Textil- und Bekleidungstechnik
Studierende

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Aktueller Stundenplan

Liebe Studierende,

die neuen Stundenpläne für das SoSe 2024 sind veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für alle Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) über die Plattform His-in-One (HiO – https://hio.hsnr.de) erforderlich ist.

Nur nach dieser Anmeldung/Registrierung erhalten Sie auf Basis dieser Anmeldung von den jeweiligen Lehrenden Informationen zur Lehrveranstaltung, z.B. Einschreibedaten moodle. Wichtig ist die Anmeldung vor allem für Präsenz-Kurse, da Sie sonst bei einer Gruppen-Einteilung nicht berücksichtigt werden.

Die Anmeldung in HiO ist ab dem 01.03.2024 möglich, bitte melden Sie sich frühzeitig an.

Alle weiteren Infos - wie Anmeldezeiträume und Anleitungen zur Anmeldung - finden Sie auf der rechten Seite in den Downloads. Bitte beachten Sie diese unbedingt.

Bitte beachten Sie: Notwendige zukünftige Änderungen im Stundenplan werden nur noch in HiO aktualisiert.

Schauen Sie gerne auch folgendes Tutorial:

https://youtu.be/wWc_9yqovNk

Sonderveranstaltungen

SEP Studieneingansphase - höhere Semester

Bitte melden Sie sich über das Formular SEP für die Studieneingangsphase an, falls Sie im höheren Semester sind und diese im nächsten Wintersemester absolvieren möchten.

zum Formular

Studienanfänger im Sommersemester 2024

Liebe Masterstudierende im 1. Fachsemester,
herzlich Willkommen am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und freuen uns darauf, Sie hier in Mönchengladbach begrüßen zu können.
Nachfolgend erste Informationen zu Ihrem Studienstart:

  • 2.04.2024: Einführung Master in Präsenz mit Rundgängen
  • 25.03. - 28.3.2024: Start der Blockwoche mit ausgewählten Wahlpflichtangeboten
  • 3.04.2024: Vorlesungsbeginn reguläre Vorlesungen

Alle Veranstaltungen finden in Präsenz statt.

Das Programm sowie alle wichtige Informationen finden Sie im Dropdown Menu auf dieser Seite.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik

Informationen zu unseren englischsprachigen Studiengängen finden Sie auf unserer englischsprachigen Webseite. Dazu klicken Sie bitte auf die Union Flag im Header der Seite.

Curriculum und Modulhandbücher

Curriculum

Das Curriculum, auch Studienverlaufsplan genannt, ist Bestandteil der Prüfungsordnung. Es listet auf, welche Studien- und Prüfungsleistungen zur Erlanung des Bachelor- oder Masterabschlusses erfüllt sein müssen.

Die im Studienverlaufsplan skizzierte zeitliche Abfolge der Studienelemente ist für Studierende nicht verpflichtend. Allerdings zeigt der Plan auf, wie das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Zudem ist zu bedenken, dass die Lehrveranstaltungsangebote und Semester-Stundenpläne am Studienverlaufsplan ausgerichtet werden.

Rechts im Dropdown finden Sie auch die Modulhandbücher und Studienverlaufspläne der ausgelaufenen Prüfungsordnung von 2010.

Modulhandbücher

Die Studienverlaufspläne geben lediglich Auskunft über Name, Umfang, Lehrveranstaltungsart und zeitliche Zuordnung der Lehrveranstaltungen. Detaillierte Informationen zum Inhalt, zu Kenntnissen, die vorausgesetzt werden und zu empfohlener Literatur geben hingegen die Modulhandbücher.

Rechts im Dropdown finden Sie Versionen der alten und aktuellen Prüfungsordnungen. In der PO 2017 weisen wir die Modulhandbücher für die Studien-Richtungen - und Schwerpunkte getrennt aus. Ebenfalls gibt es eigene Modulhandbücher für die Wahlpflichtfächer (WPF).

Bitte beachten Sie: Lehrveranstaltungen werden natürlich ständig aktualisiert und können daher in Einzelheiten vom Modulhandbuch abweichen.

Möchten Sie die Modulhandbücher von früheren Jahren einsehen, wenden Sie sich bitte an das Dekanats-Sekretariat. Hierbei muss erwähnt werden, dass Modulhandbücher erst mit Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse verpflichtend wurden. Für die Diplom-Abschluss-Studiengänge liegen diese daher nicht vor.

Methodenseminar

Das „Methodenseminar" ist eine Art „Container", der mit verschiedenen, individuell ausgesuchten Veranstaltungen "gefüllt" werden kann.

Die verschiedenen Angebote, die im Zuge der Methodenseminare akzeptiert werden, teilen sich auf in die vom Fachbereich 07 angebotenen Blockseminare und die für das Methodenseminar akzeptierten Veranstaltungen, wie die der HLL, Sommer-/Winterakademie und einigen Wahlpflichtfächern.

Eine Übersicht der angebotenen und akzeptierten Seminare sowie einen Termin- & Raumplan finden Sie für das entsprechende Semester jeweils rechts im Pulldown-Menü.
Anmeldung über HiO nach Veröffentlichung der Angebote ist in den HIO-Anmeldezeiträumen möglich.
Veröffentlichung Zuteilung Seminarplätze erfolgt in HiO.

Folgende Kurse der Winterakademie 2024 (Anmeldung & Info: Sommer-/Winterakademie) können für die Methodenseminare angerechnet werden.

  • Montag, 19.02.2024: Sketchnotes - komplexe Informationen leichter verstehen, länger merken, klarer kommunizieren
  • Mittwoch, 21.02.2024: Grundlagen der Gesprächsführung
  • Montag, 26.02.2024: Sustainability

Falls Sie sich angemeldet haben und einen Platz erhalten haben, beachten Sie bitte folgende Regel: Sollten Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte per Mail bis 48 Stunden vor Beginn des Seminars ab, sonst kommen Sie auf eine Sperrliste und können im laufenden Semester an keinen weiteren Seminaren mehr teilnehmen.

Allgemeines

Bitte kontrollieren Sie auch nach der ersten Zuteilung Ihren Status in HiO. Die Zuteilung erfolgt kontinuierlich im gesamten Semester, da immer wieder Plätze frei werden.
angemeldet = beworben auf Seminarplatz
angemeldet und zugelassen = Seminarplatz erhalten

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Regelung: Wer einem Blockseminar zugewiesen ist und an diesem nicht teilnimmt, ohne sich mindestens 72 Stunden (3 Tage) vorher über HiO abgemeldet zu haben, wird von allen anderen Seminaren in diesem Semester automatisch ausgeschlossen und auf eine Sperrliste gesetzt!

Die Anwesenheit bei FB07 Methodenseminaren wird auf einer TeilnehmerInnen-Liste vermerkt und im Anschluss in HiO erfasst. (Bitte berücksichtigen Sie einige Tage Bearbeitungszeit nach Seminarende)
Für externe Seminare (Sommer-/Winterakademie etc.) erhalten Sie ein Zertifikat. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Zertifikate bis zur Verbuchung eigenverantwortlich aufbewahren, da ein nachträgliches/erneutes Ausstellen oft nicht möglich ist. Weitere Infos im Dokument Vorgehensweise & Veranstaltungsangebote PO 2017

Haben Sie die geforderten Kreditpunkte für das Modul Methodenseminare erreicht, listen Sie bitte alle Leistungen, die zur Anrechnung führen sollen in der Leistungsübersicht zur Anrechnung für das Methodenseminar (Laufzettel) auf. Diese werden durch die Prüfungsausschussvorsitzenden mittels HiO oder weiterer angehängter Belege geprüft. Danach wird das Methodenseminar als Ganzes im Prüfungsbüro verbucht.
Eine Verbuchung von Teilpunkten ist nicht möglich.
Alle notwendigen Dokumente finden Sie rechts im Download Bereich.

Oberseminar

Das „Oberseminar" ist für alle Studierende der Bachelorstudiengänge Pflicht. Es ist gekoppelt an die Bachelorarbeit und daher nicht in frühere Semester vorzuziehen. Informieren Sie sich in den Richtlinien über die Details der Durchführung und melden Sie sich mit dem Online-Formular dafür an.

Prüfungsphase Sommersemester 2024

Ab sofort sind alle Infos & Änderungen im Online Portal HiO zu finden.

1.Prüfungsphase Sommersemester 24:

Anmeldephase:              26.05.2024 - 09.06.2024

Klausurphase:                 08.07.2024 - 26.07.2024

 

2.Prüfungsphase Sommersemester 24:

Anmeldephase:              25.08.2024 - 01.09.2024

Klausurphase:               16.09.2024 - 27.09.2024

Allgemeine Informationen zu Prüfungen

In den folgenden Pulldowns finden Sie Informationen weitere Inforamtionen zu Prüfungen.

Rechts im Downloadbereich finden Sie alle benötigten Formulare.

Prüfungsanträge

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Prüfungsausschuss, beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder bei den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Prüfungsbüros per E-Mail Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen oder sonstige prüfungsrechtliche Erklärungen abzugeben.

Derartige Verfahrenshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg und per Telefax oder mündlich zu Protokoll vor dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Prüfungsbüros vorgenommen werden.

Notenberechnungen

Im Downloadbereich finden Sie den Umrechnungsschlüssel von der in einer Klausur erreichten Punktzahl auf die entsprechende Note (bezogen auf eine Gesamtpunktzahl von 100).

Weiterhin bieten wir als Service Excel-Dateien an, mit deren Hilfe Sie Ihre aktuelle Durchschnittsnote oder auch eine vorläufige Gesamtnote berechnen können. Da die Berechnungen natürlich von der jeweiligen Prüfungsordnung abhängt sollten Sie darauf achten, die richtige Datei auszuwählen.

Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienzeiten

Im Downloadbereich rechts finden Sie einen Link zur Anerkennungsordnung der Hochschule Niederrhein sowie zum Merkblatt des Fachbereichs. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch und wenden sich gegebenenfalls zwecks Terminvereinbarung eines Beratungsgesprächs an den entsprechenden Prüfungsausschussvorsitzenden.

Prüfungsausschussvorsitzende

Vorsitzender des Prüfungsausschusses der deutschsprachigen Studiengänge Textiltechnologie der Spinnerei und Physik
Prof. Dr. rer. nat. Boris Mahltig
Prüfungsausschussvorsitzender des Prüfungsausschusses der englischsprachigen Studiengänge Funktionalisierung von Textilien

Wahlpflichtfächer deutsche Bachelor

In den deutschen Bachelor-Studiengängen sind der Erwerb von 10 Kreditpunkten durch sogenannte Wahlpflichtfächer vorgeschrieben. Im Studienverlaufsplan der jeweiligen Studiengänge ist ein Vorschlag für eine Verteilung der Wahlfächer aufgeführt, mit dem eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitsbelastung über alle Semester erreicht wird. An diese Verteilung müssen sich die Studierende nicht halten, allerdings ist es empfehlenswert, erst ab dem 3. Semester Wahlfächer zu belegen Welche Fächer dafür belegt werden, ist den Studierenden überlassen. Es gibt hierbei zwei grundlegend verschiedene Situationen: entweder Sie belegen Fächer aus dem jedes Semester neu angebotenen Wahlpflichtkatalog oder Sie belegen ein Pflichtfach eines anderen Studienschwerpunktes, welches in Ihrem Curriculum nicht Pflichtfach ist. Welche Fächer hier konkret genutzt werden können haben wir auf einer Liste zusammen gestellt, die im Download-Bereich unter "Bekanntmachungen" abgerufen werden kann.

BAFÖG-Bescheinigungen

Bescheinigungen für das Bafög-Amt stellen die Schwerpunktleiter aus. Deren Namen und Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite "Kontakte" unter dem unten angegebenen Link. Eine Übersicht über die Leistungen, die erbracht sein müssen, um die Bescheinigung zu erhalten finden Sie im Dokument "Anforderungen BAFÖG-Bescheinigungen" rechts im Pulldown "Bekanntmachungen".

Schwerpunktleiter

Master-Zulassung

Ab dem SS 2016 hat der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik das Zulassungsverfahren zu den Masterstudiengängen "Textile Produkte" und "Management of Textile Trade and Technology" geändert. Das neue Verfahren ist in eigenen Ordnungen festgeschrieben.

Die Details der Punktevergabe und zu den Anforderungen haben wir auf einer eigenen Seite zusammen gefasst.

 

Master Zulassungsverfahren

Informationsveranstaltungen

Jeweils zum Beginn des Wintersemesters bieten die Prüfungsausschussvorsitzenden Informationsveranstaltungen zu Studium und Prüfungsordnung an. Dabei werden getrennte Veranstaltungen für die englischsprachigen Studiengänge, sowie für die Erstsemester und die Studierenden in höheren Semestern in den deutschen Studiengängen durchgeführt. Eine Kopie der Präsentationen finden Sie im rechten Downloadbereich.

Häufige Fragen

Hier finden Sie eine Reihe von häufig geäusserten Fragen und Antworten.

FAQ Seite

Prüfungsausschuss

Für die Organisation der Prüfungen und die in der Prüfungsordnung definierten Aufgaben ist ein Prüfungsausschuss zuständig. Er ist ein unabhängiges Organ der Hochschule Niederrhein und Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Er besteht aus der oder dem Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern. Die oder der Vorsitzende, die oder der stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder werden aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren, ein Mitglied aus dem Kreis der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden vom Fachbereichsrat gewählt.

Der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik hat zwei Prüfungsausschüsse, einen für die deutschsprachigen Studiengänge und einen für die englischsprachigen Studiengänge.

Prüfungsausschussvorsitz deutscher PA

Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Weide
Stellvertreter: Prof. Dr. Anne Schwarz-Pfeiffer

Email

Prüfungsausschussvorsitz englischer PA

Vorsitzender: Prof. Dr. Mahltig
Stellvertreter: Prof. Dr. Ernst

Email

Studieneingangsphase - höhere Semester/Nachmelder

Alle Studierende in den Bachelorstudiengängen müssen im ersten Semester ein Testat in der Studieneingangsphase (SEP) erweben.

Unter anderem ist dieses Testat auch erforderlich um an der Lehrveranstaltung Projekte im 5. Semester teilzunehmen.

Alle Studierende welche die SEP bisher nicht belegt oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können diese jeweils im kommenden Wintersemester nachholen. Dazu melden Sie sich spätestens im jeweiligen Sommersemester bis zum 31.8. für das kommende Wintersemester über das Formular an.

Die SEP beinhaltet

  • die eigenständige Vorbereitung zum Wordtest mit Videotutorials (moodle)
  • Wordtest
  • Gruppenarbeit Bibliotheksrecherche mit anschließender Präsentation

Bitte beachten Sie, dass die SEP schon in der Einführungswoche des Wintersemesters startet. Hier erfolgt die Gruppeneinteilung für die Bibliotheksrecherche. Ebenfalls erhalten Sie in den Veranstaltungen in der Einführungswoche allgemeine Informationen zur SEP, Informationen zum zeitlichen Ablauf der SEP und eine Einführung in die Bibliothek.

 

Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit und nutzen Sie die angeführten Beispiele und Musterdateien.

Informationen zu prüfungsrechtlichen Fragen der Abschlussarbeit und zu formalen Vorgaben des Aufbaus finden Sie als PDF-Datei unter "Formales". Dank Frau Prof. Dr. Ständer können wir dort auch einen ausführlichen Leitfaden, insbesondere auch zu Zitierweisen, zum Download anbieten.

alte Abschlussarbeiten

Sie haben die Möglichkeit, die Abschlussarbeiten unseres Fachbereichs in der Bibliothek einzusehen. Wir archivieren die Arbeiten seit 2012 in der Bibliothek und sie können über die dortige Katalogsuche recherchiert werden.

Einige wichtige Anmerkungen zu den  Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten:

Die überwiegende Anzahl unserer Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten wird in Kooperation mit Firmen aus der Industrie erstellt. Ihr Inhalt ist daher oft mit firmeninternen Informationen versehen oder enthält neue, innovative Ansätze, die natürlich nicht der allgemeinen Öffentlichkeit preisgegeben werden können. Daher sind viele Arbeiten "gesperrt", können also weder ausgeliehen noch eingesehen werden. Bei Fragen zum Themengebiet wenden Sie sich am besten bitte direkt an die Referentin / den Referenten der Arbeit. In besonders kritischen Fällen ist nicht einmal die Veröffentlichung des Themas an dieser Stelle gestattet, das ist aber die ganz seltene Ausnahme. Grundsätzlich werden die Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten nicht ausgeliehen.

Nicht gesperrte Abschlussarbeiten sind in der Bibliothek einsehbar und teilweise ausleihbar. Bitte recherchieren Sie im Online-Katalog (siehe Link unten) und fragen bei Interesse an der Ausleihe nach. Beachten Sie die entsprechenden Öffnungszeiten der Bibliothek.

OnlineKatalog DigiBib

Verwendung des HN-Logos

Im Vorfeld der Abschlussarbeit sind einige Fragen zu klären. Häufig wird nach der Verwendung des Hochschul-Logos auf Seiten der Abschlussarbeit gefragt. Das ist grundsätzlich verboten. Die offizielle Position der Hochschule für Studierende ist:

  • Das Hochschul-Logo darf nur für eigene dienstliche Zwecke der Hochschule verwendet werden.
  • Außerhalb der Hochschule darf das Hochschul-Logo lediglich von Kooperationspartnern genutzt werden, mit denen eine offizielle Kooperationsvereinbarung (z.B. im Ausbildungs- oder Forschungsbereich) besteht.
  • Hierfür gibt es auch den Logo-Nutzungsvertrag
  • Eine Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit ist Eigentum des Studierenden bzw. Absolventen und kein dienstliches Dokument. Daher darf auf diesen Arbeiten das Hochschul-Logo nicht platziert werden.
Logo - Nutzungsvertrag

Fragen und Antworten

Häufig geäußerte Fragen und deren Antworten haben wir auf einer eigenen Seite zusammen gestellt

FAQ Seite

Studienarbeiten

Studienarbeiten sind in allen Studienverlaufsplänen der Bachelor-Studiengänge verpflichtend. Sie werden jedes Semester angeboten. Am Ende des vorhergehenden Semesters wird die Liste der angebotenen Themen veröffentlicht. Eine Bewerbung ist ausschließlich per Online-Formular möglich und nicht direkt über die Lehrenden. Bitte beachten Sie auch die veröffentlichten Richtlinien.

Die angebotenen Themen finden Sie im rechten Downloadbereich.

Bitte beachten Sie auch den unten eingestellten Zeitablauf der hier folgt und nutzen Sie das Anmeldeformular darunter.

Zeitplan Studienarbeiten Sommersem. 2024

Der Ablauf ist wie folgt:

21.02.24 – 20.03.24 (Mitternacht) (4 Wochen)
Erste Bewerbungsphase auf angebotene Themen der Studienarbeiten.

21.03.24  
Die Themenzuordnung wird veröffentlicht.

21.03.24 – 29.03.24(Mittnacht)
Zweite Bewerbungsphase auf noch freie Studienarbeitsthemen.
Falls Sie keinem Thema zugeordnet wurden, oder Sie ein anderes Thema bearbeiten möchten, können Sie sich in der zweiten Bewerbungsphase erneut auf noch freie Themen bewerben.

02.04.24 (Dienstag der ersten Vorlesungswoche)
Veröffentlichung der endgültigen Zuordnung zu Themen nach der 1. und 2. Bewerbungsphase.

22.04.24 – 05.05.24 (Mitternacht)
Verbindliche Prüfungsanmeldung. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Ein Rücktritt ist nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr möglich!

 08.07.24 (Erster Montag Prüfungsperiode SoSe 2024) Abgabefrist Studienarbeiten

 

                                

Projekte

Studentische Projekte sind wichtige Bausteine im Studium am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik, sowohl in den Bachelor- als auch in den Master-Studiengängen.

Hier erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten und interessante Ergebnisse und können sich zu bestimmten Zeiten für die 5.-Semesterprojekte anmelden.

Master F&E-Projekte

Für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Master-Studiengängen gibt es durch den Prüfungsausschuss festgelegte Regularien, die Sie hier einsehen können. Ihnen entnehmen Sie unter anderem, dass man sich zwingend für ein solches F&E-Projekt bei Prof. Dr. Mahltig schriftlich anmelden muss. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich. Laden Sie es herunter, füllen es aus und unterschreiben es zusammen mit der*dem Themensteller*in. Danach reichen Sie es bei Prof. Dr. Mahltig ein.

In den ab dem WS 17/18 neu eingeführten Prüfungsordnungen "PO 2017" werden die F&E-Projekte benotet.

Projekte (5. Semester)

Liebe Studierende,

ab den 08.04. können Sie sich für die Projekte im kommenden Wintersemester 24/25 anmelden.

Informationen und Online-Anmeldung:

  • Informationen zu der Projektveranstaltung finden Sie direkt rechts im Pulldown Projekte (5.Sem) - Folien Info (deu/eng)
  • Bei Fragen, wenden Sie sich an Prof Weide/Prof. Zöll
  • Ab 08.04.2024 ist die Online-Anmeldung zu Projekten auf dieser Webseite möglich

Kick-off Meeting  und weitere Termine:

  • Datum 26.09.24 um 8:15 Uhr: Zoom-Auftaktveranstaltung mit Anwesenheitskontrolle, Informationen über Projekteveranstaltung, Zulosung der Projekte-Teams, Wahl der Projektleiter/innen in den Gruppen; Ende etwa 12:00 Uhr
  • Datum 26.09.24 um 13:00Uhr: Zoom-Infoveranstaltung für alle Projektleiter/innen; die anderen Teammitglieder führen erste Recherchen zum Thema durch; Ende etwa 16:00 Uhr
  • Datum 27.09.23 um 8:15 Uhr bis ca. 16:00 Uhr: erste Teamsitzungen per Zoom
    (mit Anwesenheitspflicht), interne Organisation, Besuch durch Themensteller
  • Jeden Mittwoch jour-fix ab Datum 02.10.24 ab 16:00 Uhr (teamspezifisch oft ab 14:00 Uhr) bis 18:00 Uhr Teammeeting mit Anwesenheitspflicht

 

Die Anmeldungen zu den Projekten entnehmen Sie bitte der Datei rechts im Pulldown-Menue.

Praxis- und Auslandsstudiensemester

Einer der großen Stärken des Studiums am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik ist die Praxisnähe. Folgerichtig ist ein Semester verpflichtend als Praxissemester oder als Auslandsstudiensemester abzuleisten. Sie haben die Wahl, ob Sie das Praxissemester im In- oder Ausland ableisten wollen.

Hier finden Sie eine Fülle von Informationen und Kontakten zu Ihren jeweiligen Möglichkeiten. 

Allgemeines

Die Praxisstelle bzw. die Hochschule im Ausland wird von Ihnen selbstständig ausgewählt.

Ein Anspruch auf Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht.

Das Praxis-/ Auslandsstudiensemester muss im Prüfungsamt schriftlich beantragt und genehmigt werden.

Zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester wird auf Antrag zugelassen, wer mindestens 89 Kreditpunkte erworben hat.


Während des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden Sie von einer Professorin/ einem Professor seitens des Fachbereichs betreut. Diese/r beurteilt die Eignung der Praktikumsstelle bzw. spricht mit Ihnen die im Auslandsstudiensemester zu belegenden Veranstaltungen ab. Den/die betreuende/n Professor/in können Sie selbst aussuchen und zu Ihrem Vorhaben ansprechen.


Für die erfolgreiche Ableistung des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden 30 Kreditpunkte zuerkannt.


Im Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Praxis-/ Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Partnerhochschule bzw. des Praktikumszeitraums die Semester- bzw. Prüfungszeiträume. Hier kann es zu Überschneidungen kommen.

Praxissemester (im Ausland)

Das Praxissemester soll Ihnen ermöglichen durch praktische Mitarbeit in einem Unternehmen der Textil- oder Bekleidungsindustrie, oder einem anderen geeigneten Bereich, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und Sie an die spätere berufliche Tätigkeit heranzuführen.

Wenn Sie sich für ein Praxissemester im Ausland entscheiden, gibt es verschiedene Programme zur Förderung des Aufenthalts.

Recherche:

Regelmäßig werden auf der Homepage des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik Stellen- und Praktikumsangebote publiziert. Für Tipps und Empfehlungen wenden Sie sich bitte an die Professor/innen Ihres entsprechenden Interessenschwerpunktes oder kontaktieren Sie ggf. die Studienschwerpunktleiter.

Praxissemester im Ausland:

Für Praktika innerhalb des EU-Auslandes besteht die Möglichkeit Ihren Aufenthalt über ERASMUS+ Studierendenmobilität Praktikum fördern zu lassen. Außerhalb der EU können Sie sich auf das Förderprogramm PROMOS bewerben. Bitte beachten Sie dazu die Bewerbungszeiträume. Des Weiteren finden Sie mehr Informationen hierzu auf den Seiten des International Office (IO).

Zur Online-Bewerbung für ERASMUS+ Studierendenmobilität Praktikum kommen Sie hier


Für einen Auslandsaufenthalt sind Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 der Arbeitssprache erforderlich, dies kann auch im Abiturzeugnis nachgewiesen sein. Informieren Sie sich hierzu auch über mögliche Vorgaben oder Voraussetzungen des Praktikumsbetriebs. Für Sprachzertifikate sprechen Sie bitte das Sprachenzentrum der Hochschule Niederrhein an.


Vor dem Aufenthalt:
Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Praxisstelle Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Leiten Sie bitte auch den abgeschlossenen Praktikantenvertrag (in Kopie) an Ihre Betreuerin/ Ihren Betreuer weiter, diese/r muss mit dem „Antrag auf Zulassung" im Prüfungsamt eingehen. Mit der Abgabe der Unterlagen im Prüfungsamt wird über die Zulassung zum Praxissemester entschieden.

Nach dem Aufenthalt
Nach Abschluss des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters ist ein ca. 20-seitiger Bericht zu erstellen und zeitnah der Betreuerin/ dem Betreuer vorzulegen. Zusätzlich muss ein Praktikumszeugnis/ -bestätigung vorliegen. Diese Dokumente, sowie der ausgefüllte „Belegbogen zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester" sind über die Betreuerin/ den Betreuer an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Dort kann das Praxissemester verbucht werden. 

FAQs zum Praktikum

Beginn
Was muss ich erfüllen, um zum Praxissemester zugelassen zu werden?
Bei einem Praxissemester muss ein geeigneter Praxisplatz vorhanden sein. Die Praxisstelle wird selbständig ausgewählt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht. Über die Eignung des Praxisplatzes entscheidet die Betreuerin/ der Betreuer.

Darf das Praxissemester schon in der vorlesungsfreien Zeit beginnen oder muss es mit Beginn des Semesters starten?
er Zeitpunkt des Beginns ist nicht festgelegt. Somit kann das Praxis-/ Auslandsstudiensemester durchaus schon in den Ferien oder auch mitten im Semester starten. Wichtig ist nur, dass der gesamte Zeitraum als nicht gestückelte Phase zusammenhängt. Beachten Sie ggf. Überschneidungen mit unseren Prüfungsphasen, wie Sie das regeln bleibt Ihnen überlassen.

Muss das Praxissemester unbedingt in dem im Studienverlaufsplan vorgesehenen Semester abgeleistet werden oder kann man es auch früher oder später durchführen?
Im Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Praxissemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Sie die Voraussetzung von 89 erworbenen Kreditpunkten erfüllen.

Betreuerin/ Betreuer
Wofür ist der Betreuer/ die Betreuerin zuständig?
er Betreuer/ die Betreuerin sollte Sie bei Unklarheiten und Problemen während des Praxissemesters beraten und unterstützen. Er/ sie entscheidet nach Abschluss des Semesters im Regelfall auch über die Anerkennung der Studienleistung (Kreditpunkte, Zeugnis, Bericht).

Zusätzliches Praktikum
Ist ein zusätzliches Praxissemester möglich?
Prinzipiell ist ein Praktikum zusätzlich zu einem bereits absolvierten und anerkannten Praxissemester möglich. Sollten Sie ein zusätzliches Praktikum absolvieren, werden Ihnen keine weiteren Kreditpunkte zuerkannt. Bedenken Sie, dass viele Firmen eine Bescheinigung wünschen, dass das Praktikum ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Eine solche Bescheinigung kann NICHT ausgestellt werden, wenn vorher bereits ein Praxis-/Auslandsstudiensemester angerechnet worden ist.

Anmeldung und Zulassung
Welche Formulare müssen abgegeben werden und wo? Welche Fristen sind einzuhalten?
Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Praxisstelle Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet. Leiten Sie bitte auch den abgeschlossenen Praktikantenvertrag an Ihre Betreuerin/ Ihren Betreuer weiter, dieser muss mit dem „Antrag auf Zulassung" im Prüfungsamt eingehen. Mit der Abgabe der Unterlagen im Prüfungsamt wird über die Zulassung zum Praxissemester entschieden. Spezielle Fristen für die Einreichung des Antrags gibt es nicht.

Dauer Praktikum
Wie lang muss das Praktikum sein?

Der Praktikumszeitraum muss zusammenhängend mindestens 20 Wochen umfassen. Ein Aufteilen auf mehrere Teile (z.B. in den Semesterferien) und bei verschiedenen Firmen ist nicht möglich. Sollten Sie während des Praxissemesters Urlaub nehmen, um z.B. an der Hochschule die Klausurenphase wahrzunehmen, stehen Ihnen bis zu 2 Wochen Urlaub zu. Sollten Sie diesen Urlaub in Anspruch nehmen, verlängert sich das Praxissemester entsprechend. Sollten im Verlauf des Praxissemesters ernsthafte Schwierigkeiten auftreten, z. B. Insolvenz des Unternehmens, unzumutbare Arbeitsbedingungen, dann ist es möglich, das Praktikum in einem anderen Unternehmen fortzusetzen. In diesem Fall sollte jedoch frühestmöglich Ihr Betreuer eingebunden werden, sowie Kontakt zu den Prüfungsausschussvorsitzenden aufgenommen werden.

Abschluss und Anrechnung
Was muss ich am Ende des Praxissemesters erfüllen, damit mir die Kreditpunkte gutgeschrieben werden?

Es ist ein Bericht zu erstellen und beim Betreuer/ der Betreuerin abzugeben. Der Zeitpunkt, wann der Bericht abzugeben ist, ist nicht genau festgelegt, sondern sollte mit der Betreuerin/ dem Betreuer abgestimmt werden. Eine Abgabe sollte aber zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie z. B. Ihre Abschlussarbeit nicht anmelden können, wenn diese Leistung nicht in Ihrem Statusbogen verbucht ist.
Weiterhin ist beim Praxissemester ein Zeugnis über die erbrachten Studienleistungen abzugeben. Schlussendlich sollte zusammen mit dem Bericht der Belegzettel dem Betreuer/ der Betreuerin zur Unterschrift und Weitergabe an den Prüfungsausschussvorsitzenden abgegeben werden.

Bericht
Wie viele Seiten soll der Bericht zum Praxissemester umfassen? Welche Vorgaben gibt es? Wann muss er abgegeben werden?

Als Richtwert für den Umfang des Berichts sind 20 Seiten definiert. Die Abgabe soll nach Möglichkeit zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Praxissemesters bei dem/der Betreuer/in erfolgen. Inhaltliche und formale Fragen sind mit ihm/ihr zu klären, orientieren sich aber in der Regel an den formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten.

Benotung
Wird das Praxissemester benotet?

Nein, Sie bekommen bei erfolgreichem Bestehen des Praxissemesters 30 Kreditpunkte zuerkannt.

Abbruch
Ich habe mein Praxissemester leider nicht zu Ende gebracht - kann ich es noch einmal wiederholen? Oder kann ich auch ganz darauf verzichten und den Studienabschluss ohne Praxissemester machen?

Das Praxissemester kann einmal als Ganzes wiederholt werden. Dabei darf auch ein Wechsel zwischen Inlandspraxis-, Auslandspraxis- und Auslandsstudiensemester erfolgen. Ganz auf das Praxissemester zu verzichten ist nicht möglich. Es ist ein Pflichtteil des Studiums. Um einen Studienabschluss zu erlangen, muss es absolviert werden. Achtung: Im Gegensatz zu Fachprüfungen hat man nur insgesamt zwei Versuche. Würde man zweimal scheitern, wäre eine Exmatrikulation die Folge!

Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Praxissemester?

  • Auslands-BAföG
  • ERASMUS (innerhalb Europas für Partnerhochschulen
  • Promos (außerhalb Europas)
  • DAAD und HAW Stipendien

Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Auslandstutorin nach der für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmöglichkeit. Auf der Internetseite des International Office unserer Hochschule finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Semestergebühren
Kann ich die Semestergebühr einsparen während des Praxissemesters?

Nein, da dies ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Sie können sich jedoch den Betrag für das Semesterticket rückerstatten lassen, wenn Sie bescheinigen können, dass Sie sich im Ausland oder einem anderen Bundesland aufhalten. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Asta der Hochschule. Dort bekommen Sie ein Formular mit dem Sie die Rückerstattung der Gebühren für den öffentlichen Nahverkehr beantragen können.

Gleichzeitig Prüfungen
Kann ich in dem Semester, in dem ich das Praxissemester mache, noch Prüfungen an unserer Hochschule schreiben, wenn ich früh genug zurückkomme?

Sie können an den Prüfungen der Hochschule Niederrhein teilnehmen, wenn Sie das zeitlich hinbekommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Prüfungszeiten und vor allem auch über die Anmeldephasen für die Prüfungen. Beachten Sie dabei auch insbesondere, dass Sie für die Anmeldung eine gültige TAN-Nummern benötigen.

Vorgaben
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Praxissemesterstelle?

Eine Vorgabe, dass Studierende der Bekleidungstechnik in einer Bekleidungs- oder Textilfirma das Praxissemester ableisten müssen, gibt es nicht. In der Prüfungsordnung heißt es lediglich "... in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis ...". Auch hinsichtlich der Tätigkeiten in der Praxissemesterstelle ist bewusst ein breiter Spielraum vorhanden. Das heißt, dass Sie Praktika in all den Arbeitsfeldern durchführen können, die mit einzelnen Fächern Ihres Studienganges oder mit typischen zukünftigen Arbeitsgebieten zu tun haben sollten; klären Sie dies mit Ihrem Betreuer ab!
Vor Beginn des Praxissemesters ist ein Vertrag mit der Firma abzuschließen und dem Betreuer bzw. dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Im Prüfungsamt und auf unseren Internetseiten kann man Vordrucke erhalten, diese sind aber nicht vorgeschrieben. Wenn eine Firma eigene Verträge benutzen möchte, die die geforderten inhaltlichen Elemente aufweisen, ist dies erlaubt.
Der Zeitraum des Praxissemesters muss zusammenhängend 20 Wochen umfassen.

Praktikumsplätze
Gibt es eine Liste von Firmen, bei denen ich ein Praktikum absolvieren kann?

Nein, so eine Liste liegt nicht vor. Sie können sich bei Ihren Studienschwerpunktleitern informieren oder den Stellenmarkt auf der Webseite des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik durchstöbern. Abgesehen davon gibt es zahlreiche Internetseiten (z.B. „Wer liefert was?“) der Textil- und Bekleidungsbranche, die auf ihren Stellenmärkten immer wieder Praktikumsangebote ausschreiben. Darüber hinaus sollten Sie sich nach Firmen informieren, die Ihr Interessengebiet oder Ihren Studienschwerpunkt abdecken und kontaktieren Sie diese eigenständig. Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz ist immer mit viel Eigeninitiative verbunden. Auch Messen oder Veranstaltungen wie die MG zieht an können hilfreich sein, um wichtige Kontakte zu knüpfen.

Auslandsstudiensemester

Anstelle des Praxissemesters kann auch ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule oder Universität absolviert werden. Das Auslandsstudium soll insbesondere dazu dienen, Kenntnisse in der gewählten Studienrichtung zu vertiefen, die interkulturelle Kompetenz und das globale Denken zu fördern, sowie die Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes zu verbessern.

Für ein Ausslandsstudiensemester haben Sie die Möglichkeit zwischen den Partnerhochschulen und -universitäten der HSNR zu wählen oder als Freemover eigenständig Ihren Auslandsaufenthalt zu organisieren. Die Anmeldung Auslandsstudiensemester an einer Partnerhochschule läuft über das Mobility Online Tool.

Möchten Sie innerhalb des EU-Auslands studieren, so erfolgt die Förderung an den EU-Partnerhochschulen über ERASMUS+ Studium und auch die Anmeldung über das das Mobility Online Tool. 

Das Auslandsstudium an einer Partnerhochschule  Durch die Anmeldung über ERASMUS+ Studium bzw. PROMOS  bewerben Sie sich automatisch für die jeweilige finanzielle Förderung. Für weitere Informationen, auch bezüglich der Option als Freemover ins Ausland zu reisen, besuchen Sie bitte die Website des International Office (IO).

Recherche und Partnerhochschulen:
Bei allen Partnerschaften steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Wichtig ist somit das frühzeitige Einholen von Informationen, eine frühzeitige Bewerbung und ggf. die Auswahl einer Alternative.
Für einen Auslandsaufenthalt sind Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 der Arbeitssprache erforderlich, dies kann auch im Abiturzeugnis nachgewiesen sein. Zahlreiche unserer Partnerhochschulen bieten Lehrveranstaltungen in englischer Sprache an. Bitte recherchieren Sie bei Ihrer Wunschhochschule auf der Internetseite nach Kursmaterial. Zudem beachten Sie die Hinweise für den Sprachnachweis an der Partnerhochschule. Im Sprachenzentrum können Sie entsprechende Sprachzertifikate machen.

Studierende des TCM-Studiengangs benötigen keinen weiteren Sprachnachweis für die Unterrichtssprache Englisch.
Den Zugang zur Datenbank der internationalen Hochschulkooperationen/ Partnerhochschulen der HSNR finden Sie hier:

Datenbank Partnerhochschulen

​​​​​​​​​​​​​​Vor dem Aufenthalt:
Infos zu Unterkunft, Versicherung, etc erhalten Sie in der Regel von der Partnerhocschule.
Die Auswahl an Kursen muss in Form eines Learning Agreements schriftlich festgehalten werden. Dazu tragen Sie im Online Mobility Tool Ihre Kurswahl ein. Es müssen mind. 20KPs durch erfolgreich absolvierte Prüfungen an der Gasthochschule erbracht werden

Änderungen im Semester:
Kurswahländerungen erfolgen auch über das Mobility Online Tool über "Changes during the mobility" mit Zustimmung der Heimathochschule.

Nach dem Aufenthalt:
Nach Ende des Auslandsstudiensemesters wird ein ca. 20-seitiger Bericht über den Aufenthalt an die Betreuerin/ den Betreuer zeitnah abgegeben, für den weitere 10 Kreditpunkte vergeben werden können. Somit werden Ihnen bei Anerkennung des Auslandsstudiensemesters durch den Prüfungsausschuss 30 Kreditpunkte zuerkannt. Denken Sie bitte daran, dass die im Gastland erbrachten Punkte evtl. in ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) umgerechnet werden müssen.

FAQs zum Auslandsstudiensemester

Beginn/ Zeitpunkt
Was muss ich erfüllen, um zum Auslandssemester zugelassen zu werden?

Für ein Auslandsstudiensemester ist die Zulassung durch die ausländische Hochschule einzuholen. Mit der Betreuerin / dem Betreuer sind die zu belegenden Fächer abzustimmen.

Muss das Auslandsstudiensemester unbedingt in dem im Studienverlaufsplan vorgesehenen Semester abgeleistet werden oder kann man es auch früher oder später durchführen?
m Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Sie die Voraussetzung von 89 erworbenen Kreditpunkten erfüllen.

Betreuerin/ Betreuer
Wofür ist der Betreuer/ die Betreuerin zuständig?

Der Betreuer/ die Betreuerin sollte Sie bei Unklarheiten und Problemen während des Auslandsaufenthaltes beraten und unterstützen. Er/ sie entscheidet nach Abschluss des Semesters im Regelfall auch über die Anerkennung der Studienleistung (Kreditpunkte, Zeugnis, Bericht).

Zusätzliches Auslandsstudiensemester
Ist ein zusätzliches Auslandsstudiensemester möglich?

Prinzipiell ist es möglich ein Auslandssemester zusätzlich zu einem bereits absolvierten und anerkannten Praxissemester zu machen. Im Falle eines zusätzlichen Auslandsstudiensemesters können Ihnen unter Umständen Kurse anerkannt werden, wenn diese inhaltlich zu ca. 80% mit den hiesigen übereinstimmen. Zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschussvorsitzenden ihres entsprechenden Studiengangs.

Anmeldung und Zulassung
Welche Formulare müssen abgegeben werden und wo? Welche Fristen sind einzuhalten?

Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Gasthochschule Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet. Wenn Sie ein Auslandsstudiensemester über Erasmus durchführen, dann müssen die Online-Bewerbung, sowie das Learning Agreement vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst über das Online Mobility Tool anmelden, den entsprechenden Link finden Sie auf der Seite des International Office unter „ERASMUS+ Studienmobilität“.

Dauer Auslandssemester
Wie lang muss das Auslandsstudiensemester sein?

Zur Anerkennung des Auslandsstudiensemesters ist hier Voraussetzung, dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben. Dies kann z. B. auch in einem Trimester erfolgen und ist damit unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Bitte informieren Sie sich fristgerecht nach den Vorlesungs-/ Semesterzeiten der Gasthochschule und berücksichtigen Sie ggf. Umrechnungsfaktoren von hochschulspezifischen Kreditpunkten in das ECTS-System.

Abschluss und Anrechnung
Was muss ich am Ende des Auslandsstudiensemesters erfüllen, damit mir die Kreditpunkte gutgeschrieben werden?

Es ist ein Bericht zu erstellen und beim Betreuer/ der Betreuerin abzugeben. Der Zeitpunkt, wann der Bericht abzugeben ist, ist nicht genau festgelegt, sondern sollte mit der Betreuerin/ dem Betreuer abgestimmt werden. Eine Abgabe sollte aber zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Auslandsstudiensemesters erfolgen. Schlussendlich sollte zusammen mit dem Bericht der Belegzettel dem Betreuer/ der Betreuerin zur Unterschrift und Weitergabe an den Prüfungsausschussvorsitzenden abgegeben werden.

Bericht
Wie viele Seiten soll der Bericht zum Auslandsstudiensemester umfassen? Welche Vorgaben gibt es? Wann muss er abgegeben werden?

Als Richtwert für den Umfang des Berichts sind 20 Seiten definiert. Die Abgabe soll nach Möglichkeit zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Auslandsstudiensemesters bei dem/der Betreuer/in erfolgen. Inhaltliche und formale Fragen sind mit ihm/ihr zu klären, orientieren sich aber in der Regel an den formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten.

Benotung
Wird das Auslandsstudiensemester benotet?

Nein, Sie bekommen bei erfolgreichem Bestehen des Auslandsstudiensemesters 30 Kreditpunkte zuerkannt. Hierbei spielen auch die im Auslandsstudiensemester erreichten Noten keine Rolle, es müssen aber in ausreichendem Maße Prüfungen bestanden werden.

Abbruch
Ich habe mein Auslandsstudiensemester leider nicht zu Ende gebracht - kann ich es noch einmal wiederholen? Oder kann ich auch ganz darauf verzichten und den Studienabschluss ohne Praxissemester machen?

Das Auslandsstudiensemester kann einmal als Ganzes wiederholt werden. Dabei darf auch ein Wechsel zwischen Inlandspraxis-, Auslandspraxis- und Auslandsstudiensemester erfolgen. Ganz auf das Praxissemester zu verzichten ist nicht möglich. Es ist ein Pflichtteil des Studiums. Um einen Studienabschluss zu erlangen, muss es absolviert werden. Achtung: Im Gegensatz zu Fachprüfungen hat man nur insgesamt zwei Versuche. Würde man zweimal scheitern, wäre eine Exmatrikulation die Folge!

Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Auslandsstudiensemester?

  • Auslands-BAföG
  • ERASMUS (innerhalb Europas)
  • Promos (außerhalb Europas)
  • DAAD Stipendien

Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Auslandstutorin nach der für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmöglichkeit. Auf der Internetseite des International Office unserer Hochschule finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Semestergebühren
Kann ich die Semestergebühr einsparen während des Auslandstudiensemesters?

Nein, da dies ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Sie können sich jedoch den Betrag für das Semesterticket rückerstatten lassen, wenn Sie bescheinigen können, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Asta der Hochschule. Dort bekommen Sie ein Formular mit dem Sie die Rückerstattung der Gebühren für den öffentlichen Nahverkehr beantragen können.

Gleichzeitig Prüfungen
Kann ich in dem Semester, in dem ich das Auslandsstudiensemester mache, noch Prüfungen an unserer Hochschule schreiben, wenn ich früh genug zurückkomme?

Sie können an den Prüfungen der Hochschule Niederrhein teilnehmen, wenn Sie das zeitlich hinbekommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Prüfungszeiten und vor allem auch über die Anmeldephasen für die Prüfungen. Beachten Sie dabei auch insbesondere, dass Sie für die Anmeldung eine gültige TAN-Nummern benötigen.

Inhalte Auslandssemester
Muss ich beim Auslandsstudiensemester Kurse wählen, die exakt mit meinem Studieninhalt übereinstimmen?

Nein, Sie können auch Kurse wählen, die im weitesten Sinne mit Ihrem Studienschwerpunkt übereinstimmen. Außerdem können Ihnen auch Sprachkurse etc. anerkannt werde, allerdings maximal 2 Kreditpunkte. Bitte stimmen Sie ihre Kurswahl frühzeitig mit dem Auslandsbeauftragten/ Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin ab.

Prüfungen im Auslandssemester
Was passiert, wenn eine Prüfung nicht bestanden wird?

Man sollte zur Sicherheit immer etwas mehr als die notwendigen 20 Kreditpunkte belegen. Im Einzelfall und bei Vorliegen ernsthafter und nachvollziehbarer Gründe kann das Semester u. U. auch anerkannt werden, wenn weniger Kreditpunkte erworben wurden; dies kann jedoch nur Ihr Betreuer mit den Prüfungsausschussvorsitzenden klären. Liegen keine plausiblen Gründe vor, weshalb weniger als 20 ECTS-Kreditpunkte erworben worden sind, kann das Auslandsstudiensemester nicht anerkannt werden.


ERASMUS-Programm
Welche Voraussetzungen gibt es für eine ERASMUS-Bewerbung?

  • Ordentlicher Studierender der HS-Niederrhein
  • Mindestens 3. Fachsemester
  • Gute Sprachkenntnisse der Lehrsprache (Sprachniveau B2)
  • Förderung einer von Studiendauer 3-12 Monate

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschule haben, der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik wählt die Teilnehmer nach verschiedenen Kriterien aus (Leistung, Anzahl der Studienplätze, bisherige Studiendauer u.a.) oder lehnt eine Förderung ab.

Welche Unterlagen werden für die ERASMUS+ Bewerbung benötigt?
Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen. Falls von der Gasthochschule nicht anders gefordert, werden für die Erasmus-Bewerbung folgende Dokumente benötigt:

  • Ein Motivationsschreiben
  • Sprachnachweis (mind. B2 der jeweiligen Lehrsprache, bitte erkundigen Sie sich auch hier zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen)
  • Transcript of Records (ToR)
  • Learning Agreement (LA)

Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung für ERASMUS+ über das Online Mobility Tool. Den Link sowie weitere Informationen, finden Sie auf der Webseite des International Office unter „ERASMUS+ Studierendenmobilität Studium“.

Wann sind Bewerbungsfristen für das ERASMUS-Programm? 

Die Fristen der Hochschule Niederrhein sind wie folgt: Wintersemester: Eingang spätestens 1.Mai Sommersemester: Eingang spätestens 1. Oktober. Es gibt jedoch Hochschulen, deren Fristen früher enden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Transcript of Records und Learning Agreement Was sind ‚Transcript of Records' (ToR) und ‚Learning Agreement' (LA)?

Transcript of Records: Ist eine Liste, die aufzeigt welche Kurse an der Heim-Universität besucht wurden und welche Kreditpunkte vor dem Auslandsstudiensemester erlangt wurden. Daraus ist also ersichtlich, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Das kann entweder unser Statusbogen sein (Prüfungsamt) oder dessen Übersetzung. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Übersicht über die Kurse (incl. ECTS-Kreditpunkte) beizufügen, die im Semester vor Antritt des Auslandsemesters absolviert werden. Bitte wenden Sie sich zur Übersetzung frühzeitig an den ‚English Document Service' des Studierendenservices in Krefeld. Sie können das Transcript of Records, so fern auf Englisch benötigt und nur auf Deutsch im Prüfungsamt erhältlich auch eigenständig übersetzen. Dieses muss dann aber vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden.

Learning Agreement: Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen der/dem Studierenden, der entsendenden Hochschule und der Gasthochschule. Das Learning Agreement enthält eine Auflistung der Kurse, die im Ausland besucht werden sollen. Oft muss das Learning Agreement vor Ort an der Gasthochschule noch geändert werden, weil Sie, aus welchen Gründen auch immer, sich für andere Kurse entscheiden. Dies sollte jedoch immer mit Ihrem Betreuer abgestimmt sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Darüber hinaus sind Änderungen offiziell über die International Offices der beteiligten Hochschulen zu dokumentieren (Formblatt).
Kurswahl an der Gasthochschule

Was tun, wenn von Gasthochschulen keine Kurse zu finden sind?

Bitte erkundigen Sie sich an der Gasthochschule nach dem aktuellen Kursprogramm. Im Falle, dass Sie keine Informationen auf der Internetseite finden können, kontaktieren Sie bitte Ihren Erasmus-Ansprechpartner an der Gasthochschule und fragen nach dem Kursprogramm. Sollte auch dies nicht zu Ergebnissen führen, dann vermerken Sie z. B., dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben müssen und die Kurswahl nach Ankunft in der Gasthochschule erfolgt – dies sollte jedoch die Ausnahme sein!

Nicht-Partnerhochschulen
Kann man sich auch an Hochschulen bewerben, die keine Partnerhochschulen sind?

Sie können sich jederzeit aus eigener Initiative auch an ausländischen Hochschulen bewerben, mit denen keine Partnerschaft existiert. Prinzipiell sollten Sie aber den Aufenthalt in diesem Fall eigenständig organisieren. Des Weiteren gibt es verschiedene Organisationen, die Ihnen bei der Planung und Durchführung eines Auslandsstudiensemesters Unterstützung bieten. Auch in diesem Falle muss das Learning Agreement mit dem Betreuungsprofessor/ der Betreuungsprofessorin abgestimmt werden. Der Auslandsbeauftragte muss nicht unterschreiben. Es muss außerdem die Anmeldung des Praxis-/Auslandsstudiensemesters über das Prüfungsamt erfolgen.
 

Double Degree in China

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs besteht die Möglichkeit, in Kooperation mit der Tiangong University (TGU, /VR China) den exklusiven deutsch-chinesischen Doppelabschluss "International Textile and Clothing Management" zu erlangen.

Sie erhalten in dem Doppelstudiengang zwei Bachelor-Abschlüsse im internationalen Bereich Textil und Bekleidung, einen von der TGU und einen von der Hochschule Niederrhein (HSNR). Sie erwerben interkulturelle Kompetenzen und umfassende Kenntnisse in Textil- und Bekleidungstechnik und -management.

Das englischsprachige Double Degree Bachelor Study Programm beginnt im Anschluss an das 5. Semester. Start an der TGU ist im März. (Die Semesterzeiten sind ähnlich denen an der HSNR) Die Studienzeit beträgt 8 Semester. Der erste Teil des Doppelstudiums umfasst 5 Semester reguläres Studium an der Hochschule Niederrhein.

Das 6. und 7. Semester der TGU umfasst Kurse, ein Praktikum inklusive Besuche lokaler Textilunternehmen. Darüber hinaus wird die Bachelorarbeit im 8. Semester an der TGU geschrieben. HSNR-Studierende werden während der Abschlussarbeit von zwei Professoren, einem von der TGU und einem von der HSNR, betreut.

Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer und im Anmeldeformular.

Kontakt
Prof. Dr. Boris Mahltig

Praktikum Bangladesh

Weitere Informationen und das Formular zur Bewerbung finden Sie rechts in dem Pulldown Menü "Bangladesch".

Kontakt:

Prof. Dr.-Ing. Alexander Büsgen
Alexander.Buesgen(at)hs-niederrhein.de

FB07-Auslandstutorium

Auslandstutorium Informationen erhaltet Sie neben den Angaben auf der Webseite auch persönlich im FB07-Auslanstutorium über unsere Auslandstutorin.

Bitte beachten Sie auch Ankündigungen zu den Veranstaltungen per News-07 und im Moodle-Raum "Outgoings FB07 2024".

Im Moodle Kurs finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zur Praxisphase.

Informationen zu Partnerhochschulen, Bewerbungsabläufen und -fristen, Fördermöglichkeiten u.v.m. können Sie in einem Beratungsgespräch während des Semesters mit unserer Auslandstutorin erfahren:

Anne Markard
Email:
auslandstutorium.fb07(at)hs-niederrhein.de

Sprechstunde: Donnerstags
Uhrzeit: 12:30 – 13:30 Uhr
Ort: Zoom (Link für ist im Moodle Kurs „Outgoings FB07 2024“)

Nächster FB07 Going abroad - Online Veranstaltung findet über über Zoom (s. Moodle Raum) am 02. Mai 2024 statt.

 

 

 

 

 

Kontaktpersonen

Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Verfügung, bitte melden Sie sich zunächst beim Auslandstutorium (siehe oben).

Weitere Kontaktpersonen:

Auslandsbeauftragte:

Prof. Dr. Monika Eigenstetter

Monika.Eigenstetter(at)hs-niederrhein.de

 

Internationale Angelegenheiten des FB07:

Viola Konrad

viola.konrad(at)hs-niederrhein.de

 

Prof. Dr. Monika Eigenstetter
Arbeitspsychologie CSR Management Leitung A.U.G.E. Institut Leitung EthNa Kompetenzzentrum CSR Studiengangsleitung
Viola Konrad
internationale Angelegenheiten

Hilfe und Unterstützung im Studium

Studienverlaufsberatung

Ich biete Ihnen individuelle Beratung bei Fragen, Anregungen und Schwierigkeiten im Studienverlauf.

Studienverlaufsberaterin

Tutorien & Repetitorien

Zu Semesterbeginn kann die Liste der Tutorien und Repetitorien auf der rechten Seite unter "Downloads" eingesehen werden. Änderungen und bislang unvollständige Informationen werden regelmäßig akualisiert.

Die englischsprachigen Tutorien und Repetitorien für die Studierenden des BA TCM finden Sie auf der englischsprachigen Homepage.

Fördermöglichkeiten

Informationen zu BAföG, Stipendien und weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie auf eigenen Hochschulseiten.

Hochschulseite

Vertrauensdozenten

Bei Problemen, auch persönlicher Art, können Sie sich gerne an uns wenden.

Fachlehrerin für besondere Aufgaben Gestaltungslehre und Textildesign Vertrauensdozentin
Textiltechnologie, insbesondere Technologie der Spinnerei; Führungslehre, Pädagogik Schwerpunktleitung TUB/Textilmanagement

Vertrauenstutoren

vertrauenstutoren

"Hallo ihr Lieben,

ihr fühlt euch gestresst? Habt Probleme in der Uni? Zweifelt an eurem Studium? Oder euch liegt etwas auf dem Herzen? Dann kommt gerne bei uns vorbei!

Wir sind Shazal (TCM) und Cosima (TCM), eure Vertrauenstutoren am Fachbereich 07 und stehen euch bei euren Sorgen und Problemen zur Seite.

Wenn euch mal etwas bedrückt oder Redebedarf besteht, sind wir immer für euch da und haben ein offenes Ohr für euch. Unsere Sprechstunde ist Donnerstags von 13:00-14:00 Uhr (Raum G E04) aber auch sonst könnt ihr uns immer über Email erreichen. (vertrauenstutorium.fb07(at)hs-niederrhein.de)

Gemeinsam mit Euch finden wir für alles eine Lösung, also zögert nicht uns anzusprechen.

Wir freuen uns auf euch!

Liebe Grüße,

Shazal und Cosima

Email an Vertrauenstutoren

Familienservice

Der Familienservice berät und unterstützt Studierende bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft oder auch der Pflege enger Angehöriger. Informieren Sie sich auf der Hochschulseite oder nehmen Kontakt auf.

Familienberatung am Fachbereich

Fachlehrerin für besondere Aufgaben Gestaltungslehre und Textildesign Vertrauensdozentin
Familienservice der HN

WIR SIND EUER FACHSCHAFTSRAT #FSR07

Was machen wir?

Wir vertreten eure Interessen an unserem Fachbereich gegenüber Professorinnen und Professoren, dem Dekanat und allen anderen, die euch im Studienalltag begegnen.

Ob Schlemmerwoche, Glühweinfest, Spendenaktion oder Party, wir wollen euer Leben außerhalb der Vorlesungen so angenehm wie möglich gestalten. Von Anfang bis Ende eures Studiums seid ihr bei uns in guten Händen.
Wir sind euer Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Studium.
Und wenn wir euch einmal nicht weiterhelfen können, dann kennen wir bestimmt jemanden, der es kann. Denn wir als Fachschaftsrat sind Studierende wie ihr!

Es soll sich etwas ändern?

Studienverlaufsplan, Öffnungszeiten oder angebotene Wahlpflichtfächer? Ihr habt Anregungen zu Vorlesungen oder andere Sorgen? Werft alles in unseren Kummerkasten. Egal was euch auf dem Herzen liegt, wir kümmern uns vertraulich darum!

Ganz wichtig bei konkreten Vorfällen bitte das Datum angeben, die Situation genau beschreiben und für uns ggf. eine/n AnsprechpartnerIn nennen. Ihr könnt dabei auch gerne anonym bleiben oder hinterlasst euren Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Ihr findet den Kummerkasten im Keller des G-Gebäudes oder kommt ganz einfach bei uns vorbei!

Wo findet ihr uns?

Wir freuen uns, euch donnerstags von 13 bis 14 Uhr in unserem Hauptquartier in E200 auf ein nettes Gespräch und Kaffee einladen zu dürfen. Auch neben unserer Sprechstunde könnt ihr gerne einen Termin mit uns machen. Am besten nutzt ihr dazu unsere Facebookseite oder schickt uns eine E-Mail.

Lust bekommen?

Ihr möchtet euch während des Studiums engagieren?
Es gibt immer etwas zu tun! Jedes Jahr organisieren wir zahlreiche Events, Aktionen und Partys – die Orientierungstage für Erstsemester nicht zu vergessen.
Kommt vorbei, werdet aktiver Teil des Fachbereichs und gestaltet mit!

Wir sind Fairquer

Wer sind wir?

Wir sind eine Gruppe von jungen Studentinnen und Studenten der Hochschule Niederrhein aus dem Fachbereich 07, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, neben unserem Studium über Nachhaltigkeit in der Bekleidungsbranche zu berichten, aufzuklären und vor allem Alternativen zu zeigen. Mit unserer Arbeit möchten wir Menschen zum Nachdenken anregen und für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren.  


Was machen wir?

Zu unseren Tätigkeiten zählen Besuche von nachhaltigen Modemessen, die Organisation und Durchführung von Workshops und Events, wie Tauschen-statt-Kaufen. Wir halten Vorträge, zeigen Dokumentarfilme, laden Referenten aus der weltweiten Modebranche zu gemeinsamen Diskussionen ein und stehen mit namhaften Modefirmen aus der grünen Mode- Szene in engem Kontakt und Austausch. 


Haben wir euer Interesse geweckt?

Wenn ihr Lust habt und mitmachen möchtet, dann kommt vorbei und erfahrt mehr über uns. Wir treffen uns jeden zweiten Donnerstag von 12.30 - 14 Uhr an der Hochschule Niederrhein! Folgt uns auf Instagram oder Facebook und seid immer informiert über Aktionen und Events!

Rückmeldung

Wenn Sie das Studium über das aktuelle Semester hinaus fortsetzen wollen, müssen Sie sich rückmelden.

Den Rückmeldezeitraum und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Hochschulseite (Link unten)

Beachten Sie: es werden keine Überweisungsträger mehr verschickt. Sie erhalten alle Informationen über Ihre Hochschul-Mailadresse und über den Online-Dienst der Hochschule Niederrhein.

Praktika

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Hunkemöller B.V. - Hilversum-NL
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