Die Bewerbungen für das Sommersemester 2023 sind ab dem 01.12.2022 möglich.

Die Bewerbungen für das Sommersemester 2023 sind ab dem 01.12.2022 möglich.
Im Folgenden finden Sie alle Bewerbungsfristen differenziert nach Winter- und Sommersemester sowie nach Art der Bewerbung.
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
Frist Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Frist Sommersemster
(Änderungen vorbehalten)
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Dezember - 15. März
EU-Bewerbungen sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Fristen Sommersemster
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Dezember - 15. März
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. Mai - 15. August
Fristen Sommersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: 01. November – 15. Februar
Es gilt die Frist wie bei EU-Bewerbungen.
Eine Bewerbung über uni-assist ist nicht erforderlich!
Fristen Wintersemester
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Mai - 15. September
Fristen Sommersemster
(Änderungen vorbehalten)
1. Fachsemester
Höhere Fachsemester
Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge:
01. Dezember - 15. März
Deutschkurs für Flüchtlinge
von 9:00 - 16:00 Uhr
Hier finden Sie die Verfahrensergebnisse für die zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengänge:
Bachelorstudiengänge Wintersemester 2021
Masterstudiengänge Wintersemester 2021
Eine gute Vorbereitung ermöglicht eine reibungslose Bewerbung!
Informieren Sie sich vorab unter Studienangebot über folgende Voraussetzungen:
1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber/innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.
2. Bitte bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der Hochschule Niederrhein eingeschrieben, brauchen Sie sich nicht neu registrieren. Klicken Sie in diesem fall auf der Startseite des Online-Portalsauf „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).
3. Bitte geben Sie ihre persönlichen Daten an.
4. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, müssen Sie noch eine Sicherheitsfrage beantworten.
5. Klicken Sie auf „Registrieren“.
6. Bitte schauen Sie in ihr E-Mailpostfach (Spam Ornder prüfen!). Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewaren Sie diese sorgfältig auf.
7. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.
8. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.
Bei zulassungsfreien Studiengängen werden Sie von der Bewerbung gleich zur Einschreibung weitergeleitet!
Die Anzahl der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist begrenzt. Diese Studienplätze werden gemäß der Vergabeverordnung NRW von November 2020 vergeben.
Berücksichtigt werden zunächst:
Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:
20 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife)
80 % anhand folgender hochschuleigener Kriterien:
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Bewerbungsschluss über Hochschulstart. Bis zum Ende der Koordinierungsphase erhalten zugelassene Bewerberinnen/Bewerber im Online-Portal der Hochschule Niederrhein ihren Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen und Frist zur Einschreibung.
Nicht angenommene Studienplätze werden nach Abschluss der Koordinierungsphase direkt an der HN – in eigenen Nachrückverfahren – ohne erneute Bewerbung vergeben bis alle Plätze belegt sind.
Die Hochschule Niederrhein nimmt nicht am koordinierten Nachrücken von Hochschulstart teil.
1. Registrieren Sie sich auf www.hochschulstart.de
2. Notieren Sie sich den selbst gewählten Benutzernamen und das Passwort
3. Nach Abschluss der Registrierung finden Sie unter „meine Daten“ Ihre BID und BAN
Probleme bei der Registrierung? www.hochschulstart.de/startseite/faq/themengebiete/registrierung-konto
1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber/innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.
2. Bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der Hochschule Niederrhein eingeschrieben, brauchen Sie sich nicht neu registrieren. In diesem Fall klicken Sie auf der Startseite des Online-Portals den Punkt „Studierende“ an und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).
3. Jetzt geben Sie die BID und BAN ein (siehe Anleitung Registrierung Hochulstart)
4. Bitte ergänzen Sie ihre persönlichen Daten.
5. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, beantworten Sie eine Sicherheitsfrage.
6. Dann klicken Sie auf „Registrieren“.
7. In Ihrem E-Mailpostfach (Spam Ordner prüfen!) finden Sie eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Sie bewahren diese sorgfältig auf.
8. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.
9. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.
1. Loggen Sie sich in Ihrem vorab generierten Account auf "hochschulstart.de" ein.
2. Bewerben Sie sich! Sie können sich an der Hochschule Niederrhein für maximal sechs Studiengönge bewerben.
3. Erstellen Sie eine Reihenfolge (Priorisierung) Ihrer Studienwünsche.
Wichtige Informationen und detailierte Hilfestellung finden Sie auf "hochschulstart.de"
https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung
https://www.hochschulstart.de/startseite/faq/themengebiete/priorisierung
Ein Sonderantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist grundsätzlich zeitgleich mit der Online-Bewerbung zu stellen. Studienbewerber:innen können ihren Sonderantrag bis zur oben genannten Frist im HIO-Online-Portal hochladen.
Wie stelle ich einen Sonderantrag zur Bewerbung und welche gibt es?
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen der Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Sonderantrag im Ablauf Ihrer Online-Bewerbung stellen. Die entsprechenden Nachweise laden Sie hoch. Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) 15.01./15.07 zu stellen.
Den Status Ihres Sonderantrages können Sie online nachverfolgen. Es ergeht kein schriftlicher Bescheid.
Diese Sonderanträge sind möglich:
Ausnahme: Minderjährige
Zwei Prozent der Studienplätze sind für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und deren Hauptwohnung bei den Eltern in denen der Hochschule Niederrhein zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt. Details regelt § 23 der Vergabeverordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Quote werden Bewerber und Bewerberinnen nur dann berücksichtigt, wenn in den Standardquoten (Note, Wartezeit und Auswahl) kein Studienplatz zugewiesen werden kann.
Sie werden automatisch anhand Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung automatisch in der Minderjährigen Quote berücksichtigt. Es braucht kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; das bedeutet, wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, da sie sonst bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.
Zur Vermeidung von Missbräuchen und ungerechtfertigten Bevorzugungen sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise streng.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.
Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Bewerber:innen Umstände geltend machen, die sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
Es muss ein Gutachten der Schule vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre.
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur/Fachabitur) und dem Beginn des beabsichtigten Studiums vergeht. Ausgehend von der Wartezeit werden sog. Wartesemester berechnet.
Die Anzahl Ihrer Wartesemester ist relevant, wenn Sie sich um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Die Hochschule Niederrhein berücksichtigt maximal sechs Wartesemester. Deshalb ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich nicht erforderlich, wenn Sie ohnehin über mehr als 6 Wartesemester verfügen.
Mit dem Sonderantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge können Sie Umstände geltend machen wie zum Beispiel Krankheit, die Sie gehindert und nicht selbst zu vertreten haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.
In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zu Grunde gelegt. Sie nehmen an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladende Unterlagen:
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.
Bevorzugte Zulassung - Ableistung eines Dienstes
Sofern Sie
haben Sie nach Beendigung des Dienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Auswahl im damals gewählten Studiengang, und zwar vor allen anderen, d. h. bevorzugt.
Dieser Anspruch wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung laden Sie daher bitte folgende Unterlagen hoch:
oder
oder
Die erneute (bevorzugte) Zulassung kann jedoch nur für die kommenden beiden Bewerbungssemester beantragt werden, welche auf das Dienstende folgen. Anschließend verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung.
Sie können den Anspruch schon dann geltend machen, wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, diesen jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 31. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am 30. September beendet sein.
Was gilt als "Dienst"?
Als Dienst werden folgende Tätigkeiten anerkannt:
ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
ein freiwilliges soziales Jahr,
ein freiwilliges ökologisches Jahr,
ein europäischer Freiwilligendienst,
ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst,
ein Bundesfreiwilligendienst oder
die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit,
ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer:in,
eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Jeder Dienst muss, außer den beiden letzten Punkten, von mindestens sechsmonatiger Dauer sein.
Spitzensportler:innen haben die Möglichkeit einen Sonderantrag zu stellen und werden dann bei Vorliegen der Voraussetzungen bevorzugt zugelassen.
Spitzensportler:innen können sich im Rahmen dieser Sonderquote in zulassungsbeschränkten Studiengängen um einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben, wenn sie nachweisen, einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2), oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes anzugehören.
Nachweis: Aktuelle Bescheinigung über die Kaderzugehörigkeit des jeweiligen Bundessportfachverband, die die Eingliederung in den entsprechenden Kader sowie die Zugehörigkeit zum Deutschen Olympischen Sportbund nachweist.
Eine gute Vorbereitung ermöglicht eine reibungslose Bewerbung!
Informieren Sie sich vorab unter Studienangebot über folgende Voraussetzungen:
1. Auf der Startseite unseres Online-Portals klicken Sie auf „Bewerber/innen“ und anschließend auf „Jetzt registrieren!“.
2. Bitte bestätigen Sie, dass Sie noch keinen Benutzeraccount haben. Sollten Sie bereits an der Hochschule Niederrhein eingeschrieben, brauchen Sie sich nicht neu registrieren. Klicken Sie in diesem fall auf der Startseite des Online-Portalsauf „Studierende“ und melden sich mit Ihrem Studierenden-Account an (Benutzerkennung und Passwort).
3. Bitte geben Sie ihre persönlichen Daten an.
4. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben und ein Passwort vergeben haben, müssen Sie noch eine Sicherheitsfrage beantworten.
5. Klicken Sie auf „Registrieren“.
6. Bitte schauen Sie in ihr E-Mailpostfach (Spam Ornder prüfen!). Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte bewaren Sie diese sorgfältig auf.
7. In der E-Mail unter der Benutzerkennung finden Sie einen Aktivierungslink. Bitte klicken Sie diesen an. Sie werden wieder in unser Online-Portal weitergeleitet und gebeten, sich erneut anzumelden.
8. Ihr Account ist nun erstellt und freigeschaltet.
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden Sie von der Bewerbung gleich zur Einschreibung weitergeleitet!
Drucken Sie den generierten Antrag auf Einschreibung aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen bis zur Einschreibfrist im Studierendenbüro in Krefeld ein.
Die ordnungsgemäße Einschreibung setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht an der Hochschule Niederrhein vorliegen und die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.
Die Mitarbeiterinnen des Studierendenbüros prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und führen die Einschreibung aus.
Per Post erhalten Sie Ihre Unterlagen als Studierende.
In zulassungsfreien Studiengängen werden Sie direkt von der Bewerbung zur Online-Einschreibung geführt!
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, ist Ihnen der Studienplatz sicher.
Den Zulassungsbescheid finden Sie im Online-Portal der Hochschule Niederrhein als PDF bei dem gewählten Studiengang.
Er wird nicht postalisch versandt.
Der Zulassungsbescheid weist die Frist aus, bis zu der Sie der Hochschule Niederrhein die Einschreibungsunterlagen zusenden müssen.
Studierende, die bereits an einer Hochschule eingeschrieben waren:
Aufgrund der Corona Pandemie sind Einschreibungen durch Bevollmächtigte bis auf Weiteres nicht möglich!
Postalische Einschreibung
Senden Sie bitte die Unterlagen an die im Antrag angegebene Adresse des Studierendenbüros:
Hochschule Niederrhein
Studierendenbüro
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Persönliche Einschreibungen sind bis auf Weiteres aufgrund der Corona Pandemie nicht möglich!
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studiengang an der HSNR entschieden haben. Wir möchten Sie mit den "Ersti-Infos" bei Ihrem Start ins Studium unterstützen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, für einen reibungslosen Studienstart: Ersti-Infos
Für die Aufnahme eines Studiums ist eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachzuweisen. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Gemäß § 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab.
Die Krankenkassen melden an die Hochschule den
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen
Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die Hochschule Niederrhein ab 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen – Meldungen in Papierform können dann grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln
Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H 0000 354 an.
Hinweis für Studierende, die privat versichert oder über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Fordern Sie diese auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungpflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Beginn des Studiums beantragt werden.
Studierende, die über die freie Heilfürsorge versichert sind
Kontaktieren Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 für die Hochschule Niederrhein an uns zu melden. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H 0000 354 mit.
Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 an uns zu melden.
Unsere Absendernummer lautet H 0000 354.
Sie möchten Ihr Studium an der Hochschule Niederrhein nicht antreten, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie haben eine Zulassung zum Studium erhalten und sind noch nicht immatrikuliert, dann können Sie den Studienplatz im Online-Bewerbungsportal der Hochschule Niederrhein zurück geben. Klicken Sie dazu bei der entsprechenden Bewerbung auf „Antrag zurückziehen“.
2. Möchten Sie Ihr Studium, für das Sie die Einschreibung beantragt haben, doch nicht antreten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten.
Ein Rücktritt von der Einschreibung ist im Sommersemester bis zum 31.03. und im Wintersemester bis zum 30.09. möglich. Danach ist nur noch eine Exmatrikulation ohne Rückerstattung des Semesterbeitrages möglich.
Sie beantragen den Rücktritt von der Einschreibung im Online-Portal für Studierende der Hochschule Niederrhein. Hierfür melden Sie sich im HIO-Online-Portal mit Ihren Zugangsdaten an und gehen über das Menü „Mein Studium →Studierendenservice→ Anträge“.
Unter Anträge „Exmatrikulation“ erfassen Sie einen neuen Antrag mit dem Grund „Exmatrikulation Rücknahme Einschreibung“.
Nach erfolgter Bearbeitung bekommen Sie den Semesterbeitrag zurück. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sie erhalten keine weitere Mitteilung über den bearbeiteten Rücktritt und keine Unterlagen. Durch den Rücktritt wird die Einschreibung rückgängig gemacht und sämtliche erfasste Daten gelöscht. Ein Rücktritt hat keinerlei negative Auswirkungen auf Einschreibung an einer anderen Hochschule oder eine eventuelle spätere Einschreibung an der Hochschule Niederrhein. Bei einem Rücktritt innerhalb der genannten Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Studierendenbüro unter studierendenbuero(at)hs-niederrhein.de
Wer an einer anderen Hochschule studiert hat oder an der Hochschule Niederrhein den Studiengang wechseln möchte, kann möglicherweise Studienleistungen anerkennen lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Im folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen für eine Beantragung zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen!
In Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern unterliegen, werden Sie nach der Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule Niederrhein direkt zur Online-Einschreibung geführt. Sie erhalten sicher einen Studienplatz. Für die endgültige Einschreibung in ein zulassungsfreies höheres Fachsemester übersenden Sie die Einschreibunterlagen sowie die Einstufungsbescheinigung an das Studierendenbüro in Krefeld.
Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester muss mit der Bewerbung eine Einstufung ins höhere Fachsemester vorgelegt werden. Für die Einstufung ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs oder des Studiengangs zuständig. Er prüft, in welchem Umfang Leistungen aus bisherigen Hochschulstudien anerkannt werden können und legt auf dieser Grundlage die Einstufung fest. Rechnet der Prüfungsausschuss mindestens ein Semester an, so erhält die/der Studienbewerber:in einen schriftlichen Nachweis. Dieser ist zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Studierendenbüro einzureichen.
Da das Anerkennungsverfahren bis zu drei Monate dauern kann, sollte der Einstufungsantrag entsprechend frühzeitig beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Einstufungsnachweis ist zudem Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Solange die Einstufung nicht sicher ist, wird dringend empfohlen, sich parallel zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester auch für das erste Fachsemester zu bewerben (sofern eine Aufnahme im ersten Fachsemester nicht turnusbedingt ausgeschlossen ist).
Beantragung des Einstufungsnachweises als PDF oder auf den Webseiten der Fachbereiche:
Fachbereich 03 – Elektrotechnik und Informatik
Fachbereich 04 – Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Fachbereich 05 – Oecotrophologie
Fachbereich 06 – Sozialwesen Einreichen der Unterlagen bis zum 15.02. bzw. 15.08
Fachbereich 07 – Textil- und Bekleidungstechnik
Fachbereich 08 – Wirtschaftswissenschaften
Zulassungsbeschränkungen
In den folgenden Bachelorstudiengängen gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:
Im folgenden Masterstudiengang gibt es Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern:
Nach erfolgter Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Neben dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse benötigen Sie
Ob Sie die Qualifikation für ein Studium in Deutschland haben, können Sie selbst überprüfen: ➞ DAAD Zulassungsdatenbank
Weitere Voraussetzungen sind bei den jeweiligen Studiengängen genannt: ➞ Studiengangsübersicht
Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen für alle deutschsprachigen Studiengänge Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 CEF nachweisen. Die akzeptierten Sprachnachweise entnehmen Sie bitte der folgenden Datei: Nachweis Deutschkenntnisse
Das Zertifikat zum Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden.
Für die folgenden Studiengänge müssen zusätzlich Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 CEF nachgewiesen werden. Hier finden Sie die möglichen Nachweise: Nachweis Französischkenntnisse
Ausnahmen gelten für englischsprachige Studiengänge an der Hochschule Niederrhein:
Hier werden ausschließlich Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. C1 CEF benötigt, die wie folgt nachgewiesen werden können: Nachweis Englischkenntnisse
Reinarzstr. 49
9.00 – 13.00 Uhr
Bewerbungen von Studieninteressierten, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein oder Norwegen sind, werden durch uni-assist vorgeprüft.
Die Bewerbung erfolgt lediglich im Online-Verfahren im Portal von uni-assist. Es ist nicht notwendig, Bewerbungsunterlagen per Post einzureichen.
Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengängen müssen Sie sich zusätzlich bei hochschulstart.de registrieren.
Bewerber:innen reichen zu Ihrem Online-Antrag im uni-assist-Portal sämtliche Dokumente in Form von Uploads ein - auch ohne Beglaubigung:
Die Unterlagen müssen als Kopie des Originals eingereicht werden. Falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch ist, muss zusätzlich eine vereidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochgeladen werden.
Erst bei der Einschreibung müssen Zeugnisse, der Nachweis von Sprachkenntnissen und ggf. von erforderlichen Praktika im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Bewerbungsfrist:
zum Wintersemester:
zum Sommersemester:
Bitte informieren Sie sich in der Beschreibung Ihres gewünschten Studiengangs, ob dieser zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, sowie nach besonderen Voraussetzungen für die Bewerbung und Einschreibung.
Bearbeitungsentgelt:
Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen durch uni-assist ist für Sie kostenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Niederrhein die Kosten für Ihre Bewerbung nicht übernimmt.
Weiterer Verlauf und Vergabe der Studienplätze:
Nachdem Ihre Bewerbung sowie die Bezahlung ordnungsgemäß bei uni-assist eingegangen sind, prüft uni-assist Ihre Unterlagen und schickt Ihnen das Ergebnis der Prüfung zu. Dies kann 4 - 6 Wochen dauern.
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Bewerbung zur Entscheidung an die Hochschule Niederrhein weitergeleitet. Die HN teilt Ihnen per E-Mail mit, wenn eine Einschreibung in den gewünschten Studiengang möglich ist.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt dann die Einladung zur Einschreibung zügig.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Vergabe der Studienplätze erst dann erfolgen, wenn alle Bewerbungen von uni-assist geprüft und an die HN geleitet wurden. Die Entscheidung über die Zulassung kann also erst Anfang März (für das Sommersemester) bzw. Anfang September (für das Wintersemester) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass uni-assist Ihre Daten für drei Jahre im Computer speichert. Die Daten werden in dieser Zeit nur den von Ihnen gewählten Hochschulen zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet.
Hinweis: Ausländische Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studieren und an die Hochschule Niederrhein in ein höheres Fachsemester wechseln möchten, sollen vorab Rücksprache halten.
Wiederbewerbung:
Selbst wenn Sie sich bereits einmal für ein Studium an der Hochschule Niederrhein über uni-assist beworben haben, ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Liegt diese Bewerbung weniger als ein Jahr zurück, können Sie unter Ihrem alten Account einen neuen Online-Antrag stellen und die erforderliche Gebühr entrichten.
Wie bewerbe ich mich über uni-assist?
Hier finden Sie eine Anleitung zu den einzelnen Bewerbungsschritten.
Ausländische Studieninteressierte,
bewerben sich wie Deutsche direkt online an der Hochschule Niederrhein. Die erforderlichen Deutschkenntnisse sind stets nachzuweisen.
Hinweis: Die Feststellungsprüfung des Studienkollegs gilt nicht als deutsche HZB. Daher muss die Bewerbung über uni-assist erfolgen.
Bewerbungsunterlagen
Nach der Online-Bewerbung senden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen an die Hochschule Niederrhein:
Die Bewerbungsunterlagen müssen immer in der Originalsprache sowie als eidesstattliche Übersetzung eingereicht werden, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist.
Im Rahmen der Bewerbung und zur Berechnung der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung genügt es, die Unterlagen per Mail einzureichen
Erst im Falle der Einschreibung müssen Zeugnisse, der Nachweis von Sprachkenntnissen und ggf. von erforderlichen Praktika als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Was Sie bei beglaubigten Kopien und Übersetzungen beachten müssen, finden Sie hier:
Beglaubigungen und Übersetzungen
Bewerbungsfrist:
Bitte informieren Sie sich in der Beschreibung Ihres gewünschten Studiengangs nach der Bewerbungsfrist sowie den besonderen Voraussetzungen für die Bewerbung und Einschreibung.
Zugangsprüfung für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber
Die Hochschule Niederrhein bietet für die folgenden zulassungsfreien Bachelorstudiengänge eine Zugangsprüfung an:
Die Teilnahme ist auf 20 Personen pro Fachbereich begrenzt.
Zulassung zur Zugangsprüfung:
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die
Bewerbung:
Der Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule Niederrhein eingereicht werden:
Bewerbungsfrist: 1. Mai bis 15. Juni (Eingang Hochschule)
Antragstellerinnen und Antragssteller werden nach Eingang der Bewerbung zugelassen und zur Prüfung eingeladen.
Die Zugangsprüfung besteht aus dem TestAS Kerntest, dem Fachtest Ingenieurwissenschaften sowie einer mündlichen Prüfung. Alle Teile der Prüfung sind in deutscher Sprache zu absolvieren.
Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in jedem Teil des TestAS mindestens 90 Punkte erreicht haben, werden anschließend zu einer mündlichen Prüfung eingeladen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer.
Nachfrist: 15. August
Erfolgreiche Absolventen/-innen der beiden Teile der TestAS Prüfung können sich noch für die Zugangsprüfung in den Bachelorstudiengängen Elektrotechnik, Mechatronik und Verfahrenstechnik bewerben.
Mit Bestehen der Zugangsprüfung für einen der oben genannten Studiengänge und dem Nachweis der Deutschkenntnisse erfolgt die Einschreibung an der HN.
Wenn Sie weder die Fachhochschulreife noch das Abitur besitzen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrungen vorweisen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als Beruflich Qualifizierte/Beruflich Qualifizierter.
Grundlage ist hier die von der Landesregierung NRW herausgegebene Verordnung über den "Hochschulzugang in der beruflichen Bildung Qualifizierte" (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung BBHZVO) vom 7. Oktober 2016.
Man unterscheidet drei Gruppen von beruflich qualifizierten Studienbewerber:innen:
Als Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Fachwirt:innen, Fachkaufleute, Techniker:innen) haben Sie eine Zugangsberechtigung zu allen Bachelorstudiengängen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Folgende Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme des Studiums:
Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt. Erst bei der Einschreibung reichen Sie Unterlagen per Post ein.
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.
Bewerbungsportal
Fachtreue Bewerber:innen dürfen einen fachlich einschlägigen Studiengang aufnehmen, der ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. Praktikum oder auch Eignungsfeststellungsprüfung) vorliegen.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums:
Meister:innen und vergleichbar Qualifizierte sowie fachtreue Bewerber:innen finden in einer Vorabquote von 5% der festgesetzten Zulassungszahl pro Studiengang Berücksichtigung; bei Bewerbungsüberhang findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerbung
Sie können sich über das Onlinebewerbungsportal ab dem 1. Mai für das Wintersemester bzw. ab dem 1. Dezember für das Sommersemester für Ihren gewünschten Studiengang bewerben. Im Portal werden Sie dazu aufgefordert, Unterlagen wie einen Lebenslauf, den Abschluss der Realschule, Nachweis der Ausbildung, Berufstätigkeit etc., hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post. Die Bewerbung wird komplett online abgewickelt. Erst bei der Einschreinbung reichen Sie Unterlagen per Post ein.
Bewerbungsfristen
Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Klicken Sie Ihren Bachelorstudiengang an, um Informationen zur Bewerbungsfrist, zur Bewerbung und zu Studieninhalten zu erhalten.
Bewerbungsportal
Als fachfremde Bewerber:innen wählen Sie einen Studiengang, der nicht Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit entspricht.
Voraussetzungen:
Als berufliche Tätigkeiten werden außerdem angerechnet:
Der Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeiten ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.
In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen stehen 5 % der Studienplätze für Meister:innen und fachtreue Bewerber:innen zur Verfügung. Wenn die Zahl der Bewerber:innen höher ist als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Ermittlung der Rangfolge erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Dabei werden wie folgt Punkte vergeben:
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die fachfremden Bewerber:innen eine Zugangsprüfung ablegen, in zulassungsfreien Studiengängen können sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen.
In der Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im angestrebten Studiengang erfüllen.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Das Englischmodul kann alternativ durch den Nachweis von Sprachtests (z.B.: TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik umfasst das Basismodul.
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile, ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In diesem letzten Teil der Zugangsprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie sich thematisch mit einem fachbezogenem Thema auseinandersetzen kann und sich über die eigene Motivation für den angestrebten Abschluss bewusst ist.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Einzelne Module, die in der Zugangsprüfung nicht bestanden wurden, können mehrfach wiederholt werden.
Der Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung oder am Probestudium muss zusammen mit der Einwilligungserklärung
Einwilligungserklärung Datenfreigabe
Informationen zur Zugangsprüfung und Musterklausuren zur Prüfungsvorbereitung
In zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem Probestudium wählen. Das Probestudium dauert zwei Semester. In der Zeit besuchen die Studierenden alle regulären Lehrveranstaltungen ihres gewählten Studiengangs. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System erworben wurden. In Ausnahmefällen kann sich das Probestudium verlängern, z.B. aufgrund familiärer Verpflichtungen. In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend dem Verhältnis Ihrer Regelstudienzeit zur Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums.
Bewerbung
Bewerbungs- und Einschreibfrist für die Teilnahme am Probestudium in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang: 1. Mai – 30. Oktober.
Bei jedem einzelnen Studiengang finden Sie die Angabe, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Bewerbungsportal
Die Zentrale Studienberatung unterstützt euch mit Workshops zur Studienorientierung/Studienwahl und zum Studieneinstieg.
Die angebotenen Kurse bieten dir die Möglichkeit Fragen zu stellen, dich auszutauschen und viele wichtige Infos zu bekommen.
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und ein weiteres grundständiges nicht konsekutives Studium oder ein zweites Masterstudium aufnehmen möchte, gilt als Zweitstudienbewerber:in. Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung zum Bewerbungsschluss erfolgreich absolviert wurde.
Wird das derzeitige Studium erst nach Bewerbungsschluss abgeschlossen, bewerben Sie sich wie für ein Erststudium.
In Fächern ohne Zulassungsbeschränkung werden alle Bewerber:innen aufgenommen.
Für Zweitstudienbewerber:innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen 3% der Studienplätze zur Verfügung.
Checkliste Bewerbung Zweitstudium
Es gelten die Bewerbungsfristen des jeweiligen Studiengangs.
Bitte reichen Sie die gemäß Checkliste erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Die Mitarbeiter im Studierendenbüro stehen Ihnen gerne für Fragen über zur Verfügung!
Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer:innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Dabei darf nur einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein!
Man unterscheidet zwischen Kleiner und Großer Zweithörerschaft.
Es gelten die Bewerbungsfristen des jeweiligen Studiengangs.
Bei der kleinen Zweithörerschaft sind Sie im gleichen Studiengang eingetragen. Sie sind nicht voll prüfungsberechtigt und sind lediglich zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen berechtigt. Nur in diesen einzelnen Lehrveranstaltung dürfen Sie Prüfungsleistungen erbringen. Über die Anrechnung der erbrachten Leistungen entscheidet die Ersthochschule. Kleine Zweithörer:innen werden für die Dauer von einem Semester zugelassen und zahlen pro Semester eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 €.
In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern ist eine Zweithörerschaft nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind.
Reichen Sie den Bewerbungsantrag mit folgenden Unterlagen ein und vermerken Sie "Kleine Zweithörerschaft" in Ihren Unterlagen:
Die Bewerbung erfolgt online. Es gelten die Fristen für höhere Fachsemester!
Bankverbindung:
Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33
Bewerber:innen geben bei der Überweisung zur Einschreibung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)
Als Große Zweithörer:in kann sich bewerben, wer bereits an einer Hochschule fortlaufend eingeschrieben ist und an der Hochschule Niederrhein einen anderen zusätzlichen Studiengang absolvieren möchte. Dabei darf maximal einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sein. Große Zweithörer:innen zahlen eine Zweithörerschaftgebühr in Höhe von 100,00 € pro Semester.
Die Bewerbung erfolgt online wie auf einen regulären Studiengang. Es gelten die Fristen für höhere Fachsemester!
Reichen Sie den Bewerbungsantrag mit folgenden Unterlagen ein und vermerken Sie "Große Zweithörerschaft" in Ihren Unterlagen:
Um sich als Große Zweithörer:in zurückzumelden, senden Sie bitte die Studienbescheinigung ihrer Ersthochschule ein.
Die Bewerbung erfolgt online. Es gelten die genannten Fristen.
Bankverbindung:
Hochschule Niederrhein
Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE24 3105 0000 0003 5391 11
BIC/Swift-Code: MGLSDE33
Bewerber:innen geben bei der Überweisung zur Einschreibung folgenden Verwendungszweck an: BEW und Bewerbernummer (z.B.: BEW12345)
Bei einem Parallelstudium streben Sie in zwei verschiedenen Studiengängen an der Hochschule Niederrhein einen Abschluss an.
Dabei darf lediglich ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein.
Bitte lassen Sie sich im Studierendenbüro beraten, wenn Sie ein Parallelstudium anstreben. Parallelstudiernde zahlen keine zusätzliche Gebühr!
Die Mitarbeiterinnen im Studierendenbüro stehen Ihnen gerne für Fragen über zur Verfügung!
Wer an der Hochschule Niederrhein eine Veranstaltung zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung besuchen möchte, kann dies in der Regel im Rahmen einer Gasthörerschaft tun.
Eine besondere Beratung und Betreuung erfahren Gasthörer:innen in unserem FAUST Programm. Es richtet sich an die ältere Generation und fördert den Austausch zwischen Jung und Alt.
Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.
In vielen Studiengängen ist die Teilnahme an Vorlesungen für Gasthörer:innen möglich.
Auch in einigen Sprachkursen können bis zu zwei Gasthörer:innen zugelassen werden.
Gasthörer:innen können keine Prüfungen ablegen und keine Zertifikate erwerben.
Übersicht über das Veranstaltungsangebot der Hochschule Niederrhein
Wer eine Zulassung für ein Semester erhält, muss eine Gebühr in Höhe von 125 € entrichten.
Die Mitarbeiter im Studierendenbüro stehen Ihnen gerne für Fragen über zur Verfügung!
Jungstudierende sind Schüler:innen auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 48 Absatz 6 Hochschulgesetz ermöglicht es besonders begabten Schüler:innen der Oberstufe bereits vor Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur) ein Studium aufzunehmen. Im Einzelfall können sie als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule Niederrhein zugelassen werden und somit fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag gewinnen. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium anerkannt.
Jungstudierende werden nicht eingeschrieben und brauchen daher den Semesterbeitrag nicht zu entrichten. Sie erhalten auch kein Semesterticket.
Betreuung der Jungstudierenden
Jungstudierende sollten während ihres Studiums nicht anders behandelt werden als "reguläre" Studierende. Sie nehmen keinen Sonderstatus ein. Es werden an sie dieselben Anforderungen gestellt wie an alle Studierende.
Wir haben häufig gestellte Fragen in einer Datei zusammengeführt. Oft lassen sich Fragen durch einen Blick in die FAQs von alleine beantworten. Wenn nicht, steht Euch/Ihnen gerne der Studierendenservice zur Seite!