenschaft und Forschung festgelegt hat: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/vorlesungszeiten. Informationen zu Vorkursen für Studienanfänger, einem früheren Beginn der Vorlesungen oder Prüfungen finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche. Begrüßungsveranstaltungen für Studienanfänger: Ersti-Infos
Semesterbeginn 01. März 2023
Semesterende 31. August 2023
Vorlesungsbeginn 20. März 2023
Vorlesungsende 14. Juli 2023
Semesterbeginn 01. September 2023
Semesterende 29. Februar 2024
Vorlesungsbeginn 25. September 2023
Vorlesungsende 09. Februar 2024
Semesterbeginn 01. März 2024
Semesterende 31. August 2024
Vorlesungsbeginn 01.April 2024
Vorlesungsende 26.Juli 2024
Semesterbeginn 01. September 2024
Semesterende 28. Februar 2025
Vorlesungsbeginn 23. September 2024
Vorlesungsende 07. Februar 2025
Semesterbeginn 01. März 2025
Semesterende 31. August 2025
Vorlesungsbeginn 24. März 2025
Vorlesungsende 18. Juli 2025
Semesterbeginn 01. September 2025
Semesterende 28. Februar 2026
Vorlesungsbeginn 22. September 2025
Vorlesungsende 06. Februar 2026
Semesterbeginn 01. März 2026
Semesterende 31. August 2026
Vorlesungsbeginn 06. April 2026
Vorlesungsende 31. Juli 2026
Campus Krefeld Süd
Montag bis Freitag
6.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
7.30 Uhr bis 16.30 Uhr (Geb. J bis 18.00 Uhr)
Campus Krefeld West
Montag - Freitag
06:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Campus Mönchengladbach
Montag - Freitag
06:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen dazu, den aktuellen Stand der Auslegung für Sie zusammenzufassen. Wir können aber keine verbindliche Beratung anbieten oder Rechtsauskunft erteilen.
Gemäß § 1 MiLoG hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns (derzeit brutto 8,84 Euro je Zeitstunde) durch den Arbeitgeber.
Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG und haben somit grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt (§ 22 Abs. 1 S. 2 MiLoG).
Der Gesetzgeber hat in § 22 MiLoG bestimmte Personengruppen aus dem Anwendungsbereich des MiLoG ausgenommen.
Praktikantinnen und Praktikanten
Minderjährige Praktikantinnen und Praktikanten ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen, da sie rechtlich gesehen noch nicht als Arbeitnehmer gelten.
Beispiele hierfür sind von der Prüfungsordnung als zu absolvieren festgelegte Praxissemester, Praxisphasen oder Praxisprojekte. Sie unterfallen für die durch die Prüfungsordnung geregelte Mindestdauer nicht dem Mindestlohn. Ebenfalls zu den Pflichtpraktika gehören die Vorpraktika, die gemäß Prüfungsordnung Zugangsvoraussetzung für das Studium sind und in der Regel vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren sind.
Für den Fall, dass das Praktikumsunternehmen einen entsprechenden Nachweis zum Pflichtpraktikum verlangt, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro.
EinOrientierungspraktikum findet in der Regel vor der Wahl eines Studiengangs statt. Dafür ist eine Einschreibung nicht erforderlich. Orientierungspraktika nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung dürften nicht mehr anzunehmen sein, da die fachliche Orientierungsphase in der Regel abgeschlossen sein wird.(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Broschüre "Das Mindestlohngesetz im Detail", 5.1. 4.3.)
Ein studienbegleitendes Praktikum erfordert, dass die Praktikantin oder der Praktikant an einer Hochschule eingeschrieben ist. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Bachelor-/Masterabschluss bereits erreicht ist oder noch Prüfungen ausstehen. Die Exmatrikulation nach bestandener Bachelor-/Masterprüfung erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Prüfung bestanden wurde.
Die Zahl der freiwilligen Praktika während des Studiums ist nicht begrenzt, Es können mehrere Praktika ohne Mindestlohn absolviert werden. Sie dürfen aber jeweils nicht länger als drei Monate dauern, müssen bei verschiedenen Arbeitgebern stattfinden und der Ausbildungszweck sollte erkennbar im Vordergrund stehen.
Ein zweites mindestlohnfreies Praktikum bei demselben Arbeitgeber ist nur möglich, wenn es sich um eine andere Praktikumsart handelt. Auf ein Pflicht- oder Orientierungspraktikum kann beim selben Arbeitgeber noch ein studienbegleitendes dreimonatiges Praktikum folgen, ohne dass für dieses eine Mindestlohnpflicht besteht (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Broschüre „Das Mindestlohngesetz im Detail“, 5.1.3.4).
Dauert ein freiwilliges Praktikum (Orientierungspraktikum oder studienbegleitendes Praktikum) länger als drei Monate, so fällt es komplett unter die Mindestlohnpflicht und ist vom ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Dies gilt auch, wenn ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Broschüre „Das Mindestlohngesetz im Detail“, 5.1.4.1).
Zu der Frage, ob in diesen Fällen der Mindestlohn gilt führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Web-Seite der-Mindestlohn-wirkt unter Allgemeine Fragen zum Mindestlohn aus:
„Bei der bloßen Anfertigung von studienbezogenen Abschlussarbeiten (wie einer Bachelor- oder Masterarbeit) oder Doktorarbeiten handelt es sich um kein Praktikumsverhältnis, da sich der Studierende im Unternehmen keiner betrieblichen Tätigkeit unterzieht. Soweit er auch nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist, besteht keine Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns kann jedoch dann bestehen, wenn anlässlich der Abschlussarbeit ein (begleitendes) Praktikum vereinbart worden ist, in dessen Rahmen der Studierende auch betrieblich tätig wird, und kein nach dem Mindestlohngesetz vorgesehener Ausnahmefall gegeben ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.“
Demnach gilt es im Einzelfall zu unterscheiden, ob die Studentin oder der Student hauptsächlich mit der Erstellung ihrer/seiner Abschlussarbeit im Unternehmen beschäftigt ist oder ob sie/er dem Unternehmen auch weitere Arbeitsleistungen erbringt, also in die betriebliche Tätigkeit eingebunden ist. Im ersten Falle läge kein Arbeitsverhältnis zwischen der Studentin/ dem Studenten und dem Unternehmen vor und demzufolge wäre auch kein Mindestlohn zu zahlen.
Elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Für die Aufnahme eines Studiums ist eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachzuweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Gemäß § 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab.
Die Krankenkassen melden an die Hochschule den
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen
Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die Hochschule Niederrhein ab 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen – Meldungen in Papierform können dann grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln
Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus elektronisch über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Beginn des Studiums beantragt werden.
Studierende, die über die freie Heilfürsorge versichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus elektronisch über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Briefe, beziehungsweise eingescannte Nachweise, werden nicht anerkannt, die jeweiligen Krankenkassen übermitteln die Meldungen auf elektronischen Weg direkt an die HSNR.
Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 an uns zu melden.
Unsere Absendernummer lautet H 0000 354.
NEW!
Electronic student notification procedure starting in January 2022
Applicants
On 1 January 2022 the new electronic student notification procedure of the statutory health insurance providers will come into force. This new electronic notification dialogue between the health insurance providers and the Hochschule Niederrhein enables paperless communication and sustainable optimisation of the notification procedure. The health insurance card or a printed certificate of membership is no longer sufficient. We now need the digital confirmation of your health insurance when you enrol. Please contact your health insurance provider as soon as possible.
What will change?
Until the end of the winter semester 21/22 you had to submit a printed document of your health insurance provider to enrol at a university. In future this “document” will be provided in digital form by the health insurance providers.
Information for students insured with statutory health insurance providers
As a university applicant please request the insurance status Meldegrund 10 from your selected German statutory health insurance provider. Your health insurance provider will then send us the necessary notification. For this reason please always quote our reference number (Absendenummer): H 0000 354.
Information for privately insured students
As a general rule, all students must be insured with a statutory health insurance provider. However, if you are privately insured, you can be exempted from the statutory insurance requirement. Please request your exemption from any German statutory insurance provider and the Meldegrund 10 for the Hochschule Niederrhein.
This health insurance provider will then send us the necessary notification.
Students
These changes will not affect students who are already enrolled and no action on their part is necessary.They would only be affected if they change their health insurance provider.
In this case we will need an electronic notification from your new health insurance provider (Meldegrund M11 - Krankenkassenwechsel) that the health insurance provider has changed. Please contact your health insurance provider as soon as possible. Your health insurance provider will then send us the necessary notification. For this reason please always quote our reference number Absendenummer: H 0000 354.
Die Hochschule Niederrhein unterstützt und erleichtert das Studium durch eine Vielzahl von IT-Services! Auf folgendem Link finden Sie die Übersicht über alle IT- Service-Angebote wie z. B. Informationen zum Semesterstart, Software für Studierende sowie Informationen zur Prüfungsverwaltung, dem Semesterticket und weiteren wichtigen Themen rund ums Studium!
Eingeschriebene Studierende sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Sportunfälle im Rahmen des HN-Sportangebotes.
Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht versichert.
Kein Versicherungsschutz besteht:
Bei Praktika oder während der praktischen Ausbildung im dualen Studium sind Studierende als Beschäftigte über das Unternehmen unfallversichert.
Insbesondere bei Auslandsaufenthalten wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz empfohlen.
Studierendenbüro
Fragen zu Haftung und Versicherung
Sieglinde Ramlow-Papenfuß
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf von Veranstaltungen verpflichtend vorgibt oder ein im Rahmen des Studiums verpflichtend vorgegebenes Praktikum abzuleisten ist.
1. Gemäß § 15 des Mutterschutzgesetzes sollen Sie der Hochschule Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Wenn Sie stillen, sollen Sie dies der Hochschule ebenfalls so früh wie möglich mitteilen.
2. Sie fallen grundsätzlich unter die Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes, also die i. d. R. sechswöchige Frist vor und die i. d. R. achtwöchige Frist nach der Entbindung. Wollen Sie während der Schutzfrist Veranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen, müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der Hochschule erklären.
3. Die Hochschule hat gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes die Gefährdungen zu ermitteln, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder Ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Sie hat aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Selbstverständlich kann die Hochschule Niederrhein ihren Pflichten nach Nummer 2 und Nummer 3 nur nachkommen, wenn Sie ihr die Schwangerschaft – wie im Gesetz vorgesehen – auch mitgeteilt haben.
Die Schwangerschaftsmitteilung/Verzichtserklärung bitte elektronisch ausgefüllt und mit dem Nachweis des Mutterpasses von Ihrer Hochschulemailadresse (@stud.hn.de) an
folgende Emailadressen versenden: studierendenbuero(at)hs-niederhein.de und pruefungsamt(at)hs-niederrhein.de
Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Zu den Themen der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familienaufgaben informieren Sie sich über folgenden Link:
www.hs-niederrhein.de/buero-fuer-chancengerechtigkeit/vereinbarkeit/
Wenn Sie das Baby-Willkommenspaket erhalten möchten, finden Sie hier den Antrag vom Familienservice
Ihre Kontaktperson:
Sieglinde Ramlow-Papenfuß
Raum: A E06
Telefon: + 49 (0)2151 822 2734
Wir melden uns per E-Mail bei Ihnen, um einen Gesprächstermin (telefonisch oder persönlich) zu vereinbaren.
In dem Gespräch sollte geklärt werden, wie Ihre persönliche Studienplanung für die kommenden Monate aussieht. Denkbare Gefährdungen können somit bereits näher eingegrenzt, spezifiziert oder von vornherein ausgeschlossen werden.
Je nach Ergebnis der Vorklärung könnte ein weiterer Termin im Fachbereich erforderlich sein, um herauszufinden, ob und welche konkrete Gefährdungen vorliegen oder zu erwarten sind. Ist Letzteres zu bejahen, würde die Hochschule entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
In jedem Fall bietet Ihnen die Hochschule ein Gespräch über weitere Anpassungen der Studienbedingungen an.
Gemäß § 14 des Mutterschutzgesetzes werden das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und das erwähnte Gesprächsangebot dokumentiert und gemäß § 27 Abs. 3 der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde auf Verlangen übermittelt.
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