Der Prüfungsausschuss ist ein Organ des Fachbereichs, das sich aus ProfessorInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden des Fachbereichs zusammensetzt.
Der Prüfungsausschuss
- achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung im Laufe des Studiums
- ist zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen
- vermittelt bei Konflikten in Prüfungsverfahren bzw. entscheidet bei Widersprüchen gegen Ablauf oder Ergebnis von Prüfungsverfahren
- gibt, auf der Grundlage von Informationen und Hinweisen aus dem Kontakt mit Lehrenden und Lernenden, Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
- entscheidet in Abstimmung mit den jeweiligen Fachdozierenden über die Anerkennung von an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbrachten Prüfungsleistungen (hierzu Antrag aus oben stehender Box nutzen, ausfüllen und per eMail Terminanfrage (unter Angabe Ihrer Telefonnummer) an den Prüfungsausschussvorsitzenden senden) und stuft auf obiger Grundlage ggf. in ein höheres Fachsemester ein.
Der Prüfungsausschuss wird i.a. vertreten durch seinen Vorsitzenden.






















































































