Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Einstufung & Anerkennung

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Wichtiger Hinweis

Liebe Studierende,
damit Ihre Anliegen in der der aktuellen Situation weiterhin bestmöglich bearbeitet werden können, reichen Sie Ihre Anträge und alle dazugehörigen Unterlagen ab sofort bitte ausschließlich in digitaler Form an die angegebene E-Mail-Adresse ein.
Sie füllen wie üblich den „Antrag auf Anerkennung und/oder Einstufung“ aus (am besten direkt digital; der Antrag ist ein digitales Formular) und fügen Ihrer E-Mail die Nachweise der weiteren benötigten Unterlagen als Foto oder Scan bei.
 
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Homepage zu den einzureichenden Unterlagen: Nach wie vor gilt, dass unvollständig eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können.
 
Bitte beachten Sie auch, dass es zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten der Anträge kommen wird.
 
Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

   

Einstufung & Anerkennung von Leistungen

Einstufung in ein höheres Fachsemester & Anerkennung vorheriger erbrachter Prüfungsleistungen

  • bei der Hochschule Niederrhein (intern),
  • bei einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten externen Hochschule in Deutschland oder im Ausland (extern)

beim Wechsel in einen anderen Studiengang (intern) oder insgesamt bei einem Wechsel an die Hochschule Niederrhein (extern). 

 

​​​​​​​Ablauf

Je nachdem welcher Prüfung Sie Ihre Unterlagen unterziehen lassen möchten, bestehen Unterschiede im Ablauf des Verfahrens im Ganzen.

Sofern Sie vor einer Anerkennungsprüfung eine Einstufungsprüfung für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester durchführen lassen (und im Anschluss den Studienplatz erhalten), müssen Sie

  • nach erfolgter Einschreibung zu Ihren vorher bereits eingereichten Anerkennungs- und Einstufungsunterlagen einen Nachweis (Studierendenausweis o.Ä.) einreichen, dass Sie nun in dem von Ihnen gewünschten Studiengang eingeschrieben wurden und
  • selbstständig bei den zuständigen Bearbeiter_innen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Bescheid geben, dass Sie neben der bereits vollzogenen Einstufungsprüfung nun auch eine Anerkennungsprüfung wünschen. Erst dann kann die Prüfung auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen erfolgen.

Sofern Sie nur eine Anerkennungsprüfung wünschen, reichen Sie Ihren Antrag mit den vollständigen Unterlagen direkt im Fachbereich ein.

Den Ablauf sowie alle Informationen zum Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Einstufungsprüfung entnehmen Sie dem Dokument „Merkblatt für den Antrag auf Anerkennung und/oder Einstufung“ im Downloadbereich.

Alle Unterlagen, die Ihrem Anerkennungsantrag beizufügen sind, sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Welche Dokumente den jeweiligen Anträgen beizufügen sind und weitere Hinweise zu den Verfahren entnehmen Sie den Dokumenten „Hinweise und Checkliste“ im Downloadbereich.

 

Abgabe

Alle Anträge zur Einstufung und Anerkennung stellen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss oder beim zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Ihre Unterlagen reichen Sie entweder 

  • persönlich im Fachbereich für Wirtschaftswissenschaften (Sekretariat oder per Einwurf in den Briefkasten gegenüber des Sekretariats), oder 
  • postalisch (Adresse siehe Kontakt)

z.H. des zuständigen Prüfungsausschussmitglieds (Herr Prof. Freund) oder des zuständigen Mitarbeiters (Herr René Steinwartz) ein.

 

Anträge

Antrag
Unter Downloads finden Sie neben dem einzureichenden "Antrag auf Anerkennung und/oder Einstufung" auch ein "Beispielformular für den Antrag auf Anerkennung und/oder Einstufung". Diesem können Sie entnehmen, wie Ihr Antrag auszufüllen ist. Wir raten Ihnen dringend den Beispielsantrag zur Bearbeitung Ihres Antrags hinzuzuziehen. 

Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte oder falsch ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden können.

Antrag Verbundstudiengang
Wenn Sie eine Anerkennungsprüfung für den Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht wünschen, nutzen Sie bitte den Antrag

"Antrag zur Anerkennung und Einstufung im Verbundsstudiengang Wirtschaftsrecht"

im Downloadbereich.

  

Wichtige Informationen zur Einstufungsprüfung

Bitte beachten Sie im Zuge der Einstufungsprüfung und Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester ebenfalls die Fristen (aus Krefeld) zur Abgabe des Einstufungsbescheides in Krefeld, den Sie nach erfolgter Einstufungsprüfung per Post von uns, dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, erhalten. Dieser ist zusammen mit den weiteren vom Studierendenservice verlangten Unterlagen für die Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist in Krefeld einzureichen! 

Alle weiteren Informationen hierzu und zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester erhalten Sie beim Studierendenservice in Krefeld oder unter nachfolgendem Link:

» Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bitte beachten Sie dringend:
Alle Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen mindestens bis zwei Wochen vor Ende der Einreichfrist des Studierendenbüros im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften gestellt werden, damit sie rechtzeitig vor dem Ende der Einschreibefrist entschieden werden können!

  

Kontakt

Alle Anfragen zur Einstufungs- und oder Anerkennungsprüfung sowie Anfragen zu Terminvereinbarungen richten sie bitte immer und ausschließlich an: 

AnsprechpartnerInnen

Prof. Dr. Christoph Pütz

stellvertretender Prüfungsausschussvorsitzender, BWL Marketing
Telefon: +49 (0)2161 186-6425
 

René Steinwartz, M.A.
Einstufung und Anerkennung,
Studiengangkoordination BBS / BHM / BBFD / BBFT / BBWD / MBA
Lehrbeauftragter Bankmanagement & Risikosteuerung, Wissenschaftliches Arbeiten, Lernmethoden
Telefon: +49 (0)2161 186-6356

Termine

- nach vorheriger Vereinbarung (Anmeldung per E-Mail) möglich.

Anschrift
Hochschule Niederrhein
Prüfungsausschuss Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Christoph Pütz
Webschulstr. 41 - 43
41065 Mönchengladbach