Infos für Studierende
am Fachbereich Sozialwesen // FB 06

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Beratung: Seminarwahl / Seminarplätze / Selbsterfahrung

Für das Wintersemester 2024/25 können keine weiteren Wünsche zur Seminarwahl oder Seminarplätze mehr berücksichtigt werden.

In nachweislich begründeten Ausnahmefällen können Sie sich jedoch gerne mit uns in Verbindung setzen und die entsprechenden Dozierenden in CC setzen. Sollte darüber hinaus Klärungsbedarf bestehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren.

 

Weitere Informationen zur anstehenden Selbst- und Fremderfahrung folgen in Kürze auf dieser Seite:

https://www.hs-niederrhein.de/sozialwesen/studierende/selbsterfahrungsseminar/

 

Ihr Team Seminarwahl-06(at)hs-niederrhein.de

 

Einführungswoche für StudienanfängerInnen / 23. - 26. Sept.

Herzlich willkommen am Fachbereich Sozialwesen!

Für einen angenehmen und erfolgreichen Start ins Studium findet am Fachbereich Sozialwesen für die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik sowie für den Master Soziale Arbeit die Einführungswoche vom 23. - 26.9.2024 statt.

Montag, 23.09.24
10 Uhr
Hörsaal V1

Campus Mönchengladbach

Nach einer Begrüßung durch unsere Dekanin übernehmen unsere Tutor:innen die StudienanfängerInnen in Kleingruppen. In dieser Woche lernen Sie Ihre KommilitonIinnen, den Campus, ihren Studiengang und Ihren Veranstaltungsplan kennen. Neben wichtigen Informationen und Einführungen kommen auch Spaß, Unterhaltung und das Campusleben nicht zu kurz.

Download:
Zeitplan Einführungswoche

 

Achtung / Wichtig:
Die Einführungswoche für Angewandte Psychologie findet ab dem 23.09.2024 in Krefeld statt.Ansprechpartnerin ist Eva.Malecha(at)hs-niederrhein.de. Am Mittwoch, dem 25.09.2024 ab 13 Uhr Besuchen die Erstsemester der Angewandten Psychologie den Campus in Mönchengladbach und erhalten nach der Begrüßung einen Rundgang über den Campus und durch den Fachbereich Sozialwesen, um anschließend am Ersti-Fest teilzunehmen. Weitere Infos auf der Seite des FB 10https://www.hs-niederrhein.de/gesundheitswesen/studierende/#c435057

 

Weitere wichtige Termine:

  • Einführungswoche für StudienanfängerInnen
    23. bis 26. Sept. 2024
  • Block-Lehrveranstaltungen für einzelne Module/Seminare
    30. Sept. bis 04. Okt. 2024
  • Start der regulären Lehrveranstaltungen
    07. Okt. 2024
  • Campuswoche mit außercurricularen Angeboten, hochschulweit
    ► 21. bis 25. Okt. 2024

Seminarwahl für Module des 1. Semesters

Anmeldezeitraum?
Dienstag, 24.09.2024 00:00 Uhr bis Donnerstag, 26.09.2024 23:59 Uhr

Für wen?
- StudienanfängerInnen im 1. Semester
- NachholerInnen aus höheren Semestern

Wie und Wo?
Onlineportal HIO

Die Bachelor-Studierenden des ersten Semesters müssen für teilnehmerbegrenzte Veranstaltungen an der Online-Seminarwahl im Online-Service HIO teilnehmen. Während der Einführungswoche werden die Erstsemester-Tutorinnen die StudienanfängerInnen das HIO-System erklären und bei der Wahl unterstützen.

WS 2024/25: Kommentare zum VV / HIO-Seminarwahl

Kommentare zu den Veranstaltungen des WS 2024/25
BA Soziale Arbeit
BA Kindheitspädagogik
BA Kulturpädagogik
MA Soziale Arbeit - PBM
MA KP & KM

HIO-Seminarwahl zum WS 2024/25 für 3. und höhere Semester
► Montag, 22.07.24 bis Sonntag, 04.08.24

HIO-Seminarwahl zum WS 2024/25 für 1. Semester
► in der Blockwoche nach Einführung in HIO

Aktuelle Infos zum Studienbeginn

Master Kulturpädagogik & Kulturmanagement

Verbindliche Einführungswochen

Das Studium beginnt mit zwei verbindlichen Einführungswochen:
Montag, 23.09.2024 bis Freitag, 04.10.2024

Download
Verbindliche Einführungswochen
 

Bachelor Angewandte Psychologie / Vorkurs

Am 12.09. von 09:00 bis 15:00 Uhr und am 13.09. von 09:00 – 12:00 Uhr findet für Sie der Vorkurs Mathematik (1,5 Tage) statt. Der Vorkurs wird in Präsenz stattfinden (Campus Krefeld Süd).

Der Raum wird noch bekannt gegeben unter ► https://www.hs-niederrhein.de/gesundheitswesen/studierende/#c435057

Terminvorschau 2024

Download Terminvorschau 2024
(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Mehr StudiNews
Alle StudiNews im Überblick

Kommentare zum WS 24/25

Kommentare zu den
Lehrveranstaltungen
im WS 24/25

Stand: 18.07.24
BA Soziale Arbeit
BA Kindheitspädagogik
BA Kulturpädagogik
MA Soziale Arbeit - PBM
MA KP & KM

Seminarwahl in HIO:
► Mo, 22.07. bis Sonntag, 04.08.24

Aktuelle Änderungen der Kommentare
Webseite zur Seminarwahl

Sprechstunden in der Vorlesungszeit

Terminvorschau 2024

Alle Angaben ohne Gewähr!

Download
Terminvorschau 2024

Leistungsbescheinigung für BAföG

BAföG-EmpfängerInnen
im Fachbereich Sozialwesen

Anfrage "Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG" per eMail an Frau Prof. Dr. Sandra Glammeier / sandra.glammeier@hs-niederrhein.de

Keine Unterlagen/Formulare mitschicken

Nur für Fachbereich Sozialwesen

Beratung und Hilfe

Unsere Leitlinien

Fachbereich Sozialwesen:
Der Weg in die Professionalität
der Sozialen Arbeit,
der Kulturpädagogik
und der Kindheitspädagogik.

Download:
► Leitlinien

Studiengangskoordinator:innen

BA SA (vollzeit/teilzeitl)
Prof. Dr. Michael Noack

BA SA (dual)
Prof. Dr. Heike Niemeyer (vertretend)
Prof. Dr. Claudia Bundschuh
Nina Westerholt

BA KP
Prof. Dr. Felicitas Lowinski
Prof. Dr. Frank Jebe

BA KiP
Prof. Dr. Christina Jasmund
Prof. Dr. Astrid Krus

MA SA-PBM
Prof. Dr. Sven Steinacker

MA KP&KM
Prof. Dr. Felicitas Lowinski
Prof. Dr. Frank Jebe

MA SozMan
Prof. Dr. Sarah Altmann

Modulhandbücher

Studiengänge mit aktuellen Prüfungsordnungen (PO):

 

Studiengänge mit auslaufenden Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen finden Sie auf den ► zentralen Webseiten der Hochschule Niederrhein.

Prüfungsausschuss

Alle Infos hier
► Prüfungsauschuss
und in
► Moodle

Fachschaftsrat

Raum
R 211

eMail
fsr06@hs-niederrhein.de

Telefon
02161-1865615

Facebook
www.facebook.com/fsr06

Instagram
www.instagram.com/fsr06

1. Vorsitz
Michelle Pruszak
2. Vorsitz
Jan-Michel Rudolph

Studienbeginn Bachelor

Herzlich willkommen am Fachbereich Sozialwesen!

Für einen angenehmen und erfolgreichen Start ins Studium findet am Fachbereich Sozialwesen für die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik sowie für den Master Soziale Arbeit die Einführungswoche vom 23. – 27.9.2024 statt.

Los geht’s am Montag, 23.09. um 10 Uhr im Hörsaal V1 in Mönchengladbach, wo unsere Tutor:innen Sie begrüßen. In dieser Woche lernen Sie Ihre Kommiliton:innen, den Campus und ihren Studiengang kennen. Neben wichtigen Informationen und Einführungen kommen auch Spaß, Unterhaltung und das Campusleben nicht zu kurz.

Wir freuen uns, Sie in der Einführungswoche kennenzulernen!

Download

Zeitplan (final)

Wichtige Termine

  • Einführungswoche für StudienanfängerInnen
    23. bis 26. Sept. 2024
  • Block-Lehrveranstaltungen für einzelne Module/Seminare
    30. Sept. bis 04. Okt. 2024
  • Start der regulären Lehrveranstaltungen
    07. Okt. 2024
  • Campuswoche mit außercurricularen Angeboten, hochschulweit
    ► 21. bis 25. Okt. 2024

 

Einführungswoche - BA Angewandte Psychologie

Die Einführungswoche für Angewandte Psychologie findet ab dem 23.09.2024 in Krefeld statt.Ansprechpartnerin ist Eva.Malecha(at)hs-niederrhein.de.

Am Mittwoch, dem 25.09.2024 ab 13 Uhr Besuchen die Erstsemester der Angewandten Psychologie den Campus in Mönchengladbach und erhalten nach der Begrüßung einen Rundgang über den Campus und durch den Fachbereich Sozialwesen, um anschließend am Ersti-Fest teilzunehmen.

Weitere Infos auf der Seite des Fachbereiches Gesundheitswesenhttps://www.hs-niederrhein.de/gesundheitswesen/studierende/#c435057

Online-Seminarwahl BA-Erst-Semester

Die Bachelor-Studierenden des ersten Semesters müssen für einige teilnehmerbegrenzte Veranstaltungen an der Online-Seminarwahl im Online-Service HIO teilnehmen. Darüber werden die Plätze vergeben und Sie haben die Gelegenheit, das System kennenzulernen. Während der Einführungswoche werden Ihre Tutor:innen alles erklären und die Wahl mit Ihnen durchführen.

Anmeldezeitraum (auch für Nachholer aus höheren Semestern):
Dienstag, 24.09.2024 00:00 Uhr bis Donnerstag, 26.09.2024 23:59 Uhr

Anmeldung über HIO:
Onlineportal HIO

 

NachzüglerInnen Bachelor

Einführungswoche verpasst?
Unterstützung für Nachzügler:innen

Für Studienanfänger/innen, die verspätet mit ihrem Studium beginnen können und die Einführungswoche verpasst haben, stehen ein Moodleraum mit Informationen und Tutoren/innen als erste Ansprechpartner und Unterstützung zur Verfügung. Im Wintersemester 24/25 sind das die folgenden Tutor/innen:
- Bachelor Soziale Arbeit: lea.nuenning@stud.hn.de
- Bachelor Kulturpädagogik: constanze.plum@stud.hn.de
- Bachelor Kindheitspädagogik: priethy.kuselan@stud.hn.de

Eine kompakte Nachholveranstaltung findet statt:
Donnerstag, 10.10.2024, 12-14 Uhr, SE02 (Anmeldungen beim Leitungstutor lukas.kugel@stud.hn.de)

 

Studienbeginn Master Soziale Arbeit PSBM

Herzlich willkommen am Fachbereich Sozialwesen!

Für einen angenehmen und erfolgreichen Start ins Studium findet am Fachbereich Sozialwesen für die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik sowie für den Master Soziale Arbeit die Einführungswoche vom 23. – 27.9.2024 statt.
Los geht’s am Montag, 23.09. um 10 Uhr im Hörsaal V1 in Mönchengladbach, wo unsere Tutor:innen Sie begrüßen. In dieser Woche lernen Sie Ihre Kommiliton:innen, den Campus und ihren Studiengang kennen. Neben wichtigen Informationen und Einführungen kommen auch Spaß, Unterhaltung und das Campusleben nicht zu kurz.

Wir freuen uns, Sie in der Einführungswoche kennenzulernen!

Download

Zeitplan (final)

Wichtige Termine

  • Einführungswoche für StudienanfängerInnen
    23. bis 26. Sept. 2024
  • Block-Lehrveranstaltungen für einzelne Module/Seminare
    30. Sept. bis 04. Okt. 2024
  • Start der regulären Lehrveranstaltungen
    07. Okt. 2024
  • Campuswoche mit außercurricularen Angeboten, hochschulweit
    ► 21. bis 25. Okt. 2024

 

Studienbeginn Master KP&KM

Studienbeginn Master KPKM

Das Studium des MA-Studienganges "Kulturpädagogik & Kulturmanagement" beginnt mit zwei verbindlichen Einführungswochen, in denen bereits direkt zu Semesterbeginn wichtige studienrelevante Inhalte vermittelt werden. Für einen guten Start in den Master hat sich ein facettenreiches Einführungsprogramm bewährt. Bitte planen Sie entsprechend der folgenden Übersicht Ihre Präsenz an der Hochschule.

Verbindliche Einführungsveranstaltungen: Montag, 23.09.2024 bis Freitag, 04.10.2024

Zeitplan und weitere Informationen: hier

 

NachzüglerInnen Master

Herzlich willkommen am Fachbereich Sozialwesen!
Unterstützung für Nachzügler:innen

Wenn Sie verspätet mit Ihrem Studium beginnen, wenden Sie sich bitte an die Studienverlaufsberatung: sabine.fongar@hs-niederrhein.de
 

Anrechnung von Studienleistungen

  • Sie möchten sich für einen Studiengang am Fachbereich Sozialwesen bewerben und haben bereits Leistungen an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erworben?
  • Sie möchten wissen, in welches Semester Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen einzustufen sind, damit entschieden werden kann, ob ein Studienplatz für Sie zur Verfügung steht?
  • Sie studieren bereits am Fachbereich Sozialwesen, können aber noch Leistungen vorweisen, die womöglich auf das laufende Studium angerechnet werden können?

In diesen Fällen können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen stellen. Unser Merkblatt sagt Ihnen, was möglich ist und wie Sie vorgehen müssen. Merkblatt und Antragsformular können Sie hier bequem downloaden.                                     

Beachten Sie bitte: Damit Sie die Bewerbungsfrist für das Sommer- oder Wintersemester einhalten können (15.3. bzw. 15.9.), muss Ihr Antrag auf „Leistungsanerkennung mit Einstufung in ein höheres Fachsemester“ mit vollständigen Unterlagen bis zum 15.2. bzw. 15.8. im Fachbereich Sozialwesen vorliegen.


Für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss des Fachbereiches zuständig. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt aufmerksam durch und schicken Sie das für Sie zutreffende Antragsformular ausgefüllt an: anrechnung06@hs-niederrhein.de.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Studienbeginn Angewandte Psychologie

Ganz wichtig: Die Einführungswoche für Angewandte Psychologie findet ab dem 23.09.2024 in KREFELD statt

Ansprechpartnerin ist Eva.Malecha(at)hs-niederrhein.de.

Am Mittwoch, dem 25.09.2024 ab 13:00 Uhr BESUCHEN die Erstsemester der Angewandten Psychologie den Campus in Mönchengladbach und erhalten nach der Begrüßung einen Rundgang über den Campus/den Fachbereich Sozialwesen, um anschließend am Ersti-Fest teilzunehmen. 

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des FB 10https://www.hs-niederrhein.de/gesundheitswesen/studierende/#c435057

 

 

Erstsemesterbegrüßung der Gleichstellung

Die Gleichstellung der Hochschule Niederrhein begrüßt auch alle Erstsemsterstudierenden vom Fachbereich Sozialwesen.

Hier finden Sie alle wichtigen Infos sowie Ansprechpartner:innen:

Download

 

Ansprechpartner:innen

MITGLIEDER DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES

Prof.'in Dr. Franziska Hilp-Pompey (Vorsitzende)
E-Mail: franziska.hilp-pompey@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186-5675, Raum R 203

Bitte richten Sie alle allgemeinen Anfragen zu Prüfungsthemen künftig an die E-Mailadresse pruefungen06@hs-niederrhein.de.

  • Prüfungsangelegenheiten der Studierenden und Lehrenden (soweit nicht anderen Mitgliedern des Ausschusses zugeordnet)
  • Grundsatzfragen der Prüfungsorganisation
  • Rechtliche Angelegenheiten
  • Widerspruchsverfahren

 

Prof. Dr. Dieter Wälte (stv. Vorsitzender)
E-Mail: Dieter.Waelte@hs-niederrhein.de
Tel.: 02161-186-5638, Raum: Q 310

  • Vertretung des Prüfungsausschussvorsitzenden bei Abwesenheit
  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderungen
  • Beratung von Lehrbeauftragten bei der Gestaltung von Prüfungen und prüfungsbezogenen Fragen

 

Prof.'in Dr. Heike NIemeyer
E-Mail: heike.niemeyer@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186-5619, Raum S 207

  • Anrechnung von Studienleistungen
  • Verfahren nach dem OWiG wegen Täuschung

 

Prof. Dr. Astrid Krus
E-Mail: Astrid.Krus@hs-niederrhein.de
Tel.: 02161-186-5672, Raum S 210

  • Praxissemesterangelegenheiten
     

Dipl.-Sozialpädagogin Martina Göß (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
E-Mail: martina.goess@hs-niederrhein.de
Tel. 02161-186-5680

  • Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
     

Leah Sturm (Studentische Vertreterin)
leah.sturm@stud.hn.de

 Jan-Michel Rudolph (Studentischer Vertreter)
jan-michel.rudolph@stud.hn.de

 

WEITERE ANSPRECHPARTNER/INNEN

Prof.’in Dr. Sarah Altmann
E-Mail: Sarah.altmann@hs-niederrhein.de
Tel. 02161 186 5641, Raum Q 308

  • Ansprechpartner für das BAFöG-Formblatt 5 nach § 48 BAFöG (Leistungsbescheinigung)
  • Nur für Fachbereich Sozialwesen

Nina Westerholt (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Prüfungsausschuss )
E-Mail: Nina.Westerholt@hs-niederrhein.de
Raum R 203

  • Anrechnung
  • Unterstützung des Prüfungsausschussvorsitzenden

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Bevor Sie einen Antrag auf Anrechnung einer Leistung aus einem Vorstudium oder einer vorangegangenen Berufsausbildung stellen, lesen Sie bitte das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (hier klicken).

Es gibt zwei verschiedene Fälle für die Anrechnung von Prüfungsleistungen:

 

1. Sie sind bereits in dem Studiengang eingeschrieben, für den sie eine  Anrechnung beantragen möchten

Der Antrag zur Anerkennung soll zeitnah nach Einschreibung erfolgen, d.h. in den ersten Semesterwochen.Sobald Prüfungsleistungen angetreten wurden, ist eine Anerkennung von vorherigen Leistungen nicht mehr möglich.

Das wiederholte Stellen eines Antrags („scheibchenweise“) ist nicht möglich, es sei denn, die anzurechnende Vorleistung ist nach dem letzten Anrechnungsantrag neu hinzugekommen. 

Bitte lesen Sie das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (s.o.) gründlich und stellen Sie danach den Antrag auf Anrechnung "Fall 1" (hier klicken).

 

Fall 2:  Sie sind noch nicht in dem Studiengang eingeschrieben, für den Sie eine Anrechnung wünschen

Beachten Sie bitte:  Damit Sie die Bewerbungsfrist für Sommer- oder Wintersemester einhalten können (15.3. bzw. 15.9.), muss Ihr Antrag auf „Leistungsanerkennung mit Einstufung in ein höheres Fachsemester“ mit vollständigen Unterlagen bis zum 15.2. bzw. 15.8. im Fachbereich Sozialwesen vorliegen.

Bitte lesen Sie das "Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen" (s.o.) gründlich und stellen Sie danach den Antrag auf Anrechnung "Fall 2" (hier klicken).

Prüfungsordnungen

Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie auf dieser Webseite (bitte klicken).

Offizielle Informationen

Viele wichtige Informationen finden Sie im Moodle-Raum des Prüfungsausschusses (hier klicken).

Bachelor-Studiengänge

BA Soziale Arbeit

Engagement, Professionalität,
Soziale Kompetenz

Ziel des Studiums ist die Befähigung zur engagierten, professionellen Begleitung und Förderung von Menschen aller Altersgruppen sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituation, sozialen Krisen und Konflikten. Nach einem erfolgreichen Abschluss sind die Studierenden auf eine selbstständige und kompetente Tätigkeit im Feld sozialer Hilfeleistungen vorbereitet.

Fakten
► Abschluss // Bachelor of Arts (B.A.)
► Studienform // Vollzeit
► Regelstudienzeit // 6 Semester
► Studienumfang // 180 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
► allgemeine Hochschulreife (Abitur)
► im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
► sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Prakikum als Einschreibungsvoraussetzungen
► 3 Monate Praktikum vor Studienbeginn. Es muss bis spätestens 30.09. zum jeweiligen Wintersemester nachgewiesen werden.
► Das Praktikum kann in allen Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe(keine Pflege), bei entsprechenden Einrichtungen der Kirchen, bei freien Trägern Sozialer Arbeit und Trägern von Bildungseinrichtungen abgeleistet werden, sofern sichergestellt ist, dass die PraktikantIn überwiegend im Bereich von Tätigkeiten ausgebildet wird, die für ihren späteren Beruf als SozialarbeiterIn oder SozialpädagogIn relevant sind.

Links
► Mehr Infos zum BA Soziale Arbeit
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Downloads
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinator
Prof. Dr. Michael Noak

BA Soziale Arbeit (Teilzeit)

Engagement, Professionalität,
Soziale Kompetenz

Ziel des Studiums ist die Befähigung zur engagierten, professionellen Begleitung und Förderung von Menschen aller Altersgruppen sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituation, sozialen Krisen und Konflikten. Nach einem erfolgreichen Abschluss sind die Studierenden auf eine selbstständige und kompetente Tätigkeit im Feld sozialer Hilfeleistungen vorbereitet.

Längeres Studium
Das Studium der Sozialen Arbeit in Teilzeit unterscheidet sich vom Vollzeitstudium nur durch die Dauer der vorgesehenen Studienzeit - 10 statt 6 Semester. Die Teilzeitstudierenden nehmen an den gleichen Lehrveranstaltungen teil, wie die Vollzeitstudierenden (gleiche Inhalte, Wochentage und Uhrzeiten) - lediglich auf 10 statt auf 5 Semester verteilt. Darüber hinaus gibt es keine Unterschiede - weder inhaltlicher noch struktureller Art.

Fakten
► Abschluss // Bachelor of Arts (B.A.)
► Studienform // Teilzeit
► Regelstudienzeit // 10 Semester
► Studienumfang // 180 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
► allgemeine Hochschulreife (Abitur)
► im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
► sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Spezielle Zugangsvoraussetzung
► Der Teilzeit-Studiengang ist allein denjenigen vorbehalten, die Kinder unter 12 Jahren haben oder Angehörige pflegen.

Prakikum als Einschreibungsvoraussetzungen
► 3 Monate Praktikum vor Studienbeginn. Es muss bis spätestens 30.09. zum jeweiligen Wintersemester nachgewiesen werden.
► Das Praktikum kann in allen Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe(keine Pflege), bei entsprechenden Einrichtungen der Kirchen, bei freien Trägern Sozialer Arbeit und Trägern von Bildungseinrichtungen abgeleistet werden, sofern sichergestellt ist, dass die PraktikantIn überwiegend im Bereich von Tätigkeiten ausgebildet wird, die für ihren späteren Beruf als SozialarbeiterIn oder SozialpädagogIn relevant sind.

Links
► Mehr Infos zum BA Soziale Arbeit
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Download
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinator
Prof. Dr. Michael Noak

BA Soziale Arbeit (Dual)

Dualer Studiengang Bachelor Soziale Arbeit

Besonderheiten
Intensiver und kontinuierlicher Einblick in mindestens ein ausgewähltes Handlungsfeld der Sozialen Arbeit und Vergütung der Tätigkeit in der Praxis.

  • Die Studierenden sind von Anfang an bei einem ausgewählten Träger der Sozialen Arbeit ca. 20 Stunden tätig und gehen begleitend an zwei bis drei Tagen pro Woche in die Hochschule zum Besuch der Lehrveranstaltungen des Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit. Die Anzahl der Tage an der Hochschule richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Semesters.
  • Studierende des dualen Studiengangs müssen alle Module erfolgreich absolvieren, die auch für den grundständigen Studiengang Bachelor Soziale Arbeit vorgeschrieben sind und schließen daher mit dem Bachelor of Arts (B.A.) ab.
  • Die Praxis bei dem jeweiligen Träger wird finanziell vergütet. An die Vergütung ist die Erwartung des Trägers geknüpft, dass die Studierenden im dualen Studiengang nach erfolgreichem Abschluss des Studiums über einen begrenzten und vertraglich definierten Zeitraum als Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen.
     

Engagement, Professionalität,
Soziale Kompetenz

Ziel des Studiums ist die Befähigung zur engagierten, professionellen Begleitung und Förderung von Menschen aller Altersgruppen sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituation, sozialen Krisen und Konflikten. Nach einem erfolgreichen Abschluss sind die Studierenden auf eine selbstständige und kompetente Tätigkeit im Feld sozialer Hilfeleistungen vorbereitet.

Längeres Studium
Das Studium der Sozialen Arbeit Dual unterscheidet sich vom grundständigen Studium nur durch die Dauer der vorgesehenen Studienzeit - 8 statt 6 Semester. Die Dualstudierenden nehmen an den gleichen Lehrveranstaltungen teil, wie die Studierenden des grundständigen Studienganges (gleiche Inhalte, Wochentage und Uhrzeiten) - lediglich auf 8 statt auf 6 Semester verteilt. Darüber hinaus gibt es nur sehr geringe Unterschiede - ein zusätzliches handlungsfeldspezifisches Transfermodul zur Verzahnung von Praxis und Hochschule muss besucht werden und die klassische Praxisphase entfällt.

Fakten
► Abschluss // Bachelor of Arts (B.A.)
► Studienform // Teilzeit
► Regelstudienzeit // 8 Semester
► Studienumfang // 180 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Fachhochschulreife
► allgemeine Hochschulreife (Abitur)
► sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung
Praxisvertrag mit einem Kooperationspartner der Hochschule Niederrhein

Verfahrensablauf
1. Bewerbung um eine Praxisstelle direkt beim Kooperationspartner
2. Abschluss des Praxisvertrages mit dem Kooperationspartner
3. Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Portal der Hochschule Niederrhein (mit gültigem Kooperationspraxisvertrag ist die Zuteilung des Studienplatzes gesichert)

Links
► Mehr Infos zum BA Soziale Arbeit
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Download
► Modulhandbuch

Download Praxisstellenkooperationspartner
Einrichtungen / AnsprechpartnerInnen

Stellenangebote
► zur Zeit keine

Studiengangskoordinatorin
► Prof. Dr. Claudia Bundschuh

BA Kulturpädagogik

Selbstgestaltete Lebenswelten
Die im Studium vermittelten pädagogischen Kompetenzen haben zum Ziel, die schöpferischen Kräfte und die kulturellen Potenziale von Menschen individuell und in Gruppen zu entfalten. Auf diese Weise sollen selbstbestimmte ästhetische Gestaltungen für ein sinnerfülltes Leben entdeckt und gefördert werden. Unser pädagogisches Konzept orientiert sich besonders am Paradigma des Empowerment, das auf die Entfaltung der eigenen Kräfte und Ressourcen von Menschen in ihren Lebenswelten setzt.

Fakten
► Abschluss // Bachelor of Arts (B.A.)
► Studienform // Vollzeit
► Regelstudienzeit // 6 Semester
► Studienumfang // 180 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
► allgemeine Hochschulreife (Abitur)
► im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
► sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Links
► Mehr Infos zum BA Kulturpädagogik
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Download
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinatorin
Prof. Dr. Felicitas Lowinski
Prof. Dr. Frank Jebe

BA Kindheitspädagogik

Bildungsprozesse kompetent begleiten
Ziel des Studiums ist der Erwerb von Handlungskompetenzen, die für die Planung, Durchführung und Reflexion gezielter Bildungs- und Erziehungsangebote für 0 bis 14-Jährige in familienergänzenden und -unterstützenden Einrichtungen qualifizieren. Kenntnisse und Fähigkeiten zur Begleitung und Beratung von Eltern und Familien sowie zur Durchführung von Konzeptions-, Organisations- und Managementaufgaben werden erworben.

Kindheit in Bewegung
Einen besonderen Schwerpunkt des Studienganges bildet die Ausrichtung auf Bewegung als Träger kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse.

Fakten
► Abschluss // Bachelor of Arts (B.A.)
► Studienform // Vollzeit
► Regelstudienzeit // 6 Semester
► Studienumfang // 180 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
► allgemeine Hochschulreife (Abitur)
► im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
► sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Praktikum als Einschreibungsvoraussetzungen
► 8 Wochen Praktikum vor Studienbeginn. Es muss bis spätestens 30.09. zum jeweiligen Wintersemester nachgewiesen werden.
► Das Praktikum kann in allen Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, bei entsprechenden Einrichtungen der Kirchen, bei freien Trägern und Trägern von Bildungseinrichtungen abgeleistet werden (z.B. Grundschule, KiTa), sofern sichergestellt ist, dass die PraktikantIn überwiegend im Bereich von Tätigkeiten ausgebildet wird, die für ihren späteren Beruf als KindheitspädagogIn relevant sind. Die Tätigkeitsfelder sollten die Altersgruppe der 0 - 14-jährigen umfassen.

Link
► Mehr Infos zum BA Kindheitspädagogik
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Download
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinatorinnen
Prof. Dr. Christina Jasmund
Prof. Dr. Astrid Krus

Angewandte Psychologie

Ab dem Wintersemester 2024/25 bieten der Fachbereich Sozialwesen und der Fachbereich Gesundheitswesen gemeinsam den neuen Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie an.

Praxis- und zukunftsorientiert mit besten Pespektiven - so präsentiert sich der neue Studiengang der Hochschule Niederrhein. Er vereint die hohe Wissenschaft- und Forschungsorientierung des Faches Psychologie mit einem starken Anwendungsbezug, sodass der Bachelor-Abschluss einerseits direkt für die Praxis qualifiziert und andererseits eine gute Grundlage für ein weitergehendes Masterstudium darstellt.

Link/Infos
Seite beim FB Gesundheitswesen
zentrale Infoseite

 

Studiengangskoordinator:innen

Bachelor Soziale Arbeit (vollzeit/teilzeit)
Prof. Dr. Michael Noack

Bachelor Soziale Arbeit (dual)
Prof. Heike Niemeyer (vertretend) / Prof. Dr. Claudia Bundschuh & Nina Westerholt

Bachelor Kulturpädagogik
Prof. Dr. Felicitas Lowinski & Prof. Dr. Frank Jebe

Bachelor Kindheitspädagogik
Prof. Dr. Christina Jasmund  / Prof. Dr. Astrid Krus

Master-Studiengänge

MA Soziale Arbeit - Psychosoziale Beratung u.

Master Soziale Arbeit- Psychosoziale Beratung und Mediation

Effektiv anleiten, beraten, vermitteln
Das Studium soll dazu befähigen, auf der Grundlage interdisziplinärer wissenschaftlicher Erkenntnisse anerkannte Methoden zur Analyse individueller und sozialer Problemlagen (Risiko-, Krisen- und Konfliktlagen) anzuwenden. Die zur Entwicklung und Anwendung der dazugehörigen professionellen Hilfsangebote und Lösungen sollen erlernt und praxisgerecht angewendet werden können.

Fakten
► Abschluss // Master of Arts (M.A.)
► Studienform // Vollzeit
► Regelstudienzeit // 4 Semester
► Studienumfang // 120 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik (Abschlussnote mindestens "gut" 2,5).
► Eine Lehrveranstaltung zur Selbst- und Fremderfahrung mit einem Umfang von mindestens 4 ECTS. Diese Leistung kann in der Selbst- und Fremderfahrung im Rahmen der Ausbildung im BA "Soziale Arbeit" des Fachbereichs Sozialwesen der Hochschule Niederrhein nachgeholt werden.

Links
► Mehr Infos zum MA Soziale Arbeit - Psychosoziale Beratung und Mediation
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Downloads
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinator
Prof. Dr. Sven Steinacker

MA Kulturpädagogik & Kulturmanagement

Einzigartige Kombination
Der Masterstudiengang "Kulturpädagogik und Kulturmanagement" ist in seiner Art einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Wie kein zweiter verbindet er auf hohem wissenschaftlichen Niveau die beiden Standbeine Pädagogik und Management im Bereich der Kultur.

Kulturpädagogik
// Gestaltung von Lebenswelt und Teilhabe an Kultur

Kulturpädagogik ist eine Querschnittsdisziplin aus Erziehungswissenschaften, Kultur- und Medienwissenschaften sowie der Pädagogik bildender und darstellender Künste. Sie unterstützt auf Grundlage ästhetischer Erfahrungen mit den Mitteln der Künste ihre Adressat*innen sowohl bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt als auch bei der Teilhabe an kulturellen und gesellschaftlichen Prozessen.
Kulturpädagogik basiert auf einem erweiterten Kulturbegriff, der Alltagskulturen und die Schönen Künste gleichermaßen einschließt und für ihre innovative Kulturvermittlungsarbeit sowohl in Bildungs- und Kulturinstitutionen als auch im öffentlichen Raum nutzbar macht.

Kulturmanagement
// Organisations- und Führungstätigkeiten

Das Kulturmanagement erschließt Handlungsräume für Kultur und sichert deren sachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen – sei es bei der Planung, Organisation und Finanzierung von Veranstaltungen oder im Rahmen von Organisations- und Führungstätigkeiten in Kommunen, überregionalen Einrichtungen und privaten Trägern kultureller Arbeit.
// Rechtliche Grundlagen
Rechtliches Grundlagenwissen und Anwendungskompetenz sind für Projektdurchführungen und Veranstaltungsorganisation sowie besonders für die Leitung einer kulturellen Einrichtung von hoher Relevanz. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Grundlagen im Vertrag- und Urheberrecht sowie im Eventrecht, im Arbeits- und Gesellschaftsrecht werden vermittelt und deren Anwendung in der Praxis geübt.

Fakten
► Abschluss // Master of Arts (M.A.)
► Studienform // Vollzeit
► Regelstudienzeit // 4 Semester
► Studienumfang // 120 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // ca. 360,00 € inkl. NRW Ticket (Stand: 04/24)
► Unterrichtssprache // Deutsch

Zugangsvoraussetzungen
► Bachelor- oder Diplomabschluss in einem fachlich einschlägigen Studiengang, der in den Fächern "Kulturpädagogik", "Kulturtheorie" oder "Medienkompetenz" einen Wert von mindestens 12 Kreditpunkten nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) aufweist. Zulassungsberechtigende Bachelorstudiengänge finden Sie in "Liste I".
► Abschlussnote mindestens "gut" (2,5)
oder
► Bachelor- oder Diplomabschluss in einem fachlich verwandten Studiengang, der in den Fächern "Erziehungswissenschaft", „Pädagogik“ oder „Bildung“ einen Wert von mindestens 12 Kreditpunkten nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) aufweist, sofern zusätzlich 400 Stunden qualifizierter Praxistätigkeit in relevanten Arbeitsfeldern der Kulturpädagogik oder Kulturarbeit in einschlägigen kulturpädagogischen oder kulturellen Einrichtungen nachgewiesen werden. Die Praxisstunden müssen nach Beginn des ersten berufsqualifizierenden Studiengangs abgeleistet worden sein. Bis zum 31.07. eines jeden Jahres muss der Nachweis darüber eingereicht worden sein. Zulassungsberechtigende Bachelorstudiengänge finden Sie in "Liste II"
► Abschlussnote mindestens "gut" (2,5)

Links
► Mehr Infos zum MA Kulturpädagogik & Kulturmanagement
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Downloads
► Modulhandbuch 2021
► Modulhandbuch 2013
► Zulassungsberechtigte Studiengänge - Liste I
► Zulassungsberechtigte Studiengänge - Liste II

Studienbeginn
Das Studium des MA-Studienganges "Kulturpädagogik & Kulturmanagement" beginnt i.d.R. mit zwei verbindlichen Einführungswochen, in den bereits direkt zu Semesterbeginn wichtige studienrelevante Inhalte vermittelt werden. Erfahrungsgemäß setzen sich die Masterjahrgangsgruppen sehr heterogen zusammen, d.h. die Studierenden kommen i.d.R. aus den verschiedensten Bereichen der Kultur, der Medien und/oder der Pädagogik und Bildung. Für einen guten Start in den Master hat sich ein facettenreiches Einführungsprogramm bewährt. Bitte planen Sie entsprechend der folgenden Übersicht Ihre Präsenz an der Hochschule. Die regulären, wöchentlichen Veranstaltungen finden von montags bis mittwochs statt und beginnen nach den beiden Einführungswochen. Das Vorlesungsverzeichnis ist i.d.R. ab Juli online aufrufbar.

Download:
► Verbindliche Einführungsveranstaltungen
für die Einführungwochen zum Wintersemester 2024/25
(... bis ... 2024)

Studiengangskoordinatorin
Prof. Dr. Felicitas Lowinski
Prof. Dr. Frank Jebe

MA Sozialmanagement (weiterbildend)

Qualifikation zu Führung, Leitung, Management
Der Masterstudiengang Sozialmanagement qualifiziert für ein kompetentes Management in der Sozialen Arbeit sowie im Gesundheitswesen. Rechtliches und betriebswirtschaftliches Basiswissen sowie Kenntnisse zu Fragen der Organisationsgestaltung und des Personalmanagements werden mit sozialpolitischen Aspekten und dem in der Sozialen Arbeit erforderlichen fachlichen Know-how verknüpft. Durch die Zusammenführung und Integration von Kompetenzen und Kenntnissen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wird eine aktuellen Anforderungen in höchstem Maße gerecht werdende Befähigung zur Steuerung und Leitung von Einrichtungen Sozialer Arbeit erreicht. Das Studium soll die Studierenden befähigen, professionelle Hilfsangebote im Sozial- und Gesund­heitsbereich zu entwickeln und anzuwenden. Dabei sollen sie insbesondere die Bedeutung organisatorischer und ökonomischer Rahmenbedingungen einschätzen lernen, um praxisgerechte Problem­lösungen und individuelle und gesellschaftlichen Problemlagen in Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens angehen zu können.

Fakten
► Studienform // Berufsbegleitend: Fernstudium (75%) und Präsenzstudium (25%)
► Regelstudienzeit // 5 Semester
► Studienumfang // 120 ECTS
► Studienort // Campus Mönchengladbach
► Kosten pro Semester // 1150,00 € (Stand WS 19/20)
► Studienaufnahme // Wintersemester (WS) und Sommersemester (SS)
► Bewerbungsfristen // SS 01.12. bis 15.03. und WS 01.05. bis 15.09.
► Vorlesungsbeginn // SS Mitte März // WS Mitte September
► Abschluss // Master of Arts (M.A.)
► Unterrichtssprache // Deutsch
► Der Masterstudiengang Sozialmanagement ist ein weiterbildender Verbundstudiengang.

Zugangsvoraussetzungen
► Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in einem grundständigen Studiengang der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines gleichwertigen Abschlusses mit einer Gesamtnote von grundsätzlich mindestens „gut“ (2,3).
► Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des grundständigen Studienganges, wobei die Zeiten eines einschlägigen Berufspraktikums angerechnet werden
► Nachweis einer beruflichen Tätigkeit zu Beginn des Studiums
► Ausnahmeregelungen zur Mindestnote sind in der Prüfungsordnung festgelegt; entsprechende Nachweise sind einzureichen.

Links
► Mehr Infos zum MA Sozialmanagement
► Zentrale Studienberatung (ZSB)
► Zentraler Studierendenservice (Bewerbung, Einschreibung, etc.)
► Prüfungsordnungen

Downloads
► Modulhandbuch

Studiengangskoordinatorin
Prof. Dr. Sarah Altmann

Studiengangskoordinator:innen

Master Soziale Arbeit - Psychosoziale Beratung und Mediation
Prof. Dr. Sven Steinacker

Master Kulturpädagogik & Kulturmanagement
Prof. Dr. Felicitas Lowinski  & Prof. Dr. Frank Jebe

Master Sozialmanagement
Prof. Dr. Sarah Altmann

Allgemeine Infos

Was ist ein Fachtutorium?

Fachtutorien finden unterstützend zu Lehrveranstaltungen statt. Sie werden durch einen erfahrenen Tutor/ eine erfahrene Tutorin in der Wiederholung der Fachinhalte und bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Rückfragen zu klären, Lernpartner/innen zu finden und neue Lerntechniken kennenzulernen.

Ein Fachtutorium ersetzt nicht den Besuch der Lehrveranstaltung, sondern stellt eine zusätzliche Unterstützung dar.

 

Sabine Fongar, B.A.
Studienverlaufsberaterin FB 06 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sabrina Blenz, M.Sc.
Lehrkraft für besondere Aufgaben, Studienverlaufsberatung am Fachbereich Sozialwesen

Tutorien

Wintersemester 2024/2025

Eine Übersicht der angebotenen Tutorien des aktuellen Semesters finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Tutoren/Tutorinnen und Repetitoren/Repetitorinnen (Vorname.Nachname(at)stud.hn.de) gerne zur Verfügung.

Arbeit als Tutor:in und Repetitor:in

Fachtutoren:innen und Repetitoren:innen gesucht

Haben Sie Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten und an der Lehre? Möchten Sie gerne andere Studierende im Studium unterstützen? Bringen Sie gute bis sehr gute Leistungen in Ihrem Studium mit? Dann bewerben Sie sich per Mail an sabine.fongar(at)hs-niederrhein.de.
Die Tätigkeit wird im Rahmen einer Hilfskraft-Tätigkeit bezahlt.

 

 

Auffrischungskurs Bachelor-Thesis

Zweimal im Semester findet der Auffrischungkurs für wissenschaftliches Schreiben statt. Hier werden Studierende von der Studienverlaufsberatung dabei unterstützt, Fragen zu folgenden Themen der Abschlussarbeiten zu klären: Formalien, geeignete Quellen, Literaturrecherche, Zitation, Layoutvorgaben usw.

Der Kurs richtet sich an Studierende, die sich bereits im Prozess der Bachelorarbeit oder unmittelbar davor befinden, also bereits Thema und Betreuung haben.

Unterstützend dazu gibt es einen Moodlekurs, in dem alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt und Inhalte zusammengefasst sind. Das Passwort lautet: Abschlussarbeit. Weitere hilfreiche Dokumente wie die Handreichung zum gendergerechten Schreiben oder allgemeinen Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie dort ebenfalls.

Aktuelle Termine:

  • Mittwoch, 05.02.2025, 10-14 Uhr per Zoom (Anmeldung: Sabine.fongar[at]hs-niederrhein.de)
  • Donnerstag,13.02.2025, 10-14 Uhr per Zoom (Anmeldung: Sabine.fongar[at]hs-niederrhein.de)

 

 

Tutorenprogramm

Um bei dem Beginn einer Tutor/innentätgikeit den „Sprung in das kalte Wasser“ zu vermeiden, werden Tutorinnen und Tutoren im hochschulweiten Tutorenprogramm methodisch und didaktisch auf ihren Einsatz vorbereitet. Diese Qualifizierung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, das Zertifikat für Tutorinnen und Tutoren zu erwerben.

Für alle, die also schon als Tutor/in für den Fachbereich Sozialwesen arbeiten oder gerade damit begonnen haben, lohnt sich ein Blick in das Tutorenprogramm der Hochschule.
Hier gibt es verschiedene Schulungen, Coachings und Austauschformate sowie alle Infos zu den Zertifikaten, die Sie als Tutor/in erlangen können. https://www.hs-niederrhein.de/tutorenprogramm/

Sprechstunden Praxisreferat

Beratung zu Arbeitsfeldern, Fragen zu Ablauf des Praktikums oder zur Formulierung der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen?

Sprechstunden unseres Praxissemestertutors Daniel Marker nach Absprache per E-Mail
im Gebäude Q, Raum QE11
praxisphase06(at)hs-niederrhein.de

Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
Anne Krause-Pogscheba

Sprechstunde nach Absprache per E-Mail
anne-katrin.krause-pogscheba(at)hs-niederrhein.de

Moodle Kurs Praxissemester06

Es gibt einen Moodle Kurs mit allen relevanten Informationen rund um das Praxissemester (Unterlagen, Fristen, AnsprechpartnerInnen usw.)

Kursname: Praxissemester06

Einschreibeschlüssel: EinführungPraxisPO2017

Praxisphase

Die Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik dient dazu, den Arbeitsalltag des jeweiligen Handlungsfeldes sowie konzeptionelle, methodische, aber auch rechtliche, organisatorische und administrative Gegebenheiten einer Einrichtung und ihrer Angebote kennenzulernen.

Die Studierenden wählen ihre Praxisstelle selbstständig aus. Mögliche Praxisstellen finden Sie in der Praxisstellen-Liste im Praxisreferat. Falls Sie eine Adressenweitergabe wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter praxisphase06(at)hs-niederrhein.de. Weitere Stellen finden Sie auf der Stellenbörse der Fachbereichswebseite unter "Stellen/Praktika/Jobs" oder im Auslandsreferat des Fachbereichs 06.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Die aktuellen Vertragsunterlagen sind unter dem jeweiligem Studiengang zu finden. KiP-Studierende, die nach einer älteren Prüfungsordnung die Praxisphase absolvieren müssen, nehmen bitte bzgl. der Vertragsunterlagen Kontakt zur Praxissemester-Tutorin auf.


WICHTIG:

  • Neues prüfungsrechtliches Zulassungsverfahren ab dem WiSe22/23: Die Praxisphase muss zuvor im Prüfungsamt06 beantragt werden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier. Antrag (Beantragung der Praxisphase) UND ausgefüllter Praxisvertrag für den jeweiligen Studiengang UND Ausbildungs- und Zielvereinbarungen werden zuerst an das Prüfungsamt06 gesendet. Das Prüfungsamt06 sendet alle Dokumente dann automatisch an das Praxisreferat, wo die weitere Bearbeitung erfolgt. Sobald alles geprüft und abgeschlossen ist, erhalten Sie den Antrag zur Zulassung der Praxisphase wieder zurück und sind somit offiziell zur Praxisphase zugelassen.

Termine, Fristen und Prüfungsanmeldung

Praxisphase im Sommersemester:

  • Abgabe des Praktikumsvertrages sowie der Ausbildungs- und Zielvereinbarungenspätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres per Mail an das Prüfungsamt(pruefungsamt-06@hs-niederrhein.de)
  • Aufnahme des Praktikums ist erst nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisreferat erlaubt; verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen können zu Verzögerungen beim Beginn der Praxisphase führen
  • Regulärer Zeitraum für die Praxisphase: März – Juli
  • Besuch der Begleitseminare während der Vorlesungszeit  (BA SA und KP donnerstags, BA KiP dienstags)
  • Abgabe der Bestätigung über Ableistung der Praxisphase bis spätestens zum 01.10. im Praxisreferat
  • Abgabe des Praktikumsberichts bis zum 15.10.

Praxisphase im Wintersemester:

  • Abgabe des Praktikumsvertrages sowie der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen spätestensvom 01.06. bis 30.06. des Jahres s per Mail an das Prüfungsamt(pruefungsamt-06@hs-niederrhein.de)
  • Aufnahme des Praktikums ist erst nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisreferat erlaubt; verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen können zu Verzögerungen beim Beginn der Praxisphase führen
  • Es gibt keine Anmeldung für die Begleitseminare im Wintersemester. Informieren Sie sich über Termine und Räume und erscheinen Sie zum 1. Termin der Veranstaltung
  • Regulärer Zeitraum für die Praxisphase: September – Januar
  • Besuch der Begleitseminare während der Vorlesungszeit  (donnerstags)
  • Abgabe der Bestätigung über Ableistung der Praxisphase bis spätestens zum 01.03. im Praxisreferat
  • Abgabe des Praktikumsberichts bis zum 31.03.
     

Prüfungsanmeldungen

Bachelor Soziale Arbeit

  • Modul 12.1 Praxisreflexion
  • Modul 12.2 Methoden der Sozialen Arbeit
  • Modul 12.3 Bescheinigung der Praxisstelle
     

Bachelor Kindheitspädagogik

  • Modul 6.1 Praxisbegleitung
  • Modul 6.2 Praxisbegleitung Methodenkompetenz
  • Modul 6.3 Grundlagen der Projektarbeit
  • Modul 6.4 Bescheinigung der Praxisstelle
     

Bachelor Kulturpädagogik

  • Modul 14.1 Praxisreflexion
  • Modul 14.2 Konzeptionelle und methodische Aspekte kultureller Praxis
  • Modul 14.3 Bescheinigung der Praxisstelle

Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

In den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen wird vor Beginn der Praxisphase eine klare Absprache darüber getroffen, welche konkreten Arbeitsaufgaben die/der Studierende übernehmen soll und welche Ziele bzw. Kompetenzen innerhalb der Praxisphase erreicht werden sollen.

Die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen dienen ebenso als Arbeitsgrundlage für das Reflexionsseminar und der/dem BetreuungsdozentIn als Leitfaden für die gemeinsame Reflexion sowie für den Besuch der Einrichtung während der Praxisphase. Die Praxiseinrichtungen können diese als Gesprächsgrundlage für die Zwischen- und Abschlussreflexionen und ggfs. als Grundgerüst für ein qualifiziertes Zeugnis nutzen.

Organisation:

  • Beide Seiten – Praxisanleitung und Studierende/r – besprechen, welche Aufgaben, Arbeitsbereiche und Kompetenzen in der Praxisphase kennengelernt, selbstständig bearbeitet bzw. erreicht werden sollen.
  • In diesem Gespräch sollen danach gemeinsame Ausbildungs- und Zielvereinbarungen erstellt werden (s. Formblatt)
    • TIPP: Am Besten ist, wenn die/der Studierende bereits gut vorbereitet in das gemeinsame Gespräch geht (Hilfestellungen/Ideen siehe "How-To Ausbildungs und Zielvereinbarungen" im moodle-Kurs Praxissemester06)
  • Beide Seiten unterschreiben die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen
  • Die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen werden gemeinsam mit dem Vertrag im Praxisreferat digital eingereicht

Hinweise zum Erstellen der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen:

  • s. moodle Kurs Praxissemester06
     

Sollten Sie Fragen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabe der Vertragsunterlagen per Email praxisphase06(at)hs-niederrhein.de an das Praxisreferat. Nachfolgend finden Sie den Download für das Formblatt der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen.

Download
Formblatt der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen

Häufige Fragen zur Praxisphase

Meine Praxisanleitung hat kein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit bzw. Kindheitspädagogik bzw. Kulturpädagogik. Kann sie / er trotzdem meine Anleitung übernehmen?
Grundsätzlich muss die Anleitung über einen akademischen Abschluss verfügen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass im BA Kindheitspädagogik auch staatlich anerkannte ErzieherInnen die Anleitung übernehmen können.
Die Praxisanleitung soll die Anleitung aufgrund ihrer/seiner beruflichen Stellung verantwortlich ausüben können. Dies bedeutet, dass sie/er eine fachlich qualitative und regelmäßige Anleitung gewährleisten kann. Dementsprechend können auch Diplom-PädagogInnen oder Diplom-HeilpädagogInnen im jeweiligen Handlungsfeld als Anleitung dienen. Für die KulturpädagogInnen sind je nach Arbeitsfeld auch TheaterpädagogInnen, KunsthistorikerInnen etc. eine mögliche Anleitung. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Praxisstelle mit der Qualifikation der Anleitung anerkannt wird, wenden Sie sich frühzeitig an das Praxisreferat.

Kann ich mein Praxissemester auch früher beginnen, bzw. verlängern?
Das Praxissemester kann frühestens nach der Vorlesungszeit des Wintersemesters, d.h. während der Prüfungsphase begonnen werden und nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unklar ist, wann Ihre Klausuren geschrieben werden, empfiehlt sich der Beginn des Praxissemesters nach der Prüfungsphase. Ggfs. überschneidet sich die Praxistätigkeit dann noch mit der Erstellung von Hausarbeiten. Dies liegt im eigenen Ermessen des/der Studierenden. Die/der Studierende muss jedoch darauf achten, dass die Praxistätigkeit möglichst zusammenhängend abgeleistet wird.

Kann ich mein Praxissemester auch beginnen, wenn ich noch keine schriftliche Genehmigung der Praxisstelle durch die Hochschule erhalten habe?
NEIN! Die Aufnahme der Praxisphase kann erst nach Eingang der Genehmigung durch die Hochschule begonnen werden.

Ich muss das Praxissemester mit Familie, Nebenjob o.ä. übereinbringen. Wie kann ich das schaffen?
Das Praxissemester kann in Absprache mit der Praxisstelle über einen größeren Zeitraum mit einer geringeren Anzahl an wöchentlichen Praxisstunden absolviert werden. Dabei sollte die Praxistätigkeit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche umfassen, um einen zusammenhängenden Einblick in das Arbeitsfeld zu erhalten. Das Praxissemester soll zusammenhängend und innerhalb eines Semester abgeleistet werden.

Müssen Fehlstunden aufgrund von Feiertagen oder Krankheit nachgeholt werden?
Am Ende der Praxisphase muss die Praxisstelle dem Praktikanten/der Praktikantin 660 (BA SA)/ 576 (BA KP/KiP) tatsächlich geleistete Praxisstunden bestätigen. Fehlzeiten, infolge von hochschulischen Veranstaltungen (Selbst- und Fremderfahrung), Urlaub, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, müssen nachgearbeitet werden.

Muss meine Praxisstelle mich bezahlen?
Die Hochschule kann die Praxisstelle nicht dazu verpflichten eine Vergütung zu zahlen. Sie empfiehlt jedoch eine Aufwandsentschädigung z.B. in Höhe von 150,- Euro monatlich, die die zusätzlichen Kosten der Studierenden deckt, oder eine Anerkennung durch Sachmittel (z.B. kostenlose Mahlzeiten, Teilnahme an Weiterbildungen, Unterbringung). Eine höhere Vergütung ist in anderen Wirtschaftszweigen durchaus üblich und kann Studierenden bei den Verhandlungen mit der Praxisstelle als Orientierung dienen.

Bin ich während des Praxissemesters unfallversichert?
Normalerweise ist ein Praktikant/in über die zuständige Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers unfallversichert. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Einrichtung ab. Während der Begleitseminare an der Hochschule besteht weiterhin der Unfallversicherungsschutz der Hochschule.

Ich habe erhebliche Probleme mit meiner Praxisstelle/meiner Praxisanleitung, was kann ich tun?
Während der Vorlesungszeit ist Ihr erster Ansprechpartner die/der Dozent/In Ihres Reflexionsseminars. Darüberhinaus haben Sie immer die Möglichkeit Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen, um die Vorgehensweise in Ihrer Situation individuell und vertraulich zu besprechen. Nach Rücksprache mit dem Praxisreferat kann ein Abbruch des Praxissemesters vorgenommen werden. Im Regelfall können Sie dann das Praxissemester noch im gleichen Semester in einer neuen Einrichtung beenden.

Kann ich die Begleitveranstaltungen auch an einer anderen Hochschule in der Nähe meiner Praxisstelle absolvieren?
Grundsätzlich können Sie die Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule in der Nähe des Praxisortes absolvieren. Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Seminare sind die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Studienganges der Hochschule Niederrhein (Reflexion der Praxistätigkeit, methodische Praxisbegleitung) sowie der gleiche zeitliche Umfang (jeweils 2 SWS pro Veranstaltung). Melden Sie sich für die Prüfung einer möglichen Anerkennung frühzeitig im Praxisreferat.

Wie kann ich die Begleitveranstaltungen belegen, wenn ich mein Praxissemester außerhalb Nordrhein-Westfalens / im Ausland absolviere und keine Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule besuchen kann?
Die Begleitveranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten. Studierende, denen es durch eine Praxisphase außerhalb NRWs nicht möglich ist nach Mönchengladbach zu kommen, müssen die Begleitveranstaltungen im folgenden Semester nachholen. Dadurch können sich die Begleitveranstaltungen mit anderen Seminaren überschneiden, so dass die Studierenden ggfs. in ihren Wahlmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Für Studierende, die ihre Praxisphase im Sommersemester im Ausland oder außerhalb NRWs durchführen, besteht außerdem die Möglichkeit das Reflexionsseminar als E-Learning-Seminar zu belegen.

Ich interessiere mich für ein Praxissemester im Ausland. Wer kann mir da weiterhelfen, wo erhalte ich Informationen?
Spezielle Formulare und Informationen zum Praxissemester im Ausland erhalten Sie auf Nachfrage bei der Auslandsbeauftragten Frau Aida Kopic oder der Auslandstutorin. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Ausland.

Praktikumsbericht

Der Bericht am Ende der Praxisphase soll die Darstellung und Reflexion von Aufgabenstellungen und Problemlagen in der Sozialen Arbeit, der Kulturpädagogik oder der Kindheitspädagogik unter individuellen, institutionellen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten zum Inhalt haben. Dabei sollen dem Bericht die in der jeweiligen Praxisstelle gemachten Erfahrungen zugrunde gelegt werden und so dargestellt werden, dass sie von der/dem BetreuungsdozentIn nachvollzogen und besprochen werden können.

Die äußere Form des Praktikumsberichts ähnelt der einer Hausarbeit und beinhaltet dementsprechend folgende Punkte:

  • Deckblatt mit allen relevanten Angaben (Name, Adresse, Matrikelnummer, Semester, Studiengang, Hochschule, Fachbereich, Praktikumsstelle, Praktikumszeitraum, Titel der Arbeit, Abgabedatum und Name der / des BetreuungsdozentIn)
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • 15 – 20 Seiten Fließtext
  • Literaturverzeichnis
  • Ggfs. Anhang mit Materialien wie z.B. Fotos o.ä.

Inhaltlich sollen in die Darstellung sowohl Sachinformationen sowie persönliche Beobachtungen, Wahrnehmungen und Einschätzungen einfließen. Dabei sollte möglichst zwischen „objektiven“ Fakten und „subjektiven“ Wertungen unterschieden werden. Aus Ihrem Bericht soll für den/die LeserIn ersichtlich werden, wie Sie die Praxisphase unter den gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen erlebt haben, welche Lernerfahrungen Sie gemacht haben und welche Problemsituationen Ihnen dabei begegnet sind. Natürlich soll auch die Bewältigung von Aufgaben- und Problemstellungen dabei deutlich werden.

Der Praktikumsbericht sollte auf jeden Fall die nachfolgenden großen Gliederungspunkte enthalten. In welcher Reihenfolge und Ausführlichkeit dabei die einzelnen inhaltlichen Aspekte behandelt werden, hängt von Ihrem Tätigkeitsfeld ab und davon, welche Gewichtung Sie ihnen aufgrund der in Ihrer Praxisstelle gemachten Erfahrungen beimessen. Entsprechend dienen die im folgenden zu jedem Aspekt genannten Stichpunkte oder Fragen als Anregung und müssen nicht alle und nicht in dieser Reihenfolge bearbeitet werden; ggf. werden sie von Ihnen durch andere Aspekte ergänzt.
 

1. Beschreibung der Institution / Rahmenbedingungen der Arbeit

  • Aufgabenstellung und Aufgabengebiete der Institution
  • Träger
  • Konzeption (Inhalte, Themen, Schwerpunkte, Ziele u. a.)
  • Strukturen (personelle, finanzielle, räumliche u. a.)
  • Organisations- und Leitungsstrukturen
  • Vernetzung/Kooperation mit anderen Institutionen (Verwaltungen, Betrieben, Verbänden u. a.)
  • Wie versteht sich die Institution selbst (Selbstverständnis, Leitbild)?
  • Welche Auswirkung und Bedeutung haben Zielsetzungen, weltanschaulicher Hintergrund, Konzeption u. a. auf die Arbeit?
  • Wie verlaufen in dieser Institution Entscheidungsprozesse und wie wirken sie sich auf die Arbeit aus?
     

2. Klientel / Kunden / Zielgruppen

  • Soziodemografische Daten
  • Problemstellung, Belastungsgrad, Verhaltensauffälligkeit, Interessen u. a.
  • Erwartungen der Klienten/Kunden an die Institutionen
  • Wie war das Problembewusstsein des Klientels/der Kunden?
  • Wie treten sich Institution und Klientel/Kunden wechselseitig gegenüber?
  • Welches Institutionsverständnis brachten das Klientel/die Kunden zum Ausdruck?
  • Fühlten sich die Klienten / Kunden durch die Institution akzeptiert?
     

3. Methodisches Vorgehen

  • Interventionsschritte, Betreuungsverläufe, Fallbeispiele u. a.
  • Planungsverfahren, Problemlösungsstrategien, Kooperationen u. a.
  • Managementaufgaben (Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung u. a.)
  • Begründung der gewählten Verfahren
  • Effizienz der gewählten Verfahren
  • Reflexion unter den MitarbeiterInnen (Supervision, Teambesprechung u. a.)
  • Art und Weise der Praxisanleitung
  • Eigenes Erleben und Reflektieren der Praxisanleitung
     

4. Eigener Aufgaben- / Tätigkeitsbereich

  • Übernommene Aufgaben, Herausforderungen
  • Eigene Handlungsschritte, Umsetzungen
  • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, KollegInnen sowie PartnerInnen anderer Institutionen
  • Verhältnis zu Klienten / Kunden
  • Abhängigkeiten und Gestaltungsfreiheiten
  • Umgang mit Macht und Ohnmacht
  • Erfolge und Misserfolge
  • Eigene Stärken und Schwächen
  • Differenzen/Konflikte mit KlientInnen, Vorgesetzten, KollegInnen
     

5. Fachwissen

  • Erforderliche Fachkenntnisse für die Tätigkeit
  • Erforderliche Kompetenzen und Fertigkeiten für die Tätigkeit
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten waren bei Ihnen bereits vorhanden?
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten haben Sie sich in der Praxisphase angeeignet?
  • Welche Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten müssten bzw. möchten Sie im Studium noch erwerben?
     

6. Persönliches Resümee

  • Erkenntnisse und Einsichten aus der Praxisphase, persönlicher Gewinn
  • Umgang mit unterschiedlichen Gefühlssituationen
  • Dinge, die Ihnen leicht oder schwer gefallen sind
  • Perspektiven für das weitere Studium und die Wahl des Arbeitsfeldes im späteren Beruf

Informationen für Praxisstellen

In den drei sechssemestrigen Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Sozialwesen, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Kulturpädagogik, absolvieren die Studierenden eine studienintegrierte Praxisphase. Die Studierenden sollen in dieser Zeit die Berufspraxis unter Anleitung kennenlernen, erste Aufgaben selbstständig übernehmen und zu einem reflektierten Umgang mit Alltagserfahrungen gelangen. Die hochschulbegleitete Praxisphase ist in §25 der jeweiligen Prüfungsordnung verankert und damit ein Pflichtpraktikum im Studienverlauf.

Ein praktisches Studiensemester ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Insofern geht es für die Studierenden primär darum, sich die konzeptionellen, methodischen, aber auch rechtlichen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen Gegebenheiten einer Einrichtung und ihrer Angebote zu erarbeiten. In Absprache mit der Praktikumsstelle werden die Studierenden in die alltäglichen Arbeitsabläufe eingebunden. Daneben können ihnen Aufgaben übertragen werden, die zusätzlich zum Regelangebot sind oder sich mit Sonderaufgaben befassen. Dies können auch Projekte sein, die von den Studierenden selbständig aber unter Anleitung erarbeitet, vorbereitet und durchgeführt werden.

In den Studiengängen Soziale Arbeit und Kulturpädagogik wird das Praxissemester regulär im 4. Semester absolviert, im Studiengang Kindheitspädagogik bereits im 2. Semester. Die Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit umfasst insgesamt 660 Stunden, die innerhalb von mind. 20 Wochen geleistet werden. Im Studiengang Kindheitspädagogik müssen 480 Stunden, in der Kulturpädagogik 576 Stunden Praxiserfahrung innerhalb von mind. 18 Wochen gesammelt werden. Während des Praxissemesters besuchen die Studierenden in der Vorlesungszeit einmal wöchentlich Begleitveranstaltungen, für welche sie freigestellt werden müssen. Außerdem werden die Studierenden im Regelfall auch einmal von der/dem zugewiesenen BetreuungsdozentIn in der Einrichtung besucht.

Die Praxisstelle schließt mit der/dem Studierenden einen Vertrag über die Praxisphase ab und gemeinsam werden die Ausbildungsinhalte und Ziele vereinbart und festgehalten. Für jeden Studiengang hat die Hochschule eine Vorlage für den Praxisvertrag erstellt. Diese finden Sie zum Download bei den Informationen zu den jeweiligen Studiengängen. Sollten Sie/Ihre Institution eigene Verträge für PraktikantInnen vorsehen, müssen folgende Punkte im Praktikumsvertrag benannt werden:

  • Vollständige Daten der/des Studierenden
  • Bezeichnung, Adresse der Institution sowie vorgesehene Abteilung/Arbeitsbereich
  • Beginn und Ende des Praktikums als Datum sowie die wöchentliche Arbeitszeit
  • Name und Qualifikation der Praxisanleitung

Auch für die Ausbildungs- und Zielvereinbarungen steht eine Vorlage bereit. Weitere Informationen zu den Inhalten und der Verschriftlichung der Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie hier. Nach Beendigung der Praxistätigkeit ist eine Bescheinigung über die vereinbarungsgemäße Ableistung des Praktikums auszustellen. Auch hierfür liegt ein Vordruck bereit.

Aus studienrechtlichen Gründen muss der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sozialwesen die Praxisstelle, den Praktikantenvertrag sowie die Ausbildungs- und Zielvereinbarung überprüfen. Eine Genehmigung wird sowohl an die Praxisstelle als auch an die/den PraktikantIn versandt.

Wenn Sie Interesse daran haben Studierenden unseres Fachbereichs die Absolvierung der Praxisphase in Ihrer Institution zu ermöglichen, dürfen Sie uns gerne Praktikumsausschreibungen zukommen lassen praxisphase06(at)hs-niederrhein.de. Da die Praktikumsverträge schon spätestens im Zeitraum vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres eingereicht werden müssen, empfiehlt sich das Zusenden von Ausschreibungen im Zeitraum Mai – Oktober des Vorjahres. Gleichzeitig nehmen wir Sie auch in unsere Praxisstellendatenbank auf, wodurch Studierende Ihre Institution als mögliche Praxisstelle finden können. Dadurch werden Sie auch zu unserer alle zwei Jahre stattfindenden Praxisbörse automatisch eingeladen.

Bei weiteren Fragen oder auch bei möglichen Konfliktfällen mit Studierenden dürfen Sie sich gerne an Frau Dipl.-Sozialpädagogin Martina Göß martina.goess(at)hs-niederrhein.de wenden.

Zeugnis über die Praxistätigkeit

Anleitung zum Erstellen eines Zeugnisses für die Praxistätigkeit

Die Praxisstellen sind von Seiten der Hochschule dazu angehalten ein qualifiziertes Zeugnis über die geleistete Arbeit auszustellen. Für die Studierenden ist dieses der qualifizierte Nachweis über erste berufliche Erfahrungen. Das Zeugnis sollte sich am Rahmen für „normale“ Arbeitszeugnisse der Praxiseinrichtung orientieren. Aufgrund der Kürze der Tätigkeitsdauer während des Praktikums ist es in der Regel wenig umfangreich. Das Zeugnis wird in der Regel von der Praxisanleitung und dem/der nächst höheren Vorgesetzten unterschrieben. Nachfolgende Informationen sollen einen Überblick über mögliche Inhalte und Formulierungen des Zeugnisses geben.

Folgende Punkte sind für das Arbeitszeugnis wünschenswert:

  • Rahmendaten: Name und Geburtsdatum der/des Studierenden, Zeitraum des Praktikums, Name der Einrichtung, ggf. Fachabteilung und Name des Trägers
  • Eine kurze Beschreibung der Praxiseinrichtung und ihrer Tätigkeitsfelder
  • Auflistung der Arbeitsaufgaben der/des Studierenden während der Praxistätigkeit
  • Beschreibung des Arbeitsverhaltens der/des Studierenden: bezogen auf die übertragenen Aufgaben, Selbständigkeit, Engagement, Arbeitsverhalten in Stresssituationen oder bei Konflikten mit Klienten, Flexibilität bei Veränderungen, ggfs. weitere Bemerkungen zum Arbeitsverhalten
  • Verhältnis zu KollegenInnen und Vorgesetzten
  • ggfs. weitere Bemerkungen, z.B. Verweis auf ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Praxisphase oder die Kooperation bei einer Bachelorarbeit
     

Die Bewertungen in einem Zeugnis sollen immer positiv formuliert sein. Hier eine kurze Übersicht, welche Formulierungen in etwa welchen Noten entsprechen können:

  • sehr gut: stets sehr erfolgreich, immer überaus motiviert
  • gut: stets erfolgreich, immer motiviert
  • befriedigend: erfolgreich, motiviert
  • ausreichend: zufrieden stellend, angemessen
  • schlechter: stets bemüht oder Weglassen von Informationen
     

Anhängend finden Sie sowohl eine mögliche Vorlage für ein Zeugnis sowie ein Muster (mit der Note „gut“ -„sehr gut“), wie das Zeugnis aufgebaut sein könnte.

Downloads
Vorlage Zeugnis für die Praxistätigkeit
Musterzeugnis als Beispiel

BA Soziale Arbeit

Die Praxisphase im Studiengang Soziale Arbeit dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von Sozialer Arbeit zu erhalten sowie Organisationsformen sozialer Dienste und Einrichtungen kennen und deren Bedeutung für die zu leistenden Hilfen einschätzen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die/der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), in der Regel im Fach Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 660 Stunden, die innerhalb von mindestens 20 Wochen abgeleistet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 33 Stunden auf vier Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden donnerstags Begleitveranstaltungen im Umfang von 4 SWS an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase per Mail im Praxisreferat (praxisvertraege06@hs-niederrhein.de) ein.

BA Kulturpädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kulturpädagogik dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von kulturpädagogischen und soziokulturellen Einrichtungen kennen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben. Aus diesem Grunde müssen eindeutig kulturpädagogische Akzente vorhanden sein. Eine rein sozialpädagogische Tätigkeit kommt nicht in Frage.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die / der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), in der Regel im Fach Sozialpädagogik, Kulturwissenschaften oder ähnlichen Fachrichtungen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 576 Stunden, die innerhalb von mindestens 18 Wochen abgeleistet werden Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 32 Stunden auf vier Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden donnerstags Begleitveranstaltungen im Umfang von 4 SWS an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase im Praxisreferat ein.

BA Kindheitspädagogik

Die Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik dient dazu, einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von Kindheitspädagogik zu erhalten sowie Organisationsformen sozialer Dienste und Einrichtungen kennen und deren Bedeutung für die zu leistenden Hilfen einschätzen zu lernen. Ein praktische Studienphase ist eine Lernphase und keine hauptberufliche Tätigkeit. Dementsprechend sollen die Studierenden durch ihre Mitarbeit ihre Rolle im Berufsfeld erleben und erproben. Die Praxisphase muss in einer Einrichtung absolviert werden, die Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahren betreut.

Die Studierenden werden in die alltäglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle eingebunden. Darüber hinaus können sie Angebote, außerhalb der regulären Arbeitsabläufe, zum Beispiel in Form von Projekten, mit Hilfe der Praxisanleitung selbstständig durchführen. Im Fokus der Tätigkeiten soll die Arbeit mit den Klienten stehen, wobei auch Aufgaben in Bezug auf finanzielle, institutionelle etc. Rahmenbedingungen kennengelernt werden sollen.

Während der Praxisphase muss die / der Studierende durch eine qualifizierte Praxisanleitung betreut werden. Die Praxisanleitung muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom), im Bereich der Kindheitspädagogik, der Sozialpädagogik oder eine Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten ErzieherIn, sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, bestenfalls im jeweiligen Arbeitsfeld, verfügen. 

Die Praxisphase umfasst insgesamt 480 Stunden, die innerhalb von mindestens 18 Wochen abgeleistet werden Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden auf drei Werktage verteilt. Während der Vorlesungszeit finden montags und dienstags Begleitveranstaltungen an der Hochschule statt. Fallen Dienstzeiten, z.B. an Wochenendtagen an, so sollte die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Mit der Praxisstelle ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Die Praxisstelle schließt darüber hinaus mit der/dem Studierenden eine Ausbildungs- und Zielvereinbarung ab. Weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen finden Sie unter dem entsprechenden Punkt. Die Studierenden haben die Möglichkeit während des 1. Fachsemesters an einem vorbereitenden Tutorium für die Praxisphase teilzunehmen.

Reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Praxisphase gemeinsam mit dem Praxisvertrag und den Ausbildungs- und Zielvereinbarungen so früh wie möglich, aber spätestens bis 15.12. des Vorjahres (bzw. spätestens vom 01.06. bis 30.06. des Jahres) im Prüfungsamt06 ein. Alle Dokumente sollten zuvor heruntergeladen und gespeichert werden.

Nach dem Beenden der Praxisphase, spätestens bis zum 01.10. bzw. 01.03. reichen Sie das Bestätigungsschreiben zur Ableistung der Praxisphase im Praxisreferat ein.

Bei spezifischen Fragen zur Praxisphase im Studiengang Kindheitspädagogik wenden Sie sich bitte an Frau Ina Haustein unter ina.haustein(at)hs-niederrhein.de.

Praxisphase / Praktikum im Ausland

Wer Interesse daran hat, seine Praxisphase im Ausland zu absolvieren, muss sich als erstes und direkt an das Auslandsreferat des Fachbereiches wenden. Dort gibt es Orientierungs- und Planungshilfe sowie - wenn es konkret wird - die Verträge für ein Auslandspraktikum. Auch die Ausgabe und Unterzeichnung des Vertrags und der Zielvereinbarungen findet durch das Auslandsreferat statt.

Weitere Infos und Kontakte
► Link zum Auslandsreferat

Ansprechpartnerin: Aida Kopic, Mailkontakt

 

AnsprechpartnerInnen

Noemi Schneider
Vertragsunterlagen Praxissemester
Theresa Welter
Vertragsunterlagen Praxissemester
Pia Schmitz
Vertragsunterlagen Praxissemester
Daniel Marker
Praxissemestertutor
Anne-Katrin Krause-Pogscheba, B.A.
Lehrkraft für besondere Aufgaben: Kindheitspädagogik Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
Martina Göß, Dipl.-Soz.Päd.
Methoden der Sozialen Arbeit, insbesondere Systemische Beratung Beratung im Rahmen der hochschulbegleiteten Praxisphase
Studiengangskoordinatorin BA Kindheitspädagogik Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses für die hochschulbegleitete Praxisphase

Aktuelles

Trotz Corona Auslandsaufenthalte planen!


Auch während des Online-Semesters und der vorlesungsfreien Zeit ist das Auslandsreferat kontinuierlich für euch da!
Bei Interesse an einem Auslandspraktikum oder Studiensemester im Ausland ist euer erster Schritt Kontakt mit dem Auslandsreferat - Auslandstutorin Larissa Jung und Aida Kopic - aufzunehmen. E-Mail bitte an auslandstutorium-sozialwesen(at)hs-niederrhein.de, zum Kontaktformular bitte runterscrollen.

Für KulturpädagogInnen und SozialarbeiterInnen:
Das Haus der Solidarität sucht PraktikantInnen, die ihr Praxissemester bei ihnen in Brixen (Italien) absolvieren möchten. Hier findest du ein PDF-Dokument mit mehr Infos!

Neue Auslandsberichte zu Mexiko, Italien und Sansibar/Tansania sind online unter dem Header "Aktuelle Erfahrungsberichte (2020/2019)" verfügbar!

Zudem findest du hier Aktuelle Ausschreibungen des International Office! Weiterhin hat das International Office eine neue Auslandsbroschüre "Wege ins Ausland 2021/2022" mit allen wichtigen Informationen herausgebracht! Hier gehts zum Download.

Infos / Links / Berichte

AnsprechpartnerInnen / Sprechstunde

Die Mitarbeiterinnen des International Office (Standort Krefeld) stehen für alle Fragen rund um das Thema Ausland zur Verfügung (z.B. zu Studium, Praktikum oder Stipendien). Hier geht es zur Internetseite des International Office!

Für die Studiengänge Soziale Arbeit, Kulturpädagogik und Kindheitspädagogik führt der erste Schritt bei der inhaltlichen Planung eines Auslandspraktikums oder eines Studiensemesters im Ausland zum Auslandsreferat des Fachbereichs Sozialwesen.
Ausländische Praktikumsstellen sowie die anzuerkennenden Studienleistungen im Rahmen eines Auslandssemesters werden durch die Auslandsbeauftragte geprüft.

Im Auslandsreferat sind für euch/Sie da:
Aida Kopic, Auslandsbeauftragte
Janis Hufschmidt, Auslandstutorin

Sprechstunde: Unsere Beratung läuft kontinuierlich online (per Telefon, Zoom oder E-Mail).
Meldet euch gerne mit Fragen, Ideen und Planungen an auslandstutorium-sozialwesen(at)hs-niederrhein.de! Wir freuen uns auf dich! Zum Kontaktformular bitte runterscrollen.
 

Lehrkraft für besondere Aufgaben Forschungsprojekt „Bewegung in der frühen Kindheit“ Auslandsbeauftragte
Miriam Gerarts, Auslandstutorin

Hilfen und Tipps

Nützliche Links

 

Auf der Internetseite studieren weltweit findest Du zahlreiche Informationen, Erfahrungsberichte und Inspiration! 

Partnerhochschulen (Erasmus)

Dänemark
UCC Københavns Professionshøjskole, Kopenhagen: https://www.kp.dk/en/

Finnland
Häme University of Applied Sciences (HAMK), Hämeenlinna: https://www.hamk.fi/hame-university-of-applied-sciences/?lang=en
Laurea University of Applied Sciences, Vantaa und Järvenpää: 
https://www.laurea.fi/en/international/exchange-students-and-trainees/

Italien
Univerzitá degli Studi Suor Orsola Benincasa, Napoli: https://www.unisob.na.it/
Universitá degli Studi di Perugia: https://www.unipg.it/de/ 

Portugal
Instituto Superior Miguel Torga, Coimbra: www.ismt.pt

Spanien
Universitat de Vic – Universität Central de Catalunya, Vic: https://www.uvic.cat/
Universidad de Cadíz: https://www.uca.es/

Tschechische Republik
Ostravská Univerzita, Ostrava: https://www.osu.eu/

Ungarn
Széchenyi István University, Györ: https://www.uni.sze.hu/ 

Neuseeland
University of Otago, Dunedin: https://www.otago.ac.nz/

Nepal

Seit Prof. Dr. Michael Borg-Laufs im Jahr 2011 erstmals das Land besuchte, unterhält der Fachbereich Sozialwesen enge Kontake nach Nepal. Unter anderem haben dort bereits mehrfach Studierende des Fachbereiches ihre Praxisphase absolviert.

Downloads / Erfahrungsberichte / Infos
► Nepalbesuch 2011 / Prof. Dr. Borg-Laufs
► Praxissemester 2013 / Katharina Wirth
► Infos über "Govinda Entwicklungshilfe e.V."

Theorie und Praxis psychosozialer Arbeit mit Kindern

Ihre Nachricht an das Auslandsreferat

Hier können Sie direkt eine Mail-Nachricht an das Auslandstutoriat verschicken.

Auslandsbeauftragte

Lehrkraft für besondere Aufgaben Forschungsprojekt „Bewegung in der frühen Kindheit“ Auslandsbeauftragte

Auslandstutorin

Miriam Gerarts, Auslandstutorin

Allgemeine Infos

Studienverlaufsberatung

Die Studienverlaufsberatung unterstützt grundsätzlich bei allen Fragen rund um den Ablauf des Studiums. Besonders hilfreich ist die Beratung bei folgenden Fragen:

  • Studienortwechsel / Studiengangswechsel
  • Wiedereinstieg ins Studium nach längerer Unterbrechung
  • Abweichen vom Studienverlaufsplan
  • Verzögerung des Studiums
  • Lerntechniken
  • etc.

Beratungstermine finden nach Vereinbarung im Raum R 301 statt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail (studienverlaufsberatung06@hs-niederrhein.de) an die Studienverlaufsberaterinnen Sabrina Blenz oder Sabine Fongar.

Sabrina Blenz, M.Sc.
Lehrkraft für besondere Aufgaben, Studienverlaufsberatung am Fachbereich Sozialwesen
Sabine Fongar, B.A.
Studienverlaufsberaterin FB 06 Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Studentische Beratung (Peer-Beratung)

Probleme mit den Klausuren? Fragen zum nächsten Semester? Kommen Sie zur studentischen Studienverlaufsberatung! Die Masterstudierende Tabea Bronckhorst bietet Termine zur studentischen Studienverlaufsberatung (Peer-Beratung) an. Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie Frau Bronckhorst bitte per Mail ( tabea.bronckhorst@stud.hn.de ). Die Beratungsgespräche finden im Raum R 301 oder telefonisch statt.

Die Studienverlaufsberatung erfolgt wie immer individuell und unterliegt der Schweigepflicht.

Infos zum Studienbeginn

Infos / Termine / Downloads

Weitere Infos für Studienanfänger/innen

Aktuelle Veranstaltungen

Infoveranstaltung: Planung Abschlusssemester

Informationsveranstaltung zum (zeitlichen) Ablauf der Bachelorthesis– formelle Vorgaben, Beantragungsprozess und Planung/ Strukturierung des Abschlusssemesters 

WANN: Donnerstag, 11.07.2024 | 14 -15 Uhr | V1

Wie gestaltet sich der Verlauf des Abschlusssemesters? Welche Schritte sollte ich zu welchem Zeitpunkt gehen? Wie finde ich einen Begleitdozenten/ eine Begleitdozentin? Welche formellen Voraussetzungen muss eine Bachelorarbeit erfüllen und wie strukturiere ich mein Abschlusssemester, sodass ich mein Studium wie geplant beende?

Dich beschäftigt mindestens eine dieser Fragen? Dann komm vorbei!

Bachelor-Auffrischungskurs

Zweimal im Semester findet der Auffrischungkurs für wissenschaftliches Schreiben statt. Hier werden Studierende von der Studienverlaufsberatung dabei unterstützt, Fragen zu folgenden Themen der Abschlussarbeiten zu klären: Formalien, geeignete Quellen, Literaturrecherche, Zitation, Layoutvorgaben usw.

Der Kurs richtet sich an Studierende, die sich bereits im Prozess der Bachelorarbeit oder unmittelbar davor befinden, also bereits Thema und Betreuung haben.

Unterstützend dazu gibt es einen Moodlekurs, in dem alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt und Inhalte zusammengefasst sind. Das Passwort lautet: Abschlussarbeit. Weitere hilfreiche Dokumente wie die Handreichung zum gendergerechten Schreiben oder allgemeinen Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie dort ebenfalls.

Aktuelle Termine:

  • Mittwoch, 05.02.2025, 10-14 Uhr per Zoom (Anmeldung: Sabine.fongar[at]hs-niederrhein.de)
  • Donnerstag,13.02.2025, 10-14 Uhr per Zoom (Anmeldung: Sabine.fongar[at]hs-niederrhein.de)

Studierwerkstatt

Studierwerkstatt: Prüfungsvorbereitung am Freitag, 29.11.2024, 15:00 - 17:30 Uhr per Zoom mit Tabea Bronckhorst, Peer-Beraterin der Studienverlaufsberaterin am FB06. Anmeldungen bis 27.11.2024 unter: tabea.bronckhorst(at)stud.hn.de

Akademische Abschlussfeier 2024

Der Fachbereich Sozialwesen lädt seine AbsolventInnen des Zeitraumes von März 2023 bis Februar 2024 zu einer feierlichen akademischen Abschlussfeier 2024 ein!

Freitag, 3. Mai 2024, 15 Uhr
Campus MG / Fachbereich Sozialwesen
V2 ( Audimax)

Link zur Anmeldung
Infos & Anmeldung

Jobs

LOS geht's! - Erkelenz
Stadt Duisburg - Duisburg
MuMM Familienservice - Mönchengladbach
MuMM Familienservice - Mönchengladbach/ Krefeld
Stadt Willich - Willich
Sozialdienst katholischer Frauen - Viersen
Ambulanter Betreuungsdienst Mönchengladbach - Mönchengladbach
Universität Leipzig - Leipzig
Universität Leipzig - Leipzig
SC Schiefbahn - Willich
Internationale Photoszene - Köln
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Viersen - Viersen
Mobilo Bewo GmbH - Mönchengladbach
Rose Familienberatung - Mülheim an der Ruhr
Rose Familienberatung - Mülheim an der Ruhr
Bürgerinitiative Rund um St. Josef e.V. - Krefeld
Kultur Ruhr GmbH - /
Drogenberatung Mönchengladbach e.V. - Mönchengladbach
Drogenberatung Mönchengladbach e.V. - Mönchengladbach
Kultur Ruhr GmbH - /
Kultur Ruhr GmbH - /

Praktika

Haus St. Stephanus - diverse
Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum - Remscheid
N.E.W. Institut - Freiburg
Heidelberger Frühling - Heidelberg
Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival - Schleswig-Holstein
Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival - Schleswig-Holstein
Kirchenkreis Jülich - Jülich
Caritas - Krefeld
ijdg - Bonn

Nebenjobs

Hochschule Niederrhein - Mönchengladbach
HSNR - Mönchengladbach
Bewerbungsschluss: 21.12.2024
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Viersen - Viersen
Evangelische Jugend- und Familienhilfe - Mönchengladbach
Aufsuchende Pädagogische Projekte - diverse
Musikpodium Stuttgart - Stuttgart
Wild Wasser Hagen - Hagen
LitCam - Mönchengladbach
LitCam - Mönchengladbach
LitCam - Mönchengladbach
Stadt Mönchengladbach - Mönchengladbach
Preusse - Mönchengladbach Lürrip
Studienkreis - /
Saint-Gobain - Düsseldorf
Studierendenwerk Düsseldorf - Düsseldorf/ Mönchengladbach
/ - Mönchengladbach
Diakonisches Werk Aachen - Aachen
Eskaro - Mönchengladbach
Kinderkinofest Düsseldorf - Düsseldorf
Heinrich Heine Universität - Düsseldorf

Kooperative Promotionen an Fachhochschulen und Universitäten

Das Graduierteninstitut NRW (GI NRW) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der 16 staatlichen und vier staatlich refinanzierten Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Das Institut hat den hochschulgesetzlichen Auftrag, kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten nachhaltig zu stärken und auszubauen.

Der Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein ist Kooperationspartner der GI NRW und fördert seine AbsolventInnen, im Rahmen einer Kooperation zwischen unserem Fachbereich und einer Universität zu promovieren.

In der Fachgruppe Soziales und Gesundheit des GI NRW ist der Fachbereich Sozialwesen der Hochschule aktuell mit seinem Dekan, Prof. Dr. Michael Borg-Laufs, verteten. Er steht im Fachbereich als erster Ansprechpartner für eine GI-Promotions-Kooperation zur Verfügung.

Kontakt am Fachbereich
michael.borg-laufs@hs-niederrhein.de

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