Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Details zum Bachelorstudiengang Ernährungswissenschaften.
Sie haben weitere Fragen und wünschen ein ausführliches Beratungsgespräch? Wenden Sie sich hierfür gerne an unsere Ansprechpersonen.
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Ernährung wissen, kommunizieren, managen, beraten
Ernährungswissenschaft ist eine wissenschaftliche Fachdisziplin, die sich mit wissenschaftlichen Fragestellungen rund um Ernährung, Gesundheit, Kommunikation und Konsum beschäftigt, im Mittelpunkt steht der Mensch.
Ernährungswissenschaften sind naturwissenschaftlich und biomedizinisch fundiert und beziehen Wirtschaftswissenschaften, Kommunikation und Gesellschaftswissenschaften ein. Forschung und Anwendung sind interdisziplinär angelegt.
Seit den 1960er Jahren ist Ernährungswissenschaft bzw. Trophologie ein eigenständiges Studium in Deutschland. In Mönchengladbach ist die Fachrichtung seit 1971 etabliert.
Zum Wintersemester 2016/17 startet neu der Studiengang Ernährungswissenschaften, herausgelöst aus der Oecotrophologie, weiterentwickelt und noch stärker fokussiert auf Arbeitsfelder der Ernährungswissenschaft.
Regelstudienzeit: 6 Semester plus optional 1 Praxissemester
Akademischer Grad: Bachelor of Science (B. Sc.)
Das Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele (§ 58 HG) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere anwendungsbezogene Inhalte vermitteln.
Ernährung wissen, kommunizieren, managen, beraten
Das Studium bereitet vor für die Anwendung von Wissenschaft in der Lebens- und Arbeitswelt und schafft die Voraussetzung für ein Masterstudium.
Absolventinnen und Absolventen können Vorgänge und Probleme im Bereich Ernährung, Gesundheit und Konsum analysieren, können praxisgerechte Problemlösungen erarbeiten und dabei außerfachliche Bezüge beachten
Ernährung wissen, kommunizieren, managen, beraten
Ernährung wissen, kommunizieren, managen, beraten
Vier Vertiefungsrichtungen stehen zur Auswahl und bieten die Möglichkeit zu einer fachlichen und methodischen Profilierung.
Spielraum für persönliche Spezialisierung ist durch Wahlmodule und Projektstudium gegeben.
1. Ernährungskommunikation und Marketing
2. Ernährungsmanagement
3. Ernährungs- und Gesundheitsberatung
4. Humanernährung
Die Studien- und Prüfungsordnung beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen des Studiengangs betreffend der Studienvoraussetzungen, der Durchführung, Ablegen von Prüfungsleistungen etc.
Die Modulhandbücher der Studiengänge helfen Ihnen sich inhaltlich über Lehrveranstaltungen und Modulzusammensetzungen zu informieren.
Ernährung wissen, kommunizieren, managen, beraten
Das Studium ist ausgerichtet auf die Themenfelder:
Ernährung, Gesundheit, Konsum und Kommunikation
Das Studium bereitet vor auf qualifizierte Aufgaben in den Branchen:
Typische Aufgaben nach Vertiefung in der Richtung Ernährungskommunikation:
erklärungsbedürftige Produkte argumentieren | bewerben und verkaufen | umfangreich kommunizieren |
Customer Relationship – Vertrieb – Marketing – Medien
Typische Aufgaben nach Vertiefung in der Richtung Ernährungsmanagement:
Prozesse analysieren, organisieren und optimieren | interdisziplinär agieren | Einrichtungen anleiten und beraten |
Schulvernetzungsstelle – Kita-Coach – Seniorenversorgung
Typische Aufgaben nach Vertiefung in der Richtung Ernährungs- und Gesundheitsberatung:
analysieren, beraten, coachen in Fragen von Ernährung und Gesundheit |
Ernährungstherapie | interdisziplinär arbeiten |
Therapeutisches Team – Einzelberatung – Gruppencoaching
Typische Aufgaben nach Vertiefung in der Richtung Humanernährung:
vertraut sein mit Fragen der naturwissenschaftlich-medizinischen, ernährungswissenschaftlichen Forschung | Anwendungsbezüge herstellen |
Diätetische Lebensmittelindustrie – Pharmaindustrie – Medizinisch-Wissenschaftliche Abteilung – wissenschaftliche Produktbetreuung – Studienbetreuung
(s. § 3 der Prüfungsordnung)
(1) Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist der Nachweis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife, der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung. Zusätzlich ist der Nachweis eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Maßgabe der Absätze 4 bis 7 zu erbringen.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird von der Fachhochschulreife abgesehen bei Studienbewerbern, die sich in der beruflichen Bildung qualifiziert haben und gemäß der Ordnung zur Regelung des Zugangs beruflich Qualifizierter zum Studium an der Hochschule Niederrhein entweder unmittelbar zum Studium zugelassen werden können oder die Zugangsprüfung oder das Probestudium erfolgreich absolviert haben.
(3) Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse werden insbesondere folgende Zertifikate anerkannt:
(4) Es wird empfohlen, das achtwöchige Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten. Spätestens ist es zu Beginn des dritten Fachsemesters nachzuweisen. Mindestens vier Wochen des Vorpraktikums sind zusammenhängend zu absolvieren.
(5) In dem Vorpraktikum sollen grundlegende berufspraktische Erfahrungen in Bereichen der Ernährung und Gesundheit gesammelt werden. Als Praxisstellen kommen insbesondere Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheits- und Ernährungswirtschaft sowie vor- oder nachgelagerte Bereiche in Betracht.
(6) Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Vorpraktikum angerechnet. Der Nachweis des Vorpraktikums gilt als erbracht, wenn der Studienbewerber die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule in einer für den Studiengang einschlägigen Fachrichtung erworben hat.
(7) Von dem Nachweis des Vorpraktikums wird abgesehen, wenn Studierende einer ausländischen Hochschule aufgrund bestehender Partnerschaftsvereinbarungen das Studium an der Hochschule Niederrhein für einen begrenzten Zeitraum, der nicht den Abschluss des Studiums selbst umfassen darf, fortsetzen wollen.
(8) Der Zugang zum Studium ist ausgeschlossen, wenn der Studienbewerber im gleichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Der Zugang zum Studium ist ferner ausgeschlossen, wenn
1. die Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Studiengang endgültig nicht bestanden wurde, der eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem hier geregelten Studiengang aufweist, und
2. die betreffende Prüfung auch nach dieser Prüfungsordnung verpflichtend zu absolvieren ist.
Eine erhebliche inhaltliche Nähe im Sinne von Satz 2 ist in der Regel dann gegeben, wenn mindestens 60 % der Studieninhalte deckungsgleich sind.
Rheydter Str. 277
Sprechstunde
Die Sprechstunde findet nach Vereinbarung statt und ist sowohl telefonisch, per Zoom und in Präsenz möglich.
Die Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail.
Postadresse: Rheydter Str. 277 Büroadresse: Rheydter Str. 232 (Gebäude Q)
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