Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen für Studieninteressierte mit besonderen Ansprüchen und Bedürfnissen an das Studium.

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Die Hochschule Niederrhein ist offen für Bewerberinnen und Bewerber ohne Fachhochschulreife oder Abitur mit Berufserfahrung.
Auf folgenden Seiten möchten wir Sie über das Studium mit beruflicher Qualifikation informieren und Sie bei Ihrer Studienwahl und dem Einstieg in das Studium unterstützen.
Als Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Fachwirtinnen und Fachwirte, Fachkaufleute, Techniker) haben Sie eine Zugangsberechtigung zu allen Bachelorstudiengängen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Folgende Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme des Studiums:
Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber/innen finden in einer Vorabquote von 4% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerberüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Im Online-Bewerbungsportal drucken Sie nach erfolgter Online-Bewerbung den Bewerbungsantrag/Einschreibungsantrag aus und senden ihn unterschrieben schnellstmöglich mit folgenden Unterlagen an die Hochschule Niederrhein:
Adresse
Hochschule Niederrhein, Reinarzstr.49,47805 Krefeld
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten:
Bewerbungsportal
Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber dürfen einen fachlich einschlägigen Studiengang aufnehmen, der ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums:
Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber/innen finden in einer Vorabquote von 4% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerberüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Im Online-Bewerbungsportal drucken Sie nach erfolgter Online-Bewerbung den Bewerbungsantrag/Einschreibungsantrag aus und senden ihn unterschrieben schnellstmöglich mit folgenden Unterlagen an die Hochschule Niederrhein:
Adresse
Hochschule Niederrhein, Reinarzstr. 49, 47805 Krefeld
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten:
Bewerbung
Als fachfremde Bewerberinnen und Bewerber wählen Sie einen Studiengang, der nicht ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht.
Voraussetzungen:
Als berufliche Tätigkeiten werden außerdem angerechnet:
Der Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeiten ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.
Zugangsprüfung:
In der Zugangsprüfung wird festgestellt, ob der/die Bewerber/in die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im angestrebten Studiengang erfüllt.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Das Englischmodul kann alternativ durch den Nachweis von Sprachtests (z.B.: TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik umfasst das Basismodul.
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In diesem letzten Teil der Zugangsprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie sich thematisch mit einem fachbezogenem Thema auseinandersetzen kann und sich über die eigene Motivation für den angestrebten Abschluss bewusst ist.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Einzelne Module, die in der Zugangsprüfung nicht bestanden wurden, können mehrfach wiederholt werden.
Der Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung oder am Probestudium muss zusammen mit der Einwilligungserklärung
Prüfungsvorbereitung für die zentrale Zugangsprüfung auf diesem Link weiter unten:
Probestudium
Das Probestudium dauert zwei Semester. In der Zeit besuchen die Studierenden alle regulären Lehrveranstaltungen ihres gewählten Studiengangs. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System erworben wurden. In Ausnahmefällen kann sich das Probestudium verlängern, z.B. aufgrund familiärer Verpflichtungen. In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend dem Verhältnis ihrer Regelstudienzeit zur Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums.
Bewerbung
Im Online-Bewerbungsportal drucken Sie nach erfolgter Online-Bewerbung den Bewerbungsantrag/Einschreibungsantrag aus und senden ihn unterschrieben schnellstmöglich mit folgenden Unterlagen an die Hochschule Niederrhein:
Bewerbungs- und Einschreibfrist für die Teilnahme am Probestudium in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang: 2. Mai – 30. Oktober 2020
Bei jedem einzelnen Studiengang finden Sie die Angabe, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Hier geht es zum Online-Portal der Hochschule Niederrhein
Adresse:
Hochschule Niederrhein
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen stehen 4 % der Studienplätze für Meisterinnen/Meister und fachtreue Bewerberinnen/Bewerber zur Verfügung. Wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher ist als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Ermittlung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Dabei werden wie folgt Punkte vergeben:
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Hochschule Niederrhein möchte für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in allen ihren Studienbereichen offenstehen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen und wenn erforderlich nach individuellen Lösungen zu suchen.
Schon vor Aufnahme eines Studiums kann eine persönliche Beratung sinnvoll sein, um sich frühzeitig über Rahmenbedingungen und mögliche Hilfeleistungen zu informieren. Selbstverständlich erfolgen alle Beratungsgespräche vertraulich.
Auch Lehrende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich an uns wenden, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag mit dem Thema Studium und Behinderung in Berührung kommen.
Beratung und Unterstützung leisten wir vor allem in folgenden Fragen:
Eventuell – je nach Schwere der Behinderung und den näheren Umständen – kann eine Beeinträchtigung bei der Bewerbung für einen NC-Studiengang geltend gemacht werden. Die folgenden Sonderanträge kommen zwecks Ausgleich bestehender Nachteile in Betracht:
Nähere Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an den jeweiligen Antrag enthält dieses Merkblatt:
Merkblatt zu Sonderanträgen im NC-Verfahren.
Ein Nachteilsausgleich kommt zudem im Hinblick auf die Ableistung von Vorpraktika (Fristverlängerung) und im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren in Betracht (z. B. für Design- und für Masterstudiengänge). Siehe hierzu auch weiter unten „Nachteilsausgleich bei Prüfungen".
In den Gebäudeplänen der drei Hochschulstandorte ist z. B. gekennzeichnet, wo sich Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten und Aufzüge genau befinden:
Gebäudeplan Campus Krefeld Süd
Standorte Behindertengerechte Toiletten
Standorte Erste-Hilfe-/Still- und Ruheräume
Gebäudeplan Campus Krefeld West
Standorte Behindertengerechte Toiletten
Standorte Erste-Hilfe-/Still- und Ruheräume
Gebäudeplan Campus Mönchengladbach
Standorte Behindertengerechte Toiletten
Standorte Erste-Hilfe-/Still- und Ruheräume
Bei schweren körperlichen oder Sinnesbehinderungen ist es ratsam, sich schon vor Studienbeginn mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen. Gerne organisieren wir für Sie einen Ortstermin oder eine Begehung oder stellen einen Kontakt mit den Verantwortlichen im Fachbereich her.
Oft ergeben sich aufgrund einer Behinderung Fragen, die die Art des Lehrangebots und die persönliche Studienplanung betreffen:
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. In diesem Fall können gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form erbracht werden. Alle Prüfungsordnungen der HN enthalten eine entsprechende Regelung. Sie findet ggf. auch bei Prüfungen im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren Anwendung (z. B. für Design- oder für Masterstudiengänge).
Zuständig für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist der Prüfungsausschuss. Studierende, die Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen benötigen, sollten sich rechtzeitig vor der Prüfung – am besten schon zu Beginn des Studiums – mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. In einem in der Regel formlosen Antrag müssen die Studierenden die gewünschten Prüfungsmodifikationen benennen und deren Erforderlichkeit begründen. Außerdem müssen sie die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkungen durch ärztliche Bescheinigungen belegen und glaubhaft machen. Es ist nicht notwendig, die Diagnose zu offenbaren.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen können beispielsweise sein:
Wichtig: Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Und es gibt generelle Grenzen: Nicht alle studienrelevanten Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung können durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden. Studierende müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in ihrem Studiengang geforderten Kompetenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Das bedeutet: Form und Bedingungen des Kompetenzerwerbs sowie der Prüfungen können unter bestimmten Voraussetzungen modifiziert werden, die Leistungsziele selbst sind dagegen zu erfüllen. In manchen Fällen kann das bedeuten, dass eine Abänderung oder ein Ersatz einer Prüfungsleistung nicht in Frage kommt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Prüfungsleistung wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des Studiums ist und definitiv nicht gleichwertig ersetzt werden kann.
Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um die Kostenübernahme für den sog. behinderungsbedingten Mehrbedarf im Studium geht, also insbesondere um die Beantragung von technischen Hilfsmitteln, Kommunikations- und Studienassistenzen oder Mobilitätshilfen.
Die Kosten einer solchen Ausstattung werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der überörtlichen Sozialhilfe übernommen. Häufig geht es bei der Beantragung darum, den Bedarf mit Blick auf die Erfordernisse des Studiums zu spezifizieren. Falls nötig, geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab oder nehmen persönlich mit der bearbeitenden Stelle Kontakt auf. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Ausbildungsförderung
Das BAföG sieht für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in mancher Hinsicht Ausnahmen von bestimmten Vorgaben vor. Dies gilt z. B. für das Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn, für die Förderung außerhalb der Regelstudienzeit und für die Rückzahlungsmodalitäten. Detailliertere Informationen finden Sie hier:
Info-Seiten des Deutschen Studentenwerks
Stipendien
Stipendien speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es nur wenige. Trotzdem sollten Sie die generelle Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben, nicht außer Acht lassen. Weitere Informationen, Tipps für die Recherche und eine Datenbank mit Stipendiengebern finden Sie hier:
Mo. - Do. 9 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr
Mo. - Do. 9 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr
Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung in NRW:
Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e.V.
Broschüre:
Die Hochschule Niederrhein versteht sich als frühzeitigen, gezielten Förderer leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. Sie bietet neben anspruchsvollen Workshops im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife, die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen.
Reinarzstr. 49
Mo. 9 - 12 Uhr | 13 - 18 Uhr
Do. 9 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr
Die Workshops richten sich an Schüler/-innen der Klassen 8 bis 10 mit guten bis sehr guten Noten in den Hauptfächern. Die Teilnehmeranzahl richtet sich nach der Art des Workshops. In der Regel sind die Workshops kostenfrei.
Workshops
Durchführung nach vorheriger Absprache
Interessierte Lehrkräfte melden sich bitte bei der Zentralen Studienberatung.